EuGH-Urteil: Anrede im Online-Shop ist Datenschutz-Verstoß

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. Januar 2025 (Rechtssache C-394/23) wurde durch eine Beschwerde gegen die französische Staatsbahn SNCF ausgelöst. Diese verlangte bei der Online-Buchung von Fahrkarten die verpflichtende Angabe der Anrede („Herr“ oder „Frau“). Der EuGH entschied, dass diese Praxis gegen den Grundsatz der Datenminimierung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO verstößt, da die Angabe der Anrede für die Vertragserfüllung nicht notwendig ist. Die Richter betonten, dass die Festlegung auf eine Geschlechtsidentität nicht erforderlich sei, um einen Beförderungsvertrag abzuschließen. Stattdessen könnten Unternehmen neutrale und inklusive Kommunikationsformen wie „Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde“ nutzen. Auch ein berechtigtes Interesse an personalisierter Ansprache wurde abgelehnt, da der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität vorrangig sei.

Das Urteil stärkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben. Es fordert eine Anpassung von Prozessen, um unnötige Datenerhebungen zu vermeiden.

In Deutschland hat das Urteil besondere Relevanz, da viele Online-Shops weiterhin solche Pflichtangaben verlangen. Laut DSGVO dürfen nur Daten erhoben werden, die für die Vertragserfüllung notwendig sind. Die Anrede ist hierfür jedoch nicht erforderlich, weshalb Unternehmen ihre Formulare anpassen müssen. Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher und fordert von deutschen Online-Händlern eine datenschutzkonforme Gestaltung ihrer Prozesse.

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Darf sich ein Unternehmen beim Ex-Arbeitgeber eines Bewerbers erkundigen?

Die Frage, ob ein Unternehmen sich ohne Wissen oder Zustimmung eines Bewerbers beim ehemaligen Arbeitgeber über dessen Arbeitsleistung, Verhalten oder sonstige Details erkundigen darf, ist nicht nur rechtlich problematisch, sondern verstößt in den meisten Fällen klar gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).Rechtliche Grundlage und DatenschutzDie DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten streng. Sie besagt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten – dazu zählen auch Informationen über vorherige Beschäftigungen – nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.

Eine solche Bedingung ist die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen. Ohne diese Zustimmung darf ein Unternehmen keine Erkundigungen beim früheren Arbeitgeber einholen, da dies eine unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt.

Gibt es Ausnahmen?

Zwar gibt es vereinzelte rechtliche Ausnahmen, beispielsweise wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt oder wenn eine Einholung der Referenz ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Solche Fälle sind jedoch selten und erfordern eine präzise Prüfung. In der Regel ist es ohne Zustimmung des Bewerbers nicht zulässig, Informationen bei früheren Arbeitgebern einzuholen.

Wichtig!

Risiken für Unternehmen, die sich dennoch ohne Erlaubnis beim Ex-Arbeitgeber eines Bewerbers erkundigen, setzen sich erheblichen Risiken aus. Verstöße gegen die DSGVO können zu hohen Geldbußen führen. Darüber hinaus kann ein solches Vorgehen das Vertrauen potenzieller neuer Mitarbeiter beeinträchtigen und dem Ruf des Unternehmens schaden.FazitWer personenbezogene Daten verarbeiten oder weitergeben möchte – egal in welcher Form –, benötigt zwingend die Einwilligung des Betroffenen. Der Schutz persönlicher Daten ist ein grundlegendes Recht, das über wirtschaftlichen oder unternehmerischen Interessen steht.

Empfehlung

Unternehmen sollten sich daher bewusst sein, dass Datenschutz nicht nur eine rechtliche Verpflichtung ist, sondern auch ein wichtiger Bestandteil einer vertrauensvollen Unternehmenskultur.

