Apps sind gut solange diese funktionieren!

Apps sind gut solange diese funktionieren, aber was ist wenn einmal ein Garantie- oder Gewährleistungsanspruch besteht?

Bei Google Play Store kann man da ganz schön alt aussehen, da Google sich aus der Affäre ziehen will und auf den Anbieter verweist. Was aber wenn dieser z.B. in China sitzt und es nicht für nötig hält zu antworten?

Die Lösung ist simpel, zumindest für Android Kunden: Amazon Apps benutzen. Wieder ein Grund mehr Android zu benutzen.

Fazit: Vorher prüfen auf wen man sich einlässt oder nur „kostenlose Angebote“ nutzen.

Das beste aus zwei Netzen ist eine Lüge! O2 und Eplus

O2 und Eplus sind zu O2 verschmolzen. Nun wollen uns diese einreden, dass zwei Netze besser sind als eins! Das ist eine Lüge die ich am eigenen Leib verspürte und zu Vodafon wechselte.

In Wahrheit …….

ist es so, dass auch zwei Netzen, 1,2 wurden aber die Kunden logischerweise aus 1 in 2 wurden. Nämlich dort, wo O2 und Elpus gemeinsam Sendemäste hatten, wurde einer abgebaut. Und das obwohl O2 mit seinem Billignetz schon vor der Übernahme von Eplus, gnadenlos Überlastet war!

Die Realität der O2 Kunden sind überlange Wartezeiten der Hotlines, überlastete und genervte Mitarbeiter in den Callcentern und keine Besserung in Sicht!

Das heißt, dass das Netz jetzt noch überlasteter ist als bisher. Und ich denke, mit der Billigpolitik von O2, wird es auf lange nicht auch besser!

Internet-Router speziell für Studenten-WGs

Das Thema ist allgegenwärtig. In der WG soll für alle Bewohner Internet bereitstehen. Am besten alle an einem Anschluss – das spart Kosten und Verwaltungsaufwand. Doch wie sieht es mit dem Thema Haftung bei Missbrauch aus? Was ist, wenn ein Mitbewohner – wie des öfteren der Fall – illegal über Tauschbörsen downloadet? Ist der Schuldige ohne Weiteres zu enttarnen oder zahlt im Zweifel der Anschlussinhaber? Diese wichtigen Fragen sollten jedem Mitbewohner studentischer oder sonstiger Wohngemeinschaften klar sein und diese sollten vertraglich geregelt sein.

Zum anderen ist es relevant, welche Hardware hierbei zum Einsatz kommt. Wenn diese nicht die Möglichkeit bietet, über einen gewissen Zeitraum Logfiles zur Verfügung zu stellen, steht der Inhaber des Anschlusses bei einem Missbrauch im Dunkeln.

Eine sehr sichere hardwarebasierende Lösung bietet die Netbarry Firewall Home oder Business. Speziell zu diesem Einsatzzweck geschaffen, verhindert sie zuverlässig den Gebrauch div. verbreiteter und üblicher Tauschbörsenprogramme. So ist es keinem Mitbewohner mehr möglich, urheberrechtlich geschütztes Material herunterzuladen bzw. zum Upload freizugeben. Zudem ist die Installation kinderleicht und mit wenigen Handgriffen sowie ohne Konfigurationsaufwand zu bewerkstelligen.

Zur Website der Netbarry Home und Business Firewall

Vertrauen ist gut, vorbeugen ist besser. Vergleicht man die Höhe der Anschaffung eines Netbarry (Kosten ab ca. 90€) mit der einer anwaltlichen Abmahnung, wird jede, schnell klar, wie man sein Geld sparen bzw. wo man es besser nicht verbrennen sollte.

Router gegen Filesharing Abmahnungen mit Peer to Peer Blocker und Jugendschutz

Wer seinen privaten Zugang zum Internet mit Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern wie den eigenen Kindern sowie Unbekannten wie den Gästen in der privaten Zimmervermietung oder Pension teilt, sollte sich auf jeden Fall vor Missbrauch schützen. Anders ausgedrückt wäre es fahrlässig und kann weitreichende Konzequenten haben. Was ist zu beachten bei der Internetfreigabe, Tauschbörsen wie Kaaza, E-Mule, Bit-Torrent und Co. – und vor Allem: wie kann man sich gegen die Verwendung der beliebten Peer-to-Peer-Programme schützen?

