Seit kurzem ist ein neuer Trojaner Virus mit dem Namen „DNSChanger“ im Netz unterwegs. Dieser Trojaner ist ein Virus und hat nur ein Ziel, gezielt Ihre Daten, Passwörter und Logindaten auszuspionieren.
Wie arbeitet so ein DNS Trojaner?
Der Trojaner DNSChanger manipuliert Ihren PC oder Laptop in dem er die DNS Ihres Computers manipuliert. So wird erreicht, dass Sie zb. auf einen gefälschte Webseite gelangen ohne es zu merken. Wenn Sie sich dann einloggen zb. beim Onlinebankig werden die Logindaten mit geloggt. Dadurch haben dann fremde Personen Zugriff auf Ihr Konto oder E-Mail Postfach.
Was ist eine DNS?
DNS Daten sind simple IP Daten welche von Ihrem Computer benötigt werden um ein bestimmtes Ziel zu erreichen.
Beispiel:
Sie möchten Sich in Ihren E-Mail Account einloggen und wählen www.ihr-postfach.de dann gelangen Sie auf eine gefälschte Webseite.
Abhilfe und Überprüfung Ihres Computers
Es wird dringend empfohlen Ihren Computer zu überprüfen dazu gehen Sie auf die Webseite: www.dns-ok.de und Sie sehen dann ob Ihre DNS Einstellungen korrekt arbeiten. Installieren Sie unbedingt ein gutes Antivierenprogramm, dazu empfehlen wir Avira Antivirus Premium 2012 – Jetzt testen!. Das Antivir Virenprogramm hilft Ihnen vor zukünftigen Vieren optimal geschützt zu sein. Ausserdem hat dieses Antivirenprogramm einen aktuellen Schutz gegen den gefährlichen Trojaner: DNSChanger entwickelt.
Wer seinen privaten Zugang zum Internet mit Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern wie den eigenen Kindern sowie Unbekannten wie den Gästen in der privaten Zimmervermietung oder Pension teilt, sollte sich auf jeden Fall vor Missbrauch schützen. Anders ausgedrückt wäre es fahrlässig und kann weitreichende Konzequenten haben. Was ist zu beachten bei der Internetfreigabe, Tauschbörsen wie Kaaza, E-Mule, Bit-Torrent und Co. – und vor Allem: wie kann man sich gegen die Verwendung der beliebten Peer-to-Peer-Programme schützen?
Egal ob für den Internetzugang lediglich ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder mehrere verschiedene Endgeräte wie Computer, Laptop, Tablet und Smartphone – es gestaltet sich extrem schwierig und ist schier unmöglich, alle Geräte sinnvoll durch Firewall, Software-Reglementierungen, Blacklists für Websiten etc. zu präparieren.
Abhilfe schafft hier lediglich eine zentralisierte Lösung, welche den Netzwerkverkehr vom und ins Internet überwacht und bei Bedarf regelt. Ein Projekt, welches sich mit genau dieser „Lücke“ beschäftigt, bietet ebenfalls das passende Equipment an – sowohl für das heimische Netzwerk als auch für Pensionen oder Zimmervermietungen gedachte Internetanschlüsse.
Netbarry lautet der Name einer Firewall, welcher genau zu diesem Einsatzzweck konzipiert wurde. Den Netbarry gibt es in verschiedenen Ausführungen bzw. Leistungsstufen und Funktionen und lässt sich in Sekundenschnelle lediglich mit ein paar Handgriffen installieren und verwenden.
Die Hardware besteht im Grunde aus konventionellen Routern, bestückt und entsprechend konfiguriert mit der einer Open-source-Linux-Distribution. Hierbei wurde hoher Wert auf Robustheit, niedrigen Energieverbrauch und vor Allem Flexibilität und Sicherheit gelegt.
Netbarry bietet folgende Funktionen:
Kriminalpolizei bekommt Abmahnung wegen einem fehlenden Impressum
Dies zeigt eine aktuelle Klage eines Klägers aus Husum. Der Polizei in Sachsen insbesondere der Sondereinheit INES aus Dresden wird vorgeworfen, sich nicht an das Telemediengesetz § 5 gehalten zu haben. Die Beamten haben am 08.06.2011 die Betreiber von der populären Internetseite Kino.to festgenommen und somit Zugang zur Domian erlangt. Durch die Meldung: „Die Kriminalpolizei weißt auf Folgendes hin“ und einen weiteren Text wird die „Kriminalpolizei“ als Domaininhaber ausgewiesen. Da es viele Kriminalpolizei Stationen gibt muss die zuständige mit allen Informationen ausgewiesen werden, ist zumindest die Anwaltskanzlei RAe Philipp Obladen & Robert Gäßler der Meinung.
Die Impressumspflicht
Im Gesetzt steht folgendes:
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Dienstanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig
verfügbar zu halten.
Demzufolge wäre zu klären, ob die Polizei in diesem Fall ein „Dienstanbieter“ ist und ob geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien angeboten werden. Was aber viel wichtiger ist, wäre die Inhaberschaft der Web Domain www.kino.to diese müsste sich dann ja im rechtmäßigen Besitz des Sächsischen Staatsministerium befinden. Dazu bedarf es ganz sicher auch die Bestätigung und Durchführung des jeweiligen DNS Registrars wie es zb. bei einem Domainankauf der Fall ist. Dafür müsste jedoch der letzte Inhaber seine Zustimmung gegeben haben, was bei Kino.to wohl vermutlich nicht der Fall sein dürfte.
Die Frage warum die Polizei diesen Text auf die Webseite setzte bleibt nach wie vor ungeklärt. Denkbar wäre aber, dass die GVU dies sich so wünschte.