Datenschutz & Künstliche Intelligenz – Sicherheit trifft Innovation

Datenschutz & Künstliche Intelligenz – Sicherheit trifft Innovation

Seit 2007 sind wir als Datenschutzbeauftragte für Unternehmen tätig und haben in dieser Zeit viele spannende Fälle begleitet. Dabei fällt uns immer wieder auf: Datenschutz wird oft unterschätzt oder gar ignoriert – mit teils gravierenden Folgen für Unternehmen.

Doch Datenschutz ist kein Hemmschuh. Ganz im Gegenteil: Richtig umgesetzt, stärkt er nicht nur das Vertrauen Ihrer Kunden und Mitarbeiter, sondern kann auch die Innovationskraft Ihres Unternehmens maßgeblich steigern.

Künstliche Intelligenz – Potenziale nutzen statt Chancen verpassen

Besonders im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) erleben wir derzeit eine enorme Entwicklung. Unternehmen stehen vor der Wahl: Entweder sie nutzen KI gezielt und sicher – oder sie werden langfristig abgehängt.

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Doch viele Betriebe scheuen sich vor dem Einsatz von KI-Technologien, weil sie sich unsicher sind, welche Datenschutzvorgaben gelten oder welche Risiken bestehen. Die Folge? Wertvolle Chancen bleiben ungenutzt. Dabei kann KI, wenn sie rechtssicher und strategisch klug implementiert wird, Unternehmen revolutionieren – sei es durch Automatisierung, optimierte Kundenkommunikation oder effizientere Geschäftsprozesse.

Unsere Expertise – Ihr Vorteil

Wir sind nicht nur erfahrene Datenschutzbeauftragte, sondern auch Spezialisten für Künstliche Intelligenz und digitale Innovationen. Unser Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, KI sinnvoll und rechtskonform einzusetzen, ohne sich in komplizierten Vorschriften zu verlieren.

Wir helfen Ihnen, Ihre Datenschutzstrategie mit modernster Technologie zu verbinden – für ein sicheres, innovatives und zukunftsfähiges Unternehmen.

Datenschutz und KI – Ein unschlagbares Duo

Datenschutz und KI schließen sich nicht aus – im Gegenteil! Ein intelligenter, DSGVO-konformer Umgang mit Daten schafft Vertrauen, Sicherheit und nachhaltige Wettbewerbsvorteile. Unternehmen, die diese Synergie frühzeitig erkennen und nutzen, profitieren in mehrfacher Hinsicht:

Vertrauensaufbau: Datenschutz schafft Transparenz und sorgt für Akzeptanz bei Kunden und Mitarbeitern.
Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die KI sicher und datenschutzkonform nutzen, sind der Konkurrenz oft einen Schritt voraus.
Effizienzsteigerung: Datenschutzgerechte KI-Anwendungen können Prozesse automatisieren und Kosten senken.
Rechtssicherheit: Wer Datenschutz von Anfang an mitdenkt, vermeidet Bußgelder und rechtliche Fallstricke.

Router gegen Filesharing Abmahnungen mit Peer to Peer Blocker und Jugendschutz

Wer seinen privaten Zugang zum Internet mit Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern wie den eigenen Kindern sowie Unbekannten wie den Gästen in der privaten Zimmervermietung oder Pension teilt, sollte sich auf jeden Fall vor Missbrauch schützen. Anders ausgedrückt wäre es fahrlässig und kann weitreichende Konzequenten haben. Was ist zu beachten bei der Internetfreigabe, Tauschbörsen wie Kaaza, E-Mule, Bit-Torrent und Co. – und vor Allem: wie kann man sich gegen die Verwendung der beliebten Peer-to-Peer-Programme schützen?

Egal ob für den Internetzugang lediglich ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder mehrere verschiedene Endgeräte wie Computer, Laptop, Tablet und Smartphone – es gestaltet sich extrem schwierig und ist schier unmöglich, alle Geräte sinnvoll durch Firewall, Software-Reglementierungen, Blacklists für Websiten etc. zu präparieren.