Egal ob für den Internetzugang lediglich ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder mehrere verschiedene Endgeräte wie Computer, Laptop, Tablet und Smartphone – es gestaltet sich extrem schwierig und ist schier unmöglich, alle Geräte sinnvoll durch Firewall, Software-Reglementierungen, Blacklists für Websiten etc. zu präparieren.

Abhilfe schafft hier lediglich eine zentralisierte Lösung, welche den Netzwerkverkehr vom und ins Internet überwacht und bei Bedarf regelt. Ein Projekt, welches sich mit genau dieser „Lücke“ beschäftigt, bietet ebenfalls das passende Equipment an – sowohl für das heimische Netzwerk als auch für Pensionen oder Zimmervermietungen gedachte Internetanschlüsse.

Netbarry lautet der Name einer Firewall, welcher genau zu diesem Einsatzzweck konzipiert wurde. Den Netbarry gibt es in verschiedenen Ausführungen bzw. Leistungsstufen und Funktionen und lässt sich in Sekundenschnelle lediglich mit ein paar Handgriffen installieren und verwenden.

Die Hardware besteht im Grunde aus konventionellen Routern, bestückt und entsprechend konfiguriert mit der einer Open-source-Linux-Distribution. Hierbei wurde hoher Wert auf Robustheit, niedrigen Energieverbrauch und vor Allem Flexibilität und Sicherheit gelegt.

Netbarry bietet folgende Funktionen:

  • Tauschbörsen/Filesharing Blocker (Kazaa, Emule, Bittorrent, Torrent etc.)
  • Kinder- und Jugendschutz durch DNS-Filter
  • Multiple W-LAN-Accesspoints für getrennte Hotspots
  • Bandbreitenmanagement
  • gekapseltes Gästenetzwerk

Zur Website des Anbieters

Abmahnung wegen Filesharing mit Tauschbörsen und Urheberrechtsverstößen

Wer gewievten Anwälten schon einmal in die Falle gegangen ist und eine Abmahnung wegen Missbrauch des Urheberrechtes kassiert hat, kennt das Problem nur zu gut.

Erhalten die eigenen Kinder oder Mitbewohner ungehindert Zugang zum hauseigenen Internet, ist der Missbrauch vorprogrammiert. Das betrifft seit geraumer Zeit besonders auf Filesharing-Programme zu, welche zum Zwecke der dezantralen Verteilung digitaler Inhalte entwurfen wurden. Werden jedoch urheberrechtlich geschützte Werke wie bzw. Musikstücke, Filme oder Software heruntergeladen, kann das ein kostspieliges Ende nehmen. Das Herunterladen an sich ist nicht die Achillesferse, in welche Anwälte stechen. Maßgebend hierfür ist die unerlaubte Verteilung der Werke an andere Nutzer.

Da nun jede Tauschbörse aber genau vom Upload ihrer Nutzer lebt, ist vielen Nutzern die Tragweite einer uneingeschränkten Nutzung dieser Programme nicht klar. Auch die Inhaber der Internetanschlüsse stehen in der Regel vor vollendeten Tatsachen, sollte ein Anwaltlicher Brief mit einer Unterlassungeerklärung den Inhalt des eigenen Briefkastens zieren.

Um einen Datenklau auf die Schliche zu kommen, bedarf es speziell zur Aufklärung geschultes Personal. Spezialisten, welche im Auftrag eines Plattenlabels, Hollywood-Studios o. Ä. handeln und sich im Grunde als normale Nutzer tarnen. Läd ein Mitarbeiter dieser digitalen Detektei ein urheber rechtlich geschütztes Werk von der Festplatte eines Nutzers, hat er auch dessen Verbindungsdaten wie die IP-Adresse des Internetanschlussen. Im Eilverfahren wird ein dringend benötigter gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss erwürgt, welcher diese Firmen dazu authorisiert, Verbindungsdaten des des Nutzers bei dem jeweiligen Provider für diese Tatzeit anzufordern und gegen den Inhaber des Anschlusses zu verwenden.

