Gute Anti Vierenprogramme erkennen den Bundestrojaner

Anti Virusprogramme erkennen nun den Bundestrojaner der Bundespolizei. Die Anbieter von Anti Virensoftware haben die Signatur des Bundestrojaner in die Datenbank aufgenommen. Somit dürfte jeder Betroffene dies durch die Suchfunktion erkennen.

Mittlerweile ist es klar und Bestätigt, das Bundesland Bayern und auch Baden Württemberg haben solche Trojaner-Viren verwendet um verdächtige Auszuspionieren. Da der Skandal – die Aufklärung um Missbrauch oder gerechtfertigte Verwendung noch im Bundesausschuss untersucht werden muss bleibt mit Spannung auf dieses Ergebnis zu warten.

Aus Datenschutzrechtlicher Sicht ist dieser Bundestrojaner jedoch jetzt schon zu verurteilen und bleibt eine – nicht wieder gutzumachende Blamage für unsere demokratische Regierung.

Der Skandal um den Bundestrojaner

Der Chaos Computer Club wirft der Bundespolizei Missbrauch vor

Nach der Aussage des CCC (Chaos Computer Club) wirft dieser der Bundesregierung vor den Bundestrojaner untersucht zu haben und dabei erhebliche Fehler und Gefahren gefunden zu haben.

Der Bundestrojaner  ein gefährlicher Virus welcher als Trojaner erhebliche Daten und Reaktionen des betroffenen Computers oder dem Netzwerks ausspionieren kann und wird. Nach Aussagen des CCC Chaos Computer Club wurde diese im Club erkannt und untersucht. Dabei wurde festgestellt dass dieser Bundestrojaner noch einige mehr Funktionen offen lässt und weiter Schadprogramme oder Spionage Software nachladen zu können. Die Auswirkung wäre dann eine wahrscheinlich endlose Verbreitung des Virus und eine Art Großspionage Aktion. Dieser ermöglicht dann eine globale Überwachung und hinterlässt Sicherheitslücken vor denen man nur dringen warnen kann.

Was sagte die Bundesregierung dazu?

Die Bundesregierung streitet diese Aussage ab und beteuert das die Bundespolizei oder das BKA solch einen Trojaner zwar haben, diesen aber nicht eingesetzt hätten. Gleichzeitig kündigte die Bundesregierung aber Aufklärung in dieser Sache an.

Datenschützer warnen  schon lange vor dieser Art von Spionage

Denn man könnte meinen, dass es solche Spionageaktionen auf längst vergangenen Zeiten gegeben hat und wir doch aus diesen Regimen gelernt haben sollten. Ein Staat welcher seine Bürger oder Vereine auf eine solche Art überwacht, kann eine Rechtsstaatlichkeit nie und nimmer verwirklichen. So wurden dem Bundestrojaner schon 2008 gesetzlich sehr enge Grenzen gesetzt.

Wenn die Aktion des Bundestrojaners  also stimmt und es die erweiterten Möglichkeiten des Trojaners tatsächlich gibt, ist eine Weiterführung dieses Schadprogramm kaum noch zu rechtfertigen. Außerdem müssten auch die Vorwürfe des Servers welcher außerhalb des deutschen Rechts steht also in den USA begründet und ein klarer Verfassungsbruch dann zugegeben werden.

„Wir Datenschützer sehen der Entwicklung gespannt entgegen“

Hacker wollen Facebook lahmlegen

Datenschutz – Hacker und Facebook

Facebook stand in der letzten Zeit so oft in der Kritik wie selten ein anderes Social Network. Nun haben die Hacker „Anonymous“ zum Schlag gegen den Internetdienst Facebook aufgerufen. Wie es heisst soll der Hack wohl am 05. November 2011 stattfinden. Allerdings sind die Anonymous-Hacker noch nicht ganz einig darüber ob dies der richtig Weg ist dem Internetdienst seine Grenzen zu zeigen.

Warum haben Hacker Facbook im Visier?

Die Anonymous Hacker verurteilen Datenverkauf und unzureichende Datenschutzeinstellungen bei Facebook. Ein sehr lockeren Datenschutz hat Facebook allemal, darum stand dieser Dienst sehr oft in der Kritik!

Was für ein Angriff könnte da stattfinden und wie sicher in der Facebook-Account?

Wahrscheinlich reden die Hacker über eine DDoS Attacke was vermutlich über Botnetzwerke geschieht. Botnetzwerke sind illegale Programme welche über Trojaner-Vieren auf fremde Rechner geschleust werden.

Datenschutzverstöße mit Hilfe von illegalen Aktionen zu bekämpfen ist jedoch nicht in Ordnung, darum können wir dies nicht als gut einstufen und hoffen, dass die Hacker später auch zu einem solchen Entschluss kommen.

Sagen sie ihre Meinung unten…

Aus für Elena – das ELENA-Verfahren

Endlich ist es gescheitert – Elena das Spionage-Programm

Datenschützer haben schon lange Alarm geschlagen, dass Elena das offizielle Spionageprogramm für Arbeitgeber und Behörden. Nun wurde es doch von der Bundesregierung abgeschafft.

Für uns Menschen ist dies ein großer Gewinn, für Arbeitnehmer ist dies ein Stück mehr Privatsphäre und Menschlichkeit.

Die Abschaffung war jedoch das einzige was unsere Bundesregierung entscheiden konnte, denn es hat sensible Fragen des Rechtsstaats berührt. Wieder ein stück mehr Datenschutz in Deutschland.

Maklerwelten AG Spam

Maklerwelten AG
BZ – Central Amerika

Kommt Ihnen dieses bekannt vor? Jetzt haben die auch noch eine Webseite: aktion-gegen-abzocke.*** und schreiben folgenden Text:

Hallo ,

leider hat meine Email keinen erfreulichen Grund.
Ich muss Dir leider mitteilen, dass Du abgezockt wirst. Und zