Links welche redaktionell auf illegale Webseiten verweisen sind zulässig, dies entschied im Jahr 2011 der BGH im Rechtsstreit zwischen heise.de und der Verwertungsindustrie. Dagen wurde Verfassungsbeschwerde von der Verwertungsindustrie eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Streit die Verfassungsbeschwerde letzterer gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 2010 nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 15.12.2011, Az.: 1 BvR 1248/11)
Urteil des BGH: Aktenzeichen: I ZR 191/08
Haftet ein Besitzer eines unverschlüsselten W-Lan?
Diese Frage muss sich nun das Bundesverfassungsgericht (BGH) stellen, denn es gibt in Deutschland noch unzählige nicht geschützte W-Lan Router. Eine solche ungeschütze Internerverbindung kann schnell sehr gefährlich werden, nähmlich dann wenn aus der Nutzung eine kriminelle oder illegale Handlung hervor geht.
Im konkteten Fall hat eine Firma bis zum Bundesverfassungsgericht (BGH) geklagt weil ein Nutzer illegale Musik (Album) aus dem Internet herunter geladen hat. Besondes wichtig sollte diese Entscheidung für Besitzer von HotSpots oder Internet Cafe’s sein, diese dürft dann vermutlich Ihre Geschäfte einstellen.
Das Urteil zum ungesicherten WLan Internetverbindungen mit dem sich der BGH befassen muss, wird mitte Mai erwartet.
Wichtige Schritte
Laut unserer Verfassung ist eine Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig, zumindest nicht im bisher betriebenem Maß. Was gestoppt ist, ist nicht für immer beerdigt. Kritisch wurde die Vorratsdatenspeicherung von Experten immer gesehen, da es hierbei um moderne Stasipolitik geht.
Was die meisten über die ehemalige DDR und das kommunistische Regime dachten und wie sich dem gegenüber geäußert wird, wird von der Vorratsdatenspeicherung der modernen Politik bei weitem übertroffen. Eine traurige wie auch kontrollierte Wahrheit!
Wie sieht die Zukunft aus?
Nach dem Urteil der Karlsruher Richter ist die Vorratsdatenspeicherung in der Vergangenheit nicht zulässig es wird jedoch kein generelles Verbot ausgesprochen, um nicht in den Konflikt mit der EU zu kommen. Dies war für die Richter in Karlsruhe wichtig, denn einen Rechtsstreit mit der EU soll auf jeden Fall verhindert werden.
Es heisst also: Vorratsdatenspeicherung bis dato „Ade“ für dir Zukunft könntest Du aber wieder ein Gast sein!