Muss ein Admin C einer .de Domain haften, dies hatte der Bundesgerichtshof zu klären. Laut dem Urteil (vom 09.11.2011, Az.: I ZR 150/09) kann der Admin C zumindest in bestimmten Fällen haftbar gemacht werden.
Ein Meilenstein denn wenn man die unzähligen Klagen und die recht unterschiedlichen Urteile der Amts-, Land- und Oberlandesgerichte haben lange nach diesem Richterspruch der BGH Richter verlangt.
Ja… zumindest ist es vorstellbar, dass nun einige dubiose Angebot besonders von angeblichen Treuhand Admin C‘s – Gestellung beendet werden können.
Der BGH erklärte dass es entscheiden darum geht ob der Admin C von rechtwidrigen Inhalten Kenntnis hatte oder haben musste. Dies wird ein entscheidender Punkt für die Haftung des Admin C. Und genau darum verwies der BGH den Fall an das Oberlandesgericht was diese Sache zuvor zu entscheiden hatte zurück.
Quelle: www.bundesgerichtshof.de sowie eigene Recherche
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