Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat es wie wir meinen richtig entschieden. Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Einige EU Länder haben bereits eine lange Speicherung von Verbindungs- und Kommunikationsdaten (Vorratsdatenspeicherung) beschlossen, diese dürfen jetzt richtigerweise nachbessern.
Das höchste EU Gericht – der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat nämlich eindeutig gesagt, dass KEIN EU BÜRGER ohne hinreichenden Verdacht überwacht und dessen Daten auf Vorrat gespeichert werden dürfen.
Das ist auch eine berechtigte Ohrfeige für CDU und die Kanzlerin welche einer Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht gerne zugestimmt hätten.
Im Übrigen ist das Internet nicht für Zensur und Überwachung gedacht. Würden Regierungen wie die Türkische unter Erdogan Dienste beschränken, sperren oder Verbindungsdaten speichern gäbe es schon jetzt guten Schutz wie zb. einen VPN Dienst.
Wieder eine Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung. Die europäische Union (EU) will die Bundesrepublik Deutschland verklagen das diese sich zu Recht gegen diese Spionage währt.
Es wird abzuwarten bleiben was vor dem europäischen Gerichtshof entschieden wird. Es ist jedoch davon aus zu gehen, dass diese Klage eine lange Zeit in Anspruch nehmen wird. Im Falle das die Bundesrepublik Deutschland eine Niederlage erleidet wäre ein Bußgeld von 315.036 Euro und 54 Cents täglich fällig, solange, bis Deutschland nicht mehr europäisches Recht bricht.
Was ist Vorratsdatenspeicherung?
Als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet man das speichern von Verbindungsdaten, gleich ob diese über Telefon oder Internet zustande gekommen sind. In der europäische Richtlinie wird eine Speicherzeit von 6 Monaten verlangt. Zurzeit ist eine Speicherung von ca. 7-14 Tagen die Regel.
Datenschutz vs. Vorratsdatenspeicherung
Wer dieses Rennen gewinnt ist fraglich, leider könnte die Vorratsdatenspeicherung jedem Betroffenen die Freiheit im Bereich Datenschutz kosten. Zwar wird die Vorratsdatenspeicherung mit der Bekämpfung von Verbrechen begründet, jedoch wäre eine Spionage sowie Missbrauch zb. durch Hacker oder Trojaner möglich.
Welche Daten sind bei der Vorratsdatenspeicherung betroffen?
Alle Verbindungsdaten egal ob per Telefon oder Internet sind von der Vorratsdatenspeicherung betroffen. Darunter zählen zb. IP Adressen der Anrufer bis zu allen augerufenen Seiten, gewählten Telefonnummern und vieles mehr…
Laut unserer Verfassung ist eine Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig, zumindest nicht im bisher betriebenem Maß. Was gestoppt ist, ist nicht für immer beerdigt. Kritisch wurde die Vorratsdatenspeicherung von Experten immer gesehen, da es hierbei um moderne Stasipolitik geht.
Was die meisten über die ehemalige DDR und das kommunistische Regime dachten und wie sich dem gegenüber geäußert wird, wird von der Vorratsdatenspeicherung der modernen Politik bei weitem übertroffen. Eine traurige wie auch kontrollierte Wahrheit!
Wie sieht die Zukunft aus?
Nach dem Urteil der Karlsruher Richter ist die Vorratsdatenspeicherung in der Vergangenheit nicht zulässig es wird jedoch kein generelles Verbot ausgesprochen, um nicht in den Konflikt mit der EU zu kommen. Dies war für die Richter in Karlsruhe wichtig, denn einen Rechtsstreit mit der EU soll auf jeden Fall verhindert werden.
Es heisst also: Vorratsdatenspeicherung bis dato „Ade“ für dir Zukunft könntest Du aber wieder ein Gast sein!