Kino.to Urteil: Ansehen illegaler Streams ist strafbar

Das ansehen von  illegalen Streams ist nun nach erster Bewertung des AG Leipzig strafbar

Das Amtsgericht Leipzig hat nun bei dem Verfahren gegen die Hintermänner von der damaligen Plattform Kino.to eine erste Bewertung der Nutzer von illegalen Streams abgegeben. Hiernach ist es als Strafbar, wenn ein User sich einen illegalen Stream ansieht das dieser nach erster Ansicht des AG Leipzig auch kurze Zeit im Zwischenspeicher des Gerät verbleibt. Somit können nun alle Nutzer solcher illegalen Streams auch Straf- und Zivilrechtlich belangt werden.

Anwälte dürfen mal wieder auf dicke Gewinne hoffen

Es ist Glasklar, die Justiz spielt spezialisierten Medien/Internet Rechtsanwälten neu Gewinnmöglichkeiten zu. Somit werden vermutlich einige neue Verfahren in Zukunft eröffnet oder von Anwälten der Medienindustrie Abmahungen erhalten. Das etwas von der damligen Nutzung von Kino.to kommt ist eher unwarscheinlich da dies schon vermutlich zu lange her ist.

Empfehlung an Nutzer von Streams

Es gibt mittlerweile viel gute und auch kostengünstige legale Alternativen zu illegalen Streams, nutzen Sie diese um einen schönen Filmabend nicht später zu bereuen.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert