Jugendschutzbeauftragter für Erotik Webseiten
Nie war es wichtiger als jetzt einen qualifizierten Jugendschutzbeauftragten für seine Erotik-Webseite zu bestellen. Im gegensatzt zu anderen bieten wir echte Beratung in Sachen Internet, Jugendschutz und dem Umgang mit Digitalen Medien.
Der Jugendschutzbeauftragte ist für Erotik-Webseiten in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und somit Pflicht für jeden Betreiber solcher Webseiten. (JuSchG)
Wenn Sie Ihrer Webseite/n sicher und im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Erfolg führen möchten, wenden Sie sich am besten an uns, wir helfen Ihnen gerne.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zum Schutz der Jugend. Wichtig im IT und Internetbereich. Hier findet man nützliche Hilfe und gesetzliche Bestimmungen rund um das Thema Jugendschutz. (Downloade: Jugendschutzgesetz)