Im günstigsten Fall kommt die dafür haftende Person mit einer Unterlassungsklage, einer Verwarnung und zusätzlich anfallenden anwaltlichen Kosten davon. Grundsätzlich ist die Höhe der Abmahnkosten auf ca. 100 Euro gedeckelt. Jedoch kommen dazu Kosten für die eigene Rechtsberatung sowie für die gegnerische Anwaltskanzlei dazu. So ist man schnell in Sphären für die Gesamtkosten von bis zu 1000 Euro. Wird zusätzlich der vom Gläübiger zugesandte Unterlassungsvertrag unverändert unterschrieben, bedeutet das bei einer erneuten Verletzung des Urheberrechts des gleichen Werkes eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro.

Wie Sie sich vor dieser ungewollten Datenfalle schützen können, lesen Sie hier.

Auskunfteien und die Macht Menschen zu ruinieren

Auskunfteien wie Schufa, Creditreform und Bürgel haben eine viel zu große Macht welche Sie auch immer wieder wissen einzusetzen. Das ZDF hat dazu eine Tolle Doku produziert, die zeigt, was Auskunfteien alles können!

Wir Datenschützer waren schon lange vor der viel zu großen Macht und fordern die Politik auf endlich Ihr Aufgabe ernst zu nehmen. Gegen uns stehen aber eine Vielzahl von Lobbys mit sehr vielen Lobbyisten.

Tipp: Fordern Sie regelmäßig Ihre gespeicherten Daten aus der Schufa und wenn Sie gewerblich sind auch von anderen Auskunfteien an!

Das Video können Sie hier ansehen!

EuGH klares NEIN zur Vorratsdatenspeicherung

VorratsdatenspeicherungDer Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat es wie wir meinen richtig entschieden. Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Einige EU Länder haben bereits eine lange Speicherung von Verbindungs- und Kommunikationsdaten (Vorratsdatenspeicherung) beschlossen, diese dürfen jetzt richtigerweise nachbessern.

Das höchste EU Gericht – der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat nämlich eindeutig gesagt, dass KEIN EU BÜRGER ohne hinreichenden Verdacht überwacht und dessen Daten auf Vorrat gespeichert werden dürfen.

Das ist auch eine berechtigte Ohrfeige für CDU und die Kanzlerin welche einer Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht gerne zugestimmt hätten.

Im Übrigen ist das Internet nicht für Zensur und Überwachung gedacht. Würden Regierungen wie die Türkische unter Erdogan Dienste beschränken, sperren oder Verbindungsdaten speichern gäbe es schon jetzt guten Schutz wie zb. einen VPN Dienst.

Werben Sie ohne zu nerven

Werbung und Strategien

Die Strategien der Werbung sind für uns einfach weil wir die Werbung lieben! Und wir wollen das auch Ihre Kunden Sie lieben. Darum sind wir gerne für Sie da!

Wir kennen es doch alle…

Fernsehwerbung oder Prospekte im Briefkasten ist schon echt nervig. Jetzt noch das E-Mail Postfach. Glauben Sie das man so zufriedene Kunden erreicht?

Wußten Sie das Sie, dass statistisch gesehen auf diese Weise bei 1000 Werbeversuchen gerade einmal 1 Erfolg erreicht wird?

Die Lösung

Sie erreichen 100% zufriedene Kunden mit Werbung dort – wo man Sie oder Ihre Produkte sucht. Machen Sie es wie viele erfolgreiche Unternehmen – nerven Sie nicht – seien Sie präsent!

Das können wir für Sie tun! Kostenorientiert, rechtssicher und erfolgreich!

Outlook 2007 Posteingang eines IMAP Konto bei Start anzeigen

Sie suchen nach einer Möglichkeit bei Start von Microsoft Outlook 2007 nicht den leeren Posteingang des Standard POP3 Konto angezeigt zu bekommen sondern ein IMAP Konto Ihrer Wahl.

Dazu gehen Sie wie folgt vor: Extras -> Optionen -> Weitere -> Erweiterte Optionen -> Ordner bei Programmstart. Dort können Sie dann den Ordner oder Unterordner Ihrer Wahl bestimmen.