Links welche redaktionell auf illegale Webseiten verweisen sind zulässig, dies entschied im Jahr 2011 der BGH im Rechtsstreit zwischen heise.de und der Verwertungsindustrie. Dagen wurde Verfassungsbeschwerde von der Verwertungsindustrie eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Streit die Verfassungsbeschwerde letzterer gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 2010 nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 15.12.2011, Az.: 1 BvR 1248/11)
Urteil des BGH: Aktenzeichen: I ZR 191/08
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