Haftung zb. bei Domains auch ohne Marken-Nachweis so das LG Stuttgart
Das Landgericht in Stuttgart hatte zu klären, ob ein Domaininhaber welcher Kenntnis von einer Markenrechtverletzung auf seiner Domain hat handeln muss.
Die Klägerin betreibt eine Online-Community (kwick.de) werbefinanziertes Social Network und ist Markeninhaber der EU Wortmarke „KWICK“ als deutsche Marke exklusiv lizenziert.
Die Beklagte bietet Domainparking an. Einer der Kunden der Beklagten war Inhaber der Domain kwwick.de und hat seinen Sitz in den USA. Er bewarb unter der Domain einen im Wettbewerb stehendes Untenehmen. Die Klägerin forderte die beklagte auf, den Markenrechtsverstoß von der Webseite zu entfernen. Dies tat die beklagte jedoch nicht. Die Folge war eine kostenpflichtige Abmahnung einen Rechtsbeistandes. Darauf hin wurde die Domain gesperrt. Die Kosten der Abmahnung wurden nicht bezahlt und waren streitig.
Das LG Stuttgart hatte hier zu entscheiden und entschied, dass es ausreichend sei, auf den Markenrechtsverstoß hinzuweisen ohne einen enstsprechenden Beleg. Das LG Stuttgart wies auf die Möglichkeit der Onlinesuche zb. in Markenregistern hin.
Das Urteil finden Sie hier.
Dies ist eigentlich dafür gedacht um zu wissen (gilt soweit nur für Gewerblichen-Nutzer) wer hinter einem Angebot steckt. Nun hat diese Verfahrensweise aber auch zwei Seiten, zum einen ist es die Datenerhebung und zum anderen die Weitergabe dieser Daten. Immerhin werden hier ganze Adressen anzeigt. Dies könnte für viele Menschen welche es zb. teilgewerblich nutzen oder im Erotikbereich tätig sind zu ernsthaften Problemen führen. Darum so meinen wir, ist ein Whois Protection Service eine nützliche Alternative.
Sicherheit der Whois Protect Service Anbieter
Auch hier gilt natürlich genug Vorsicht und Menschenverstand walten zu lassen sonst kann es schnell sein, dass Sie Ihre Aktion schon bald bereuen können. Seriöse Whois Protect Anbieter zu finden ist nicht leicht, achten Sie daher auf folgende Merkmale.
Whois Protect bei .de Domain möglich?
Dies ist laut den Richtlinien der Denic eG nicht erlaubt. Eine Ausnahme gibt es jedoch….wenn man einen Trust Service (Treuhändler) in Anspruch nimmt der die Registrierung übernimmt. Einen Domain-Treuhändler benötigen zb. auch Domaininhaber welche .de Domains im Ausland anmelden möchten.
Kriminalpolizei bekommt Abmahnung wegen einem fehlenden Impressum
Dies zeigt eine aktuelle Klage eines Klägers aus Husum. Der Polizei in Sachsen insbesondere der Sondereinheit INES aus Dresden wird vorgeworfen, sich nicht an das Telemediengesetz § 5 gehalten zu haben. Die Beamten haben am 08.06.2011 die Betreiber von der populären Internetseite Kino.to festgenommen und somit Zugang zur Domian erlangt. Durch die Meldung: „Die Kriminalpolizei weißt auf Folgendes hin“ und einen weiteren Text wird die „Kriminalpolizei“ als Domaininhaber ausgewiesen. Da es viele Kriminalpolizei Stationen gibt muss die zuständige mit allen Informationen ausgewiesen werden, ist zumindest die Anwaltskanzlei RAe Philipp Obladen & Robert Gäßler der Meinung.
Die Impressumspflicht
Im Gesetzt steht folgendes:
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Dienstanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig
verfügbar zu halten.
Demzufolge wäre zu klären, ob die Polizei in diesem Fall ein „Dienstanbieter“ ist und ob geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien angeboten werden. Was aber viel wichtiger ist, wäre die Inhaberschaft der Web Domain www.kino.to diese müsste sich dann ja im rechtmäßigen Besitz des Sächsischen Staatsministerium befinden. Dazu bedarf es ganz sicher auch die Bestätigung und Durchführung des jeweiligen DNS Registrars wie es zb. bei einem Domainankauf der Fall ist. Dafür müsste jedoch der letzte Inhaber seine Zustimmung gegeben haben, was bei Kino.to wohl vermutlich nicht der Fall sein dürfte.
Die Frage warum die Polizei diesen Text auf die Webseite setzte bleibt nach wie vor ungeklärt. Denkbar wäre aber, dass die GVU dies sich so wünschte.