Abhilfe schafft hier lediglich eine zentralisierte Lösung, welche den Netzwerkverkehr vom und ins Internet überwacht und bei Bedarf regelt. Ein Projekt, welches sich mit genau dieser „Lücke“ beschäftigt, bietet ebenfalls das passende Equipment an – sowohl für das heimische Netzwerk als auch für Pensionen oder Zimmervermietungen gedachte Internetanschlüsse.

Netbarry lautet der Name einer Firewall, welcher genau zu diesem Einsatzzweck konzipiert wurde. Den Netbarry gibt es in verschiedenen Ausführungen bzw. Leistungsstufen und Funktionen und lässt sich in Sekundenschnelle lediglich mit ein paar Handgriffen installieren und verwenden.

Die Hardware besteht im Grunde aus konventionellen Routern, bestückt und entsprechend konfiguriert mit der einer Open-source-Linux-Distribution. Hierbei wurde hoher Wert auf Robustheit, niedrigen Energieverbrauch und vor Allem Flexibilität und Sicherheit gelegt.

Netbarry bietet folgende Funktionen:

  • Tauschbörsen/Filesharing Blocker (Kazaa, Emule, Bittorrent, Torrent etc.)
  • Kinder- und Jugendschutz durch DNS-Filter
  • Multiple W-LAN-Accesspoints für getrennte Hotspots
  • Bandbreitenmanagement
  • gekapseltes Gästenetzwerk

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Abmahnung wegen Filesharing mit Tauschbörsen und Urheberrechtsverstößen

Wer gewievten Anwälten schon einmal in die Falle gegangen ist und eine Abmahnung wegen Missbrauch des Urheberrechtes kassiert hat, kennt das Problem nur zu gut.

Erhalten die eigenen Kinder oder Mitbewohner ungehindert Zugang zum hauseigenen Internet, ist der Missbrauch vorprogrammiert. Das betrifft seit geraumer Zeit besonders auf Filesharing-Programme zu, welche zum Zwecke der dezantralen Verteilung digitaler Inhalte entwurfen wurden. Werden jedoch urheberrechtlich geschützte Werke wie bzw. Musikstücke, Filme oder Software heruntergeladen, kann das ein kostspieliges Ende nehmen. Das Herunterladen an sich ist nicht die Achillesferse, in welche Anwälte stechen. Maßgebend hierfür ist die unerlaubte Verteilung der Werke an andere Nutzer.

Da nun jede Tauschbörse aber genau vom Upload ihrer Nutzer lebt, ist vielen Nutzern die Tragweite einer uneingeschränkten Nutzung dieser Programme nicht klar. Auch die Inhaber der Internetanschlüsse stehen in der Regel vor vollendeten Tatsachen, sollte ein Anwaltlicher Brief mit einer Unterlassungeerklärung den Inhalt des eigenen Briefkastens zieren.

Um einen Datenklau auf die Schliche zu kommen, bedarf es speziell zur Aufklärung geschultes Personal. Spezialisten, welche im Auftrag eines Plattenlabels, Hollywood-Studios o. Ä. handeln und sich im Grunde als normale Nutzer tarnen. Läd ein Mitarbeiter dieser digitalen Detektei ein urheber rechtlich geschütztes Werk von der Festplatte eines Nutzers, hat er auch dessen Verbindungsdaten wie die IP-Adresse des Internetanschlussen. Im Eilverfahren wird ein dringend benötigter gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss erwürgt, welcher diese Firmen dazu authorisiert, Verbindungsdaten des des Nutzers bei dem jeweiligen Provider für diese Tatzeit anzufordern und gegen den Inhaber des Anschlusses zu verwenden.

Im günstigsten Fall kommt die dafür haftende Person mit einer Unterlassungsklage, einer Verwarnung und zusätzlich anfallenden anwaltlichen Kosten davon. Grundsätzlich ist die Höhe der Abmahnkosten auf ca. 100 Euro gedeckelt. Jedoch kommen dazu Kosten für die eigene Rechtsberatung sowie für die gegnerische Anwaltskanzlei dazu. So ist man schnell in Sphären für die Gesamtkosten von bis zu 1000 Euro. Wird zusätzlich der vom Gläübiger zugesandte Unterlassungsvertrag unverändert unterschrieben, bedeutet das bei einer erneuten Verletzung des Urheberrechts des gleichen Werkes eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro.

