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Google vs. China Menschenrechte gegen eine Diktatur

Google vs. China Menschenrechte gegen eine Diktatur

(China) Der Weltgrößte Internetkonzern Goggle erklärt China den Cyberkrieg und das scheinbar für mehr Menschenrechte und eine bessere Welt. Goggle lässt sich nicht mehr zur der Internetzensur von China zwingen und erklärte der Volksrepublik den Krieg. Google hat ohne hin nur 35% Marktanteil in der Bevölkerungsreichsten Region und hat in diesem Zukunftsmarkt noch relative wenig zu sagen. Ganz anders ist der Imagegewinn in der westlichen Welt für den Internetgiganten Goggle. Denn hier kann Google seine Weste reinwaschen und der Welt beweisen das Goggle es nur gut meint, getreu dem Googlemotto „Don’t be evil“ –  Tue nichts Böses, steht Google in China für eine bessere Welt in der die Meinugsfreiheit das höchste Gut ist.

Goggle geht und China macht weiter

Ein schwerer Schlag für die Freiheit in China wäre es wenn die chinesische Regierung so weitermacht wie bisher. Das Internet, Nachrichten, Fernsehen zu zensieren sind sicherlich nur einige unfassbare Dinge die es in diesem riesen Land noch gibt. Jedoch wird dies nur dann möglich sein, wenn die ganze Welt bei dieser Diktarur mitmacht. Wenn nähmlich die Internetnutzer Weltweit dagegen stehen frei nach dem Motto: Wir sind das Volk hat auch ein Staatsapparat wie der in China keine Chance mehr. Die Chinesen machen sich lächerlich, denn das von Armut gepägte Land hat schon alles verloren. Die Regierung muss also gestürzt werden, wie auch immer gegen das mächte Internet hat China keine Chance!

Zugangserschwerungsgesetz

Mit 389 Ja-Stimmen, 128 Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen hat der Bundestag gestern bei 535 anwesenden Abgeordneten die Zensursula-Gesetzgebung beschlossen. Nun beginnen die Planungen für Verfassungsklagen. Max Stadler (FDP) erklärte die handwerklichen Fehler im Zugangserschwer…

 

Leider hat dieses Gesetzt welches Kinderpornografie weitestgehend aus dem Internet verbannen soll, einige Fehler und viele Unklarheiten. Es wird zu klären sein ob diese Gesetzt so überhaupt zulässig ist. Weiter ist die Gesetzesgrundlage nicht konform mit dem deutschen Datenschutz.

Sehr bedenklich ist bei dem Zugangserschwerungsgesetz das dies ein Einstig in die Internetzensur ist. Aber es kann auch schnell zur Falle für „normale“ Internetnutzer werden, wenn diese zb. durch die Nutzung von Suchmaschinen oder Verwendung von Popups auf eine solche Seite gelenkt werden. Dann wird nämlich unter Umständen allein diese Tatsache gegen den Internetnutzer verwendet. Eine weitaus schlimmere Zensur kann aber auch bei sogenannten „ungeliebten Webseiten“ der Fall sein. So ist es denkbar, das auch Webseiten gemeldet werden, welche keine verbotenen Inhalte verwenden, weil diese Meldungen nur so; steht es im Gesetz „stichprobenhaft“ geprüft werden, nähmlich einmal in Quartal.

Das Bundesverfassungsgericht wird sich damit höchstwahrscheinlich noch befassen müssen nämlich dann, wenn Beschwerden eingehen welcher sicherlich die Folge sein dürften.

Das Zugangserschwerungsgesetz ist gut gemeint, jedoch mit vielen Risiken und Nebenwirkungen verbunden.