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Router gegen Filesharing Abmahnungen mit Peer to Peer Blocker und Jugendschutz

Wer seinen privaten Zugang zum Internet mit Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern wie den eigenen Kindern sowie Unbekannten wie den Gästen in der privaten Zimmervermietung oder Pension teilt, sollte sich auf jeden Fall vor Missbrauch schützen. Anders ausgedrückt wäre es fahrlässig und kann weitreichende Konzequenten haben. Was ist zu beachten bei der Internetfreigabe, Tauschbörsen wie Kaaza, E-Mule, Bit-Torrent und Co. – und vor Allem: wie kann man sich gegen die Verwendung der beliebten Peer-to-Peer-Programme schützen?

Egal ob für den Internetzugang lediglich ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder mehrere verschiedene Endgeräte wie Computer, Laptop, Tablet und Smartphone – es gestaltet sich extrem schwierig und ist schier unmöglich, alle Geräte sinnvoll durch Firewall, Software-Reglementierungen, Blacklists für Websiten etc. zu präparieren.

Abhilfe schafft hier lediglich eine zentralisierte Lösung, welche den Netzwerkverkehr vom und ins Internet überwacht und bei Bedarf regelt. Ein Projekt, welches sich mit genau dieser „Lücke“ beschäftigt, bietet ebenfalls das passende Equipment an – sowohl für das heimische Netzwerk als auch für Pensionen oder Zimmervermietungen gedachte Internetanschlüsse.

Netbarry lautet der Name einer Firewall, welcher genau zu diesem Einsatzzweck konzipiert wurde. Den Netbarry gibt es in verschiedenen Ausführungen bzw. Leistungsstufen und Funktionen und lässt sich in Sekundenschnelle lediglich mit ein paar Handgriffen installieren und verwenden.

Die Hardware besteht im Grunde aus konventionellen Routern, bestückt und entsprechend konfiguriert mit der einer Open-source-Linux-Distribution. Hierbei wurde hoher Wert auf Robustheit, niedrigen Energieverbrauch und vor Allem Flexibilität und Sicherheit gelegt.

Netbarry bietet folgende Funktionen:

  • Tauschbörsen/Filesharing Blocker (Kazaa, Emule, Bittorrent, Torrent etc.)
  • Kinder- und Jugendschutz durch DNS-Filter
  • Multiple W-LAN-Accesspoints für getrennte Hotspots
  • Bandbreitenmanagement
  • gekapseltes Gästenetzwerk

Zur Website des Anbieters

Anwalt Cyber Masche bei Filesharing Abmahnung

Filesharing Abmahnung – Lukrative Anwalts-Masche

Immer mehr Haushalte bekommen Abamahnungen mit extrem hohen Beträgen von Anwälten welche nur eines wollen, Ihre Geld!

Filesharing Abmahnung nehmen immer mehr zu. Man kann nur vermuten wieviel Geld dadurch jährlich umgesetzt wird, aber es geht wohl in 2 stellige Millionen Beträge. Dabei geht es nur um eines, IHR GELD.

Wie man sich wehren kann und wie die Erfolgsnachrichten sind lesen Sie bei uns.

Das ist ein Auszug von „Rechtsanwälten“ die diese Forderungen einziehen:

-> Urmann + Collegen (U+C Rechtsanwälte)
-> Baumgarten Brandt Rechtsanwälte
-> Sasse & Partner Rechtsanwälte
-> Schalast & Partner
-> Graf von Westphalen Rechtsanwälte
-> Schindler Boltze Rechtsanwälte
(SBR)
-> Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
-> Schutt Waetke Rechtsanwälte
-> Simon & Partner Rechtsanwälte
-> Stefan Auffenberg Rechtsanwalt
-> Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe
-> Bird & Bird
-> CSR Rechtsanwälte
-> Denecke von Haxthausen & Partner
-> Dr. Bente Rechtsanwälte
-> Gulde Hengelhaupt Ziebig & Schneider
-> Hartmann Anwaltskanzlei
-> Karsten & Schubert Rechtsanwälte
-> Kornmeier Rechtsanwälte
-> Krause & Partner
-> Lihl Rechtsanwaltskanzlei
-> Marko Schiek
-> Nümann + Lang
-> Negele Zimmel Kremer Greuter
-> Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
-> Frömming und Partner
-> Grethler Rechtsanwälte
-> Rasch Rechtsanwälte
-> Reichelt Klute Aßmann
-> Von Gerkan & Burow
-> Von Kenne & Partner
-> Waldorf Frommer Rechtsanwälte
-> Winterstein Rechtsanwälte

Und diese Art von Abmahnungen haben Methode!

Filesharing Abmahnungen

Sie sind Ofper von Filesharing Abmahnung geworden?

Tausende Menschen in Deutschland bekommen diese Post täglich, es geht um Filesharing Abmahnungen welche von zweifelhaften Unternehmen recherchiert und durch Rechtsanwälte versendet werden.

