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Router gegen Filesharing Abmahnungen mit Peer to Peer Blocker und Jugendschutz

Wer seinen privaten Zugang zum Internet mit Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern wie den eigenen Kindern sowie Unbekannten wie den Gästen in der privaten Zimmervermietung oder Pension teilt, sollte sich auf jeden Fall vor Missbrauch schützen. Anders ausgedrückt wäre es fahrlässig und kann weitreichende Konzequenten haben. Was ist zu beachten bei der Internetfreigabe, Tauschbörsen wie Kaaza, E-Mule, Bit-Torrent und Co. – und vor Allem: wie kann man sich gegen die Verwendung der beliebten Peer-to-Peer-Programme schützen?

Egal ob für den Internetzugang lediglich ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder mehrere verschiedene Endgeräte wie Computer, Laptop, Tablet und Smartphone – es gestaltet sich extrem schwierig und ist schier unmöglich, alle Geräte sinnvoll durch Firewall, Software-Reglementierungen, Blacklists für Websiten etc. zu präparieren.

Abhilfe schafft hier lediglich eine zentralisierte Lösung, welche den Netzwerkverkehr vom und ins Internet überwacht und bei Bedarf regelt. Ein Projekt, welches sich mit genau dieser „Lücke“ beschäftigt, bietet ebenfalls das passende Equipment an – sowohl für das heimische Netzwerk als auch für Pensionen oder Zimmervermietungen gedachte Internetanschlüsse.

Netbarry lautet der Name einer Firewall, welcher genau zu diesem Einsatzzweck konzipiert wurde. Den Netbarry gibt es in verschiedenen Ausführungen bzw. Leistungsstufen und Funktionen und lässt sich in Sekundenschnelle lediglich mit ein paar Handgriffen installieren und verwenden.

Die Hardware besteht im Grunde aus konventionellen Routern, bestückt und entsprechend konfiguriert mit der einer Open-source-Linux-Distribution. Hierbei wurde hoher Wert auf Robustheit, niedrigen Energieverbrauch und vor Allem Flexibilität und Sicherheit gelegt.

Netbarry bietet folgende Funktionen:

  • Tauschbörsen/Filesharing Blocker (Kazaa, Emule, Bittorrent, Torrent etc.)
  • Kinder- und Jugendschutz durch DNS-Filter
  • Multiple W-LAN-Accesspoints für getrennte Hotspots
  • Bandbreitenmanagement
  • gekapseltes Gästenetzwerk

Zur Website des Anbieters

Abmahnung wegen Filesharing mit Tauschbörsen und Urheberrechtsverstößen

Wer gewievten Anwälten schon einmal in die Falle gegangen ist und eine Abmahnung wegen Missbrauch des Urheberrechtes kassiert hat, kennt das Problem nur zu gut.

Erhalten die eigenen Kinder oder Mitbewohner ungehindert Zugang zum hauseigenen Internet, ist der Missbrauch vorprogrammiert. Das betrifft seit geraumer Zeit besonders auf Filesharing-Programme zu, welche zum Zwecke der dezantralen Verteilung digitaler Inhalte entwurfen wurden. Werden jedoch urheberrechtlich geschützte Werke wie bzw. Musikstücke, Filme oder Software heruntergeladen, kann das ein kostspieliges Ende nehmen. Das Herunterladen an sich ist nicht die Achillesferse, in welche Anwälte stechen. Maßgebend hierfür ist die unerlaubte Verteilung der Werke an andere Nutzer.

Da nun jede Tauschbörse aber genau vom Upload ihrer Nutzer lebt, ist vielen Nutzern die Tragweite einer uneingeschränkten Nutzung dieser Programme nicht klar. Auch die Inhaber der Internetanschlüsse stehen in der Regel vor vollendeten Tatsachen, sollte ein Anwaltlicher Brief mit einer Unterlassungeerklärung den Inhalt des eigenen Briefkastens zieren.