Wie Sie sich vor dieser ungewollten Datenfalle schützen können, lesen Sie hier.

Auskunfteien und die Macht Menschen zu ruinieren

Auskunfteien wie Schufa, Creditreform und Bürgel haben eine viel zu große Macht welche Sie auch immer wieder wissen einzusetzen. Das ZDF hat dazu eine Tolle Doku produziert, die zeigt, was Auskunfteien alles können!

Wir Datenschützer waren schon lange vor der viel zu großen Macht und fordern die Politik auf endlich Ihr Aufgabe ernst zu nehmen. Gegen uns stehen aber eine Vielzahl von Lobbys mit sehr vielen Lobbyisten.

Tipp: Fordern Sie regelmäßig Ihre gespeicherten Daten aus der Schufa und wenn Sie gewerblich sind auch von anderen Auskunfteien an!

Das Video können Sie hier ansehen!

US Geheimdienst drängt E-Mail Verschlüsselungsfirmen ins aus

Noch nie war ein Präsident so ein Diktator wie der schwarze Mann der USA

Noch kein US Präsident war so ein Spionage-Diktator und so schlecht wie der schwarze Mann Obama! Obama und sein Gefolge wollen die Welt per Überwachung beherrschen! Die Zeiten in denen man sich auf die Ausrede „Terror“ beziehen konnte sind längst vorbei. Nach dem Prism Skandal wissen wir nun das die Amerikaner ein großes Verbrechen gegen den Datenschutz begangen haben.

Nun werden US Unternehmen dazu genötigt Ihre Dienste einzustellen. Das ist nicht länger hinnehmbar!

Was hat unsere Regierung gewusst?

Auch hier glauben wir nicht, dass die Regierung sowie die Bundeskanzelerin davon nichts gewusst haben. Wir gehen davon aus, dass auch hier viel verschwiegen wird!

Fazit

Die DDR Stasi war schlimm – es geht aber noch viel schlimmer das hat uns die NSA gezeigt. Pfui an alle die welche dieses Menschenverachtende Prism und die NSA unterstützen oder diese je unterstützt haben! Es wird Zeit das sich die Menschen auf der Welt gegen diese Überwachung wehren!

Unglaubliche Datenspionage aufgedeckt von Edward Snowden – Prism

Eine unglaubliche Datenspionage des US Geheimdienst NSA sowie des britischen Geheimdienst GCHQ mit dem Projekt Prism wurde aufgedeckt von dem Helden Edward Snowden welcher verdeckt beim NSA als IT Spezialist arbeitete.

Für uns Datenschützer ist das der Super-Gau schlecht hin. Hier werden Menschen auf der ganzen Welt aber besonders intensive auch in Deutschland ausspioniert. Hier waren die Methoden der DDR Stasi harmlos dagegen.

Was hast der Geheimdienst von solchen Aktionen?

Das was hier wohl im Vordergrund steht ist die Macht über die Weltherrschaft. Man tarnt sich hier scheinheilig mit der Bekämpfung von Terrorismus und hat vermutlich auch so die Anschläge auf das World Trade Center in NY fingiert.

Ja die Geheimdienste sind eine Gefahr deren Ausmaß nur schwer vorstellbar ist. Die jetzigen Vorwürfe gegen den britischen und den US Geheimdienst zeigen wie mit der Würde der Menschen in der Realität umgegangen – und wie diese mit Füssen getreten wird.

Deutschland sollte diese kriminellen Geheimdienste nicht unterstützen!

Die deutsche Regierung ist gut beraten – Edward Snowden der Mann der diese kriminellen Machenschaften der Geheimdienste aufgedeckt hat, zu schützen und Ihm ein Heim anzubieten!

