Haftet ein Besitzer eines unverschlüsselten W-Lan?
Diese Frage muss sich nun das Bundesverfassungsgericht (BGH) stellen, denn es gibt in Deutschland noch unzählige nicht geschützte W-Lan Router. Eine solche ungeschütze Internerverbindung kann schnell sehr gefährlich werden, nähmlich dann wenn aus der Nutzung eine kriminelle oder illegale Handlung hervor geht.
Im konkteten Fall hat eine Firma bis zum Bundesverfassungsgericht (BGH) geklagt weil ein Nutzer illegale Musik (Album) aus dem Internet herunter geladen hat. Besondes wichtig sollte diese Entscheidung für Besitzer von HotSpots oder Internet Cafe’s sein, diese dürft dann vermutlich Ihre Geschäfte einstellen.
Das Urteil zum ungesicherten WLan Internetverbindungen mit dem sich der BGH befassen muss, wird mitte Mai erwartet.
Wichtige Schritte
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Das größte Problem sollten mangelhafte bis unbelegbare Nutzungsbeweise sein. Werden Aktivitäten von und ins Internet nicht vom Router oder Proxyserver protokolliert, stehen somit keine Rückschlüsse über Nutzungsverhalten der User zur Verfügung. Allerdings ist der Aufwand, Nutzungen zum Internet zu protokollieren und, was weitaus schwieriger ist, dem betreffenden Benutzer zuzuordnen, eine nicht zu unterschätzende Barriere. Einstweilen es mit der durchschnittlichen privaten Hardware ohnehin nicht zu ermöglichen ist.
Besonders für Pensionen / Vermietungen mit offenem WLAN gilt hier: verschlüsseln und per Ident (Ausweis der Mieter, ARP-Adresse der verwendeten Hardware) eine temporäre statische IP-Adresse zuordnen.
Beste Grüße
Olli