Um einen Datenklau auf die Schliche zu kommen, bedarf es speziell zur Aufklärung geschultes Personal. Spezialisten, welche im Auftrag eines Plattenlabels, Hollywood-Studios o. Ä. handeln und sich im Grunde als normale Nutzer tarnen. Läd ein Mitarbeiter dieser digitalen Detektei ein urheber rechtlich geschütztes Werk von der Festplatte eines Nutzers, hat er auch dessen Verbindungsdaten wie die IP-Adresse des Internetanschlussen. Im Eilverfahren wird ein dringend benötigter gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss erwürgt, welcher diese Firmen dazu authorisiert, Verbindungsdaten des des Nutzers bei dem jeweiligen Provider für diese Tatzeit anzufordern und gegen den Inhaber des Anschlusses zu verwenden.

Im günstigsten Fall kommt die dafür haftende Person mit einer Unterlassungsklage, einer Verwarnung und zusätzlich anfallenden anwaltlichen Kosten davon. Grundsätzlich ist die Höhe der Abmahnkosten auf ca. 100 Euro gedeckelt. Jedoch kommen dazu Kosten für die eigene Rechtsberatung sowie für die gegnerische Anwaltskanzlei dazu. So ist man schnell in Sphären für die Gesamtkosten von bis zu 1000 Euro. Wird zusätzlich der vom Gläübiger zugesandte Unterlassungsvertrag unverändert unterschrieben, bedeutet das bei einer erneuten Verletzung des Urheberrechts des gleichen Werkes eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro.

Wie Sie sich vor dieser ungewollten Datenfalle schützen können, lesen Sie hier.

Abmahnung wegen IP Beweis

Immer mehr Abmahnungen mit dem Beweis IP Adresse

Anwaltskanzleien und Musikindustrie versenden täglich mehrere tausend Abmahnungen in den meisten Fällen wegen „Urheberrechtsverletzungen“ wo als einziger Beweis eine IP Adresse dient.

Wie sicher sind IP Adressen?

Eine IP Adresse (Internetprotokoll) dient zu Identifizierung des Internets. Eine IP Adresse bei dem Internetanschluss betrieben wird, wird einmal pro Verbindung zb. mittels eines W-Lan Routers vergeben. Wenn man sich zb. neu in das Internet einwählt bekommen Sie auch eine neue IP Adresse. Eine IP Adresse eindeutig als Beweis zb. bei Urheberrechtsverletzungen ist nicht ohne Zweifel möglich. Zum ersten wurde nun das IP 6 Verfahren gestartet was sich wohl in den nächsten 5 Jahren voll durchsetzten wird. Dabei wurde vorgegeben, das das herkömmliche IP 4 Verfahren also die Zahl der IP Adressen langsam knapp werden. Sicherlich könnte das ist ca. 10 Jahren der Fall sein, jedoch vermuten wir, dass das IP 4 Verfahren auch diverse Sicherheitslücken hat.

Ein weitere Punkt ist der Man-in-the-middle-Angriff welcher reale IP Adressen über Vieren oder Trojaner findet. So können fremde Personen über Programme und Software Ihre IP Adresse filtern und diese dann im Internet verwenden. Das Risiko einem Man-in-the-middle-Angriff zum Opfer zu fallen ist groß und sie lauert quasi überall!

Eine sichere Lösung zur Identifizierung

Es gibt überall Mittel und Möglichkeiten um sicher zu Identifizieren dies gilt gerade auch bei IP Beweisen wie diese zb. bei Urheberrechtsverletzungen genutzt werden. Dazu müssten die  Anzeigenerstatter dies wären zb. dann Rechtsanwälte und deren Auftraggeber meist die Musik- oder Filmindustrie einfach die IP Adresse mit Verbindung der MAC Adresse verwenden. Eine MAC Adresse ist die feste IP Adresse der jeweiligen Rechners, Laptop oder PDA.

