Der Bundesgerichtshof hat Regeln für Blogseiten-Anbieter geregelt und festgelegt, dass diese zwar nicht für Inhalte welche von Nutzern der Webblogs wenn diese zb. beleidigt oder denunziert werden haften.
Das BGH legt aber ganz klare Regeln fest, so müssen beispielsweise Inhalten nach Meldung an den Provider oder Betreiber entsprechend in einer zeitnahen Frist gelöscht werden wenn diese nicht den Tatsachen entsprechen oder gegen geltendes Recht verstoßen.
Dieses Beschluss des BGH ist Wegweisend und stützt die rechte derer die zb. in Onlineblogs gemobbt oder denunziert werden. Im Übrigen gilt die Löschpflicht auch für Blog-Anbieter wenn diese im Ausland sitzen.
Mit dieser Grundsatzentscheidung dürfte das Internet sicherer und weniger Gefährlich werden. Internet Anbieter welche sich bis lang an diese Entscheidung noch nicht in diesem Umfang gehalten haben, sind nun aufgefordert sich dem zu beugen.