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Abmahnung wegen IP Beweis

Immer mehr Abmahnungen mit dem Beweis IP Adresse

Anwaltskanzleien und Musikindustrie versenden täglich mehrere tausend Abmahnungen in den meisten Fällen wegen „Urheberrechtsverletzungen“ wo als einziger Beweis eine IP Adresse dient.

Wie sicher sind IP Adressen?

Eine IP Adresse (Internetprotokoll) dient zu Identifizierung des Internets. Eine IP Adresse bei dem Internetanschluss betrieben wird, wird einmal pro Verbindung zb. mittels eines W-Lan Routers vergeben. Wenn man sich zb. neu in das Internet einwählt bekommen Sie auch eine neue IP Adresse. Eine IP Adresse eindeutig als Beweis zb. bei Urheberrechtsverletzungen ist nicht ohne Zweifel möglich. Zum ersten wurde nun das IP 6 Verfahren gestartet was sich wohl in den nächsten 5 Jahren voll durchsetzten wird. Dabei wurde vorgegeben, das das herkömmliche IP 4 Verfahren also die Zahl der IP Adressen langsam knapp werden. Sicherlich könnte das ist ca. 10 Jahren der Fall sein, jedoch vermuten wir, dass das IP 4 Verfahren auch diverse Sicherheitslücken hat.

Ein weitere Punkt ist der Man-in-the-middle-Angriff welcher reale IP Adressen über Vieren oder Trojaner findet. So können fremde Personen über Programme und Software Ihre IP Adresse filtern und diese dann im Internet verwenden. Das Risiko einem Man-in-the-middle-Angriff zum Opfer zu fallen ist groß und sie lauert quasi überall!

Eine sichere Lösung zur Identifizierung

Es gibt überall Mittel und Möglichkeiten um sicher zu Identifizieren dies gilt gerade auch bei IP Beweisen wie diese zb. bei Urheberrechtsverletzungen genutzt werden. Dazu müssten die  Anzeigenerstatter dies wären zb. dann Rechtsanwälte und deren Auftraggeber meist die Musik- oder Filmindustrie einfach die IP Adresse mit Verbindung der MAC Adresse verwenden. Eine MAC Adresse ist die feste IP Adresse der jeweiligen Rechners, Laptop oder PDA.

Sie haben Fragen oder selber so etwas erlebt? Posten Sie es einfach unten.

Kino.to nun gesperrt und Inhaber festgenommen

KINO.TO … Nun ist es das aus für die größte Streaming-Seite

Am 08.06.2011 wurde mehrere Geschäfts und Wohnräume von den mutmaßlichen Betreibern der Webseite Kino.to von einer Spezialeinheit der Polizei Dresden (INES) durchsucht und 13 Personen festgenommen.

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) hatte im April 2011 Strafantrag gegen die Betreiber von Kino.to gestellt. Nun haben Staatsanwaltschaft und Polizei eine Sondereinheit mit dem Namen: INES gegründet und sind gegen die Macher von Kino.to vorgegangen.

Grauzone zwischen Hostern und Verzeichnissen

Dies wird an diesem Beispiel einmal wieder sichtbar, eine Grauzone wie es sie in Deutschland oft gibt. Nicht verboten aber auch nicht direkt erlaubt. Was dazwischen steht ist oft nur Unklar. Das Internet ändert sich jeden Tag und Minute um Minute, Gesetzte und dessen Anpassung kann da niemals mithalten. Die Nutzung von Streamingdiensten iste

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen – in immerhin über einer Million Fälle.

Folgen & Nutzer der Kiono.to Webseite

Der Rahmen und das was dahinter steht ist selbst für Juristen nicht klar zu definieren, jedoch sollen sich nach Aussage eines Medienanwalts, für die Nutzer der Kino.to Webseite keine Sorgen machen wegen eines evtl. Strafverfahrens. Zudem haben die Betreiber der Kino-Seite zugesichert, keine Log-Daten/Logdateien der Nutzer zu speichern. Ausserdem können Nutzer zb. Cache leeren und Cockies löschen oder den Browser Verlauf leeren.

Für die Betreiber kann es wenn sich der Verdacht auf „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ bestätigt zu einem Strafverfahren kommen.

Prävention & die Macht der Filmindustrie

Wieder hat es sich gezeigt, wenn die Filmindustrie eigene adäquate Angebote gemacht hätte, wäre es vermutlich gar nicht zu Kino.to gekommen. Anders müssen aber enorm hohe Filmkosten eingenommen werden welche eigentlich schon von vornhinein viel zu hoch sind. Die GVU hat also einen ersten Sieg gewonnen, auch wenn die Website derzeit nicht funktioniert, da vermutlich viele Menschen nicht der gleichen Meinung sind wie die Filmindustrie.

Die Macht der Filmindustrie ist wie man wieder sieht gigantisch. Aber allein durch Macht wird sich dazu zunehmende Problem der „illegalen Verbreitung“ nicht eindämmen lassen, dass sollten die Filmgiganten doch beherzigen und an guten und vor allem legalen alternativen arbeiten.

Alles in allem kann man sagen, dass Internet ist immer der Gewinner, und jede Industrie ist gut beraten, sich an dieses Medium zu gewöhnen und mit diesem zu arbeiten.

Links sind durch Meinungsfreiheit geschützt

BGH-Urteil zur Haftung von Links

Der Internetdienst Heise Online wurde von mehrerern große Unternehmen der Musikindustrie auf „Mithaftung“ verklagt. Heise katte 2005 einige Artikel in dem es um das Umgehen von Kopierschutz und dessen Software von „Any DVD“ verfasst. Obwohl Heisse sich dazu kritisch äusserte und auch auf die „Rechtswidrigkeit“ des Angebots hingewisen hat wurde der Internetdienst von der Musikindustrie verklagt.

Das Landgericht sowie das Oberlandesgericht München verurteielte Heise-Online wegen Teilnehmerhaftung. Diese Urteile wurden nun von BGH (Bundesgerichtshofs) aufgehoben und eine weitere Klage verwehrt. Das BGH begründete sich folglich richtig – Hyperlinks gehöhren zur Meinungsfreiheit und tragen nicht zu Straftaten oder Urheberrechtsverletzungen bei. Zumal diese noch einen Hinweis der rechtswidrigkeit der Software enthielt!

Wieder mal eine Schlappe der Musikindustrie und deren Anwaltsgehilfen, welche einmal wieder zu erfahren bekommen haben, dass das Internet nicht den Musikgiganten gehört. Das Internet trägt viel mehr der Informations- und Entertainmentfreiheit bei und ist somit als solches kein bestechliches Medium.

Im übrigen ist es doch bemerkenswert, googelt man nach Waldorf Rechtsanwälten die die Musikindustrie vertretten haben, sind die ersten Seiten übeseht mit Abmahnungen in Massen.

Aktenzeichen: I ZR 191/08

Artikellinks: heisse.de , tagesschau