Die Firma OPM Media GmbH betreibt sogenannte Abofallen welche über die Portale: Drive2u.de & Live2gether.de betrieben werden. Immer wieder werden Abzock Internetangebote durch Webseiten verbreitet. Auch einige SEO Kollegen sind sich offenbar für so ein Geschäftsmodell nicht zu schade.
Video von Akte2010:
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Dies war wohl ein Richter, der zu den 3 % gehört die die Abofalle als Rechtsmässig einstufen. Spätestens nach dem Wiederspruch wird sich ein anderer Richter um diese Sache kümmern.
Es gilt Grundsätzlich bei Abofallen: nicht zahlen!
HAllo ich habe hier auch etwas gefunden:
www . opmmedia.wordpress.com/2011/05/17/amtsgericht-rostock-kostenpflichtigkeit-bei-live2gether-de-klar-erkennbar-sorglose-internetnutzer/#more-267
Ich habe diese gelesen:
(press1) – 18. August 2010 – Unter dem Aktenzeichen 231 C 87/10 hatte das
Amtsgericht Berlin Charlottenburg über die Klage eines selbsternannten
Verbraucherschützers aus Wallenhorst zu entscheiden. Dieser meldete sich
vorsätzlich auf der Website drive2u.de an, beglich die erhaltene Rechnung
vorsätzlich nicht und beauftragte den seinerseits einschlägig bekannten
Rechtsanwalt Thomas Meier aus Berlin mit einer sog. Negativen
Feststellungsklage gegen die Betreiberin des Portals, die Berliner OPM
Media
link:http://www.premiumpresse.de/selbsternannter-verbraucherschuetzer-scheitert-vor-gericht-PR900540.html
Blos gut das die Akte Redaktion gibt und natürlich diese Webseite, habe mir diese jetzt in meine Favoriten genommen.