Sie haben Fragen oder selber so etwas erlebt? Posten Sie es einfach unten.

Anwalt Cyber Masche bei Filesharing Abmahnung

Filesharing Abmahnung – Lukrative Anwalts-Masche

Immer mehr Haushalte bekommen Abamahnungen mit extrem hohen Beträgen von Anwälten welche nur eines wollen, Ihre Geld!

Filesharing Abmahnung nehmen immer mehr zu. Man kann nur vermuten wieviel Geld dadurch jährlich umgesetzt wird, aber es geht wohl in 2 stellige Millionen Beträge. Dabei geht es nur um eines, IHR GELD.

Wie man sich wehren kann und wie die Erfolgsnachrichten sind lesen Sie bei uns.

Das ist ein Auszug von „Rechtsanwälten“ die diese Forderungen einziehen:

-> Urmann + Collegen (U+C Rechtsanwälte)
-> Baumgarten Brandt Rechtsanwälte
-> Sasse & Partner Rechtsanwälte
-> Schalast & Partner
-> Graf von Westphalen Rechtsanwälte
-> Schindler Boltze Rechtsanwälte
(SBR)
-> Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
-> Schutt Waetke Rechtsanwälte
-> Simon & Partner Rechtsanwälte
-> Stefan Auffenberg Rechtsanwalt
-> Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe
-> Bird & Bird
-> CSR Rechtsanwälte
-> Denecke von Haxthausen & Partner
-> Dr. Bente Rechtsanwälte
-> Gulde Hengelhaupt Ziebig & Schneider
-> Hartmann Anwaltskanzlei
-> Karsten & Schubert Rechtsanwälte
-> Kornmeier Rechtsanwälte
-> Krause & Partner
-> Lihl Rechtsanwaltskanzlei
-> Marko Schiek
-> Nümann + Lang
-> Negele Zimmel Kremer Greuter
-> Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
-> Frömming und Partner
-> Grethler Rechtsanwälte
-> Rasch Rechtsanwälte
-> Reichelt Klute Aßmann
-> Von Gerkan & Burow
-> Von Kenne & Partner
-> Waldorf Frommer Rechtsanwälte
-> Winterstein Rechtsanwälte

Und diese Art von Abmahnungen haben Methode!

Filesharing Abmahnungen

Sie sind Ofper von Filesharing Abmahnung geworden?

Tausende Menschen in Deutschland bekommen diese Post täglich, es geht um Filesharing Abmahnungen welche von zweifelhaften Unternehmen recherchiert und durch Rechtsanwälte versendet werden.

Was ist nun zu tun?

Zunächst sollte man auf jeden Fall ruhig bleiben und nichts überstürzen. Suchen Sie sich zb. bei Google nach einem „Filesharing Abmahnung Rechtsanwalt in Ihr Ort“ dann bekommen Sie eine große Liste angezeigt. Suchen Sie sich zunächst einen Ihnen sympathischen auf dieses Fachgebiet spezialisierten Rechtsanwalt!


WICHTIG!!!! Unterschreiben Sie auf keinen Fall die mit gesandte „Unterlassungserklärung“ der Abmahner sondern lassen Sie sich von dem Anwalt Ihrer Wahl eine solche Erklärung erstellen! Es gibt aber auch Modifizierte Unterlassungserklärung im Internet. Die Unterlassungserklärung ist unter Umständen 30 Jahre gültig und birgt ggf. auch weitere strafrechtliche Konsequenzen wenn diese nicht in Ihrem Sinne geschrieben wurden ist.
Weiter sind auch die Methoden der Firmen wo ihre Daten Sammeln nicht immer ganz legal, lassen Sie dies von Ihren Rechtsanwalt überprüfen.

Pornogarfischen Material

Oft werden in den Abmahnungen auch das „herunterladen von Pornos“ über das Internet im speziellen über eine Tauschbörse beschrieben. Dies kann ggf. auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen wenn der Jugendschutz nach § 184 nicht beachtet ist!

Vergleichs Links:

Filesharing-Abmahnung durch Urmann und Collegen Rechtsanwälte (U + C), ehemals Kanzlei Dr. Karl, Urmann, Wagner, Hirschberger, Brenninger (KUW Rechtsanwälte) aus Regensburg

Haben Sie Erfahrungen mit Filesharing Abmahnungen gemacht? Dann posten sie Ihre Erfahrungen bitte unten.

Petition gegen kostenpflichtige Abmahnungen

Petition gegen kostenpflichtige Abmahnungen

Zurzeit ist eine Petition an die Bundesregierung anhängig in der es im besonderen um die teilweise Serienmäßige und teure Abmahnwelle geht. Oft mahnen Rechtsanwälte Seitenbetreiber wegen verschiedenen kleinen Verstößen ab. Die Abmahnung hingegen ist nicht selten viele tausende Euro hoch und dem zufolge  extrem kostenintensive.

Der Antrag der Petition ist sehr kurz aber präzise, bleibt abzuwarten wie dieser bei der Regierung ankommt.

Text der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.

Begründung:
Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.

Jetzt liegt es an jedem selber, zu entscheiden ob dubiosen Rechtsanwälten das Handwerk gelegt wird, oder ob diese einen weiteren Freibrief zur Abmahnwelle bekommen.

Hier der Link zur Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8308

Skandalbeispiele:

Die Stadt Augsburg versendete eine Abmahnung an einen Internetnutzen welcher sich eine Domain anmeldetet. Die Abmahnung betrug knapp 2000 Euro. Obwohl die „Anwälte“ eigentlich hätten wissen müssen, dass dies garnicht zulässig ist. Aber heute versuchen eben auch Anwälte welche gestern noch Scheidungen bearbeitet haben Geld mit Abmahnungen zu machen. Die Stadt Augsburg hat auf jeden Fall jetzt ein sehr „gutes“ Image! Mehr zum Fall hier

Abmahnung wegen:“Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“

Abmahnung wegen:“Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“

Dieser Satz tauch immer öffter in div. AGB’s oder Impressum von Internetseiten auf. Es hat wohl wie auch überall „Schlitzohren“ gegeben, welche meinen das dies Verboten sei. Man könnte meinen, dass es genau diese Personen sind, welche von den Abmahnwellen profitieren.

Kurz um: Die Wettbewerbszentrale soll wohl offensichtlich aktive gegen solch eine Formulierung vorgehen wollen. es beliebt abzuwarten was in dieser Sache entschieden wird.

Um was geht es genau:

  • Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

Warum? Nun es lässt sich nicht bestreiten, dass immer wieder sinnlose aber kostenintensive Rechtsstreite geführt werden mit dem Ziel Anwälte und Gerichte reich zu machen. Es ist jedoch aus Wirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar!

  • Es gilt jedoch in Deutschland jedoch immer noch eine Vertragsfreiheit, welche jeder Person freistellt, Verträge im eigenem Ermessen zu gestallten. Dies zählt ganz sicher auch für AGB’s welche als Onlinevertrag gesehen werden.

Die Wettbewerbszentralen sind besser beraten sich um große Fische wie zb. Energiekonzerne zu kümmern, dass wiederum ist wohl zu schwierig für die kleinen Zentralen. Hier sollen wohl offensichtlich weniger finanziell starke Menschen zur Kasse gebeten werden.

Internet-Router speziell für Studenten-WGs

Das Thema ist allgegenwärtig. In der WG soll für alle Bewohner Internet bereitstehen. Am besten alle an einem Anschluss – das spart Kosten und Verwaltungsaufwand. Doch wie sieht es mit dem Thema Haftung bei Missbrauch aus? Was ist, wenn ein Mitbewohner – wie des öfteren der Fall – illegal über Tauschbörsen downloadet? Ist der Schuldige ohne Weiteres zu enttarnen oder zahlt im Zweifel der Anschlussinhaber? Diese wichtigen Fragen sollten jedem Mitbewohner studentischer oder sonstiger Wohngemeinschaften klar sein und diese sollten vertraglich geregelt sein.

