Schweizer Bundesgericht hat das sammeln von privaten IP daten verboten!
Das Bundesgericht hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt: Wer im Internet gewerbsmässig Copyright-Verletzungen nachspürt und die so gewonnenen Informationen den betroffenen Urhebern verkauft, darf das ab sofort in der Schweiz nicht mehr tun. Denn er verstösst damit gegen gegen die schweizerische Datenschutzgesetzgebung.
Im konkreten Fall ging es um die Firma Logistep, die ihre international angebotene Dienstleistung so umschreibt:
Wir lokalisieren die ersten Veröffentlichungen des Datenverkehrs, welche für eine spätere behördliche Identifizierung der jeweiligen Anschlussinhaber erforderlich ist.
Die “beweiskräftige Dokumentation”, welche Logistep liefert, ist nur über die IP-Adresse möglich. Laut dem Urteil des höchsten Schweizer Gerichts sind IP-Adressen jedoch eindeutig Personendaten, womit sie unter das Datenschutzgesetz fallen. Deshalb erachtet es das höchste Gericht in einer Mehrheitsentscheidung als unzulässig, wenn private Unternehmen heimlich IP-Adressen ausforschen. Dafür, so der Bundesgerichtsentscheid, fehle ein ausreichender Rechtfertigungsgrund.
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