Was ist nun zu tun?

Zunächst sollte man auf jeden Fall ruhig bleiben und nichts überstürzen. Suchen Sie sich zb. bei Google nach einem „Filesharing Abmahnung Rechtsanwalt in Ihr Ort“ dann bekommen Sie eine große Liste angezeigt. Suchen Sie sich zunächst einen Ihnen sympathischen auf dieses Fachgebiet spezialisierten Rechtsanwalt!


WICHTIG!!!! Unterschreiben Sie auf keinen Fall die mit gesandte „Unterlassungserklärung“ der Abmahner sondern lassen Sie sich von dem Anwalt Ihrer Wahl eine solche Erklärung erstellen! Es gibt aber auch Modifizierte Unterlassungserklärung im Internet. Die Unterlassungserklärung ist unter Umständen 30 Jahre gültig und birgt ggf. auch weitere strafrechtliche Konsequenzen wenn diese nicht in Ihrem Sinne geschrieben wurden ist.
Weiter sind auch die Methoden der Firmen wo ihre Daten Sammeln nicht immer ganz legal, lassen Sie dies von Ihren Rechtsanwalt überprüfen.

Pornogarfischen Material

Oft werden in den Abmahnungen auch das „herunterladen von Pornos“ über das Internet im speziellen über eine Tauschbörse beschrieben. Dies kann ggf. auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen wenn der Jugendschutz nach § 184 nicht beachtet ist!

Vergleichs Links:

Filesharing-Abmahnung durch Urmann und Collegen Rechtsanwälte (U + C), ehemals Kanzlei Dr. Karl, Urmann, Wagner, Hirschberger, Brenninger (KUW Rechtsanwälte) aus Regensburg

Haben Sie Erfahrungen mit Filesharing Abmahnungen gemacht? Dann posten sie Ihre Erfahrungen bitte unten.

Abmahnung wegen Filesharing mit Tauschbörsen und Urheberrechtsverstößen

Wer gewievten Anwälten schon einmal in die Falle gegangen ist und eine Abmahnung wegen Missbrauch des Urheberrechtes kassiert hat, kennt das Problem nur zu gut.

Erhalten die eigenen Kinder oder Mitbewohner ungehindert Zugang zum hauseigenen Internet, ist der Missbrauch vorprogrammiert. Das betrifft seit geraumer Zeit besonders auf Filesharing-Programme zu, welche zum Zwecke der dezantralen Verteilung digitaler Inhalte entwurfen wurden. Werden jedoch urheberrechtlich geschützte Werke wie bzw. Musikstücke, Filme oder Software heruntergeladen, kann das ein kostspieliges Ende nehmen. Das Herunterladen an sich ist nicht die Achillesferse, in welche Anwälte stechen. Maßgebend hierfür ist die unerlaubte Verteilung der Werke an andere Nutzer.

Da nun jede Tauschbörse aber genau vom Upload ihrer Nutzer lebt, ist vielen Nutzern die Tragweite einer uneingeschränkten Nutzung dieser Programme nicht klar. Auch die Inhaber der Internetanschlüsse stehen in der Regel vor vollendeten Tatsachen, sollte ein Anwaltlicher Brief mit einer Unterlassungeerklärung den Inhalt des eigenen Briefkastens zieren.

Um einen Datenklau auf die Schliche zu kommen, bedarf es speziell zur Aufklärung geschultes Personal. Spezialisten, welche im Auftrag eines Plattenlabels, Hollywood-Studios o. Ä. handeln und sich im Grunde als normale Nutzer tarnen. Läd ein Mitarbeiter dieser digitalen Detektei ein urheber rechtlich geschütztes Werk von der Festplatte eines Nutzers, hat er auch dessen Verbindungsdaten wie die IP-Adresse des Internetanschlussen. Im Eilverfahren wird ein dringend benötigter gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss erwürgt, welcher diese Firmen dazu authorisiert, Verbindungsdaten des des Nutzers bei dem jeweiligen Provider für diese Tatzeit anzufordern und gegen den Inhaber des Anschlusses zu verwenden.

Im günstigsten Fall kommt die dafür haftende Person mit einer Unterlassungsklage, einer Verwarnung und zusätzlich anfallenden anwaltlichen Kosten davon. Grundsätzlich ist die Höhe der Abmahnkosten auf ca. 100 Euro gedeckelt. Jedoch kommen dazu Kosten für die eigene Rechtsberatung sowie für die gegnerische Anwaltskanzlei dazu. So ist man schnell in Sphären für die Gesamtkosten von bis zu 1000 Euro. Wird zusätzlich der vom Gläübiger zugesandte Unterlassungsvertrag unverändert unterschrieben, bedeutet das bei einer erneuten Verletzung des Urheberrechts des gleichen Werkes eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro.

Wie Sie sich vor dieser ungewollten Datenfalle schützen können, lesen Sie hier.