Muss ein Admin C einer .de Domain haften, dies hatte der Bundesgerichtshof zu klären. Laut dem Urteil (vom 09.11.2011, Az.: I ZR 150/09) kann der Admin C zumindest in bestimmten Fällen haftbar gemacht werden.
Ein Meilenstein denn wenn man die unzähligen Klagen und die recht unterschiedlichen Urteile der Amts-, Land- und Oberlandesgerichte haben lange nach diesem Richterspruch der BGH Richter verlangt.
Ja… zumindest ist es vorstellbar, dass nun einige dubiose Angebot besonders von angeblichen Treuhand Admin C‘s – Gestellung beendet werden können.
Der BGH erklärte dass es entscheiden darum geht ob der Admin C von rechtwidrigen Inhalten Kenntnis hatte oder haben musste. Dies wird ein entscheidender Punkt für die Haftung des Admin C. Und genau darum verwies der BGH den Fall an das Oberlandesgericht was diese Sache zuvor zu entscheiden hatte zurück.
Quelle: www.bundesgerichtshof.de sowie eigene Recherche
Haftet ein Besitzer eines unverschlüsselten W-Lan?
Diese Frage muss sich nun das Bundesverfassungsgericht (BGH) stellen, denn es gibt in Deutschland noch unzählige nicht geschützte W-Lan Router. Eine solche ungeschütze Internerverbindung kann schnell sehr gefährlich werden, nähmlich dann wenn aus der Nutzung eine kriminelle oder illegale Handlung hervor geht.
Im konkteten Fall hat eine Firma bis zum Bundesverfassungsgericht (BGH) geklagt weil ein Nutzer illegale Musik (Album) aus dem Internet herunter geladen hat. Besondes wichtig sollte diese Entscheidung für Besitzer von HotSpots oder Internet Cafe’s sein, diese dürft dann vermutlich Ihre Geschäfte einstellen.
Das Urteil zum ungesicherten WLan Internetverbindungen mit dem sich der BGH befassen muss, wird mitte Mai erwartet.
Wichtige Schritte