Auch sollte sich die ganze deutsche Politik entschieden gegen diese Geheimdienste stellen und verlangen das so etwas gestoppt wird!

Unser Bundespräsident verurteilte  Edward Snowden und warf Ihm Hochverrat vor! Das Wort Hochverrat kommt aus der Kaiserzeit und hat in einer Demokratie nichts zu suchen! Unsere Herr Joachim Gauck (Bundespräsident) sollte sich dafür bei dem Helden Edward Snowden für die Äußerung des Hochverrat entschuldigen. Herr Joachim Gauck sollte es besser wissen – was eine Stasi mit Menschen machen kann!

Neues Meldegesetz sorgt für einen Datenschutzskandal

Der Bundestag hat das neue Meldegesetz verabschiedet. Das Meldegesetz ist wichtig, weil nur so jeder Bürger gezwungen ist seinen Wohnort und seinen Lebensmittelpunkt in seiner Stadt oder Gemeinde anzugeben.

Was ist neu an dem neuem Meldegesetz?

Das neue Meldegesetz verstößt ganz klar gegen den Datenschutz da es jetzt zulassen soll, dass Firmen wahllos Daten und Adressen abfragen dürfen. Außerdem ist nicht wie erst vorgesehen, dass Einverständnis erforderlich.

Ein Skandal warum?

Nun das Meldegesetz ist so ausgelegt, dass die Adressdaten der Bürger wahllos abgefragt aber auch missbraucht werden können. Ein späterer Schutz ist so nicht mehr möglich. Dem neuen Meldegesetz  muss jedoch noch der Bundesrat zustimmen. Ob dies so passiert ist allerdings Fragwürdig.

Wie kann man sich und seine Adressaten schützen?

Egal ob das neue Meldegesetz nun kommt oder nicht, Sie haben immer die Möglichkeit, gegen die Herausgabe Ihrer Adressdaten zu wiedersprechen. Einen einfachen Wiederspruch senden Sie einfach an Ihr Einwohnermeldeamt.

Haben Sie eine Meinung dazu schreiben Sie einfach unten einen Kommentar.

Schufa prüft Verwendung von Daten in Social Network

Die Schufa prüft derzeit ob es juristisch möglich sei, Daten auch aus Social Network Medien zu nutzen wie zb, Facebook, Twitter, Google+ und Xing. Was davon zu halten ist, ist eher zweideutig und wäre ein tiefer Einschnitt in den Datenschutz.

Was bingen Nutzerdaten aus Social Network-Diensten?

Sicher ist das die heutigen Social Network Anbieter allein schon einen großen Verlust für den Datenschutz darstellen. Eine Abfrage bringt den Unternehmen wie zb. der Schufa einen sehr hohen Informationsgehalt, jedoch ist dieser auch mit Risiken und Nebenwirkungen für den Betroffenen verbunden.

Wie sicher sind Nutzerdaten aus Social Networks?
Die Sicherheit sollte eigentlich im Focus stehen, vielmehr wird diese mit einer globalen Netzüberwachung wohl nicht mehr gegeben sein. Allein die Tatsache, dass die Schufa als Unternehmen andere Ziele hat als eine zb. öffentliche rechtliche Organisation sind Fehler der Daten von Nutzern schon jetzt vorprogrammiert.
Allein die Tatsache das es gewollte oder ungewollte Verwechslungen geben kann, würde eine Nutzung von Social Network als keine Option kennzeichnen. Ein Beispiel was eine Nutzung von Social Network Daten als nicht sicher kennzeichnet:

 

Ein Nutzer registriert sich unter falschem Namen und fehlerhafter Daten. Diese können ggf. auf einen Nutzer passen, welcher in diesem System nicht angemeldet ist, so könnte ein falsches Ergebnis dem Nutzer zugewiesen werden.

 

Als Fazit darf so eine Art der globalen Überwachung von Unternehmen nicht Recht gegeben werden, denn die Risiken könnten leicht von dem Unternehmen ausgespielt. So eine Art von Cyberspionage darf niemals zugestimmt werden!