Zum anderen ist es relevant, welche Hardware hierbei zum Einsatz kommt. Wenn diese nicht die Möglichkeit bietet, über einen gewissen Zeitraum Logfiles zur Verfügung zu stellen, steht der Inhaber des Anschlusses bei einem Missbrauch im Dunkeln.

Eine sehr sichere hardwarebasierende Lösung bietet die Netbarry Firewall Home oder Business. Speziell zu diesem Einsatzzweck geschaffen, verhindert sie zuverlässig den Gebrauch div. verbreiteter und üblicher Tauschbörsenprogramme. So ist es keinem Mitbewohner mehr möglich, urheberrechtlich geschütztes Material herunterzuladen bzw. zum Upload freizugeben. Zudem ist die Installation kinderleicht und mit wenigen Handgriffen sowie ohne Konfigurationsaufwand zu bewerkstelligen.

Zur Website der Netbarry Home und Business Firewall

Vertrauen ist gut, vorbeugen ist besser. Vergleicht man die Höhe der Anschaffung eines Netbarry (Kosten ab ca. 90€) mit der einer anwaltlichen Abmahnung, wird jede, schnell klar, wie man sein Geld sparen bzw. wo man es besser nicht verbrennen sollte.

WLAN-Sicherheitslücke trotz WPA

So sicher ist das W-Lan!

Nach der neuesten Meldung von heise Security hat ein Student eine massive Sicherheitslücke im W-Lan genau in der WPA/WPA2 entdeckt und im Internet bekannt gegeben. Was dies heißt ist das nun potentiell alle W-Lan Verschlüsslungen nicht mehr sicher sind und daher Risiken bergen.
Dies würde dann auch neues Licht auf die dubiosen Abmahungen durch IP Beweis werfen. Dann würden nämlich so gut wie alle W-Lan Nutzer gefährdet sein.
Wie kann man sich gegen W-Lan Hacking schützen?
Angesichts der Tatsache, dass das W-Lan verfahren nicht restlos sicher ist, wäre für die welche auf Nummer sicher gehen wollen nur das herkömmliche LAN-Netzt (Lan-Kabel) das sicherste.

Domainnews: Haftung auch ohne Marken-Nachweis

Haftung zb. bei Domains auch ohne Marken-Nachweis so das LG Stuttgart

Das Landgericht in Stuttgart hatte zu klären, ob ein Domaininhaber welcher Kenntnis von einer Markenrechtverletzung auf seiner Domain hat handeln muss.

Die Klägerin betreibt eine Online-Community (kwick.de) werbefinanziertes Social Network und ist Markeninhaber der EU Wortmarke „KWICK“ als deutsche Marke exklusiv lizenziert.

Die Beklagte bietet Domainparking an. Einer der Kunden der Beklagten war Inhaber der Domain kwwick.de und hat seinen Sitz in den USA. Er bewarb unter der Domain einen im Wettbewerb stehendes Untenehmen. Die Klägerin forderte die beklagte auf, den Markenrechtsverstoß von der Webseite zu entfernen. Dies tat die beklagte jedoch nicht. Die Folge war eine kostenpflichtige Abmahnung einen Rechtsbeistandes. Darauf hin wurde die Domain gesperrt. Die Kosten der Abmahnung wurden nicht bezahlt und waren streitig.

Das LG Stuttgart hatte hier zu entscheiden und entschied, dass es ausreichend sei, auf den Markenrechtsverstoß hinzuweisen ohne einen enstsprechenden Beleg. Das LG Stuttgart wies auf die Möglichkeit der Onlinesuche zb. in Markenregistern hin.

Das Urteil finden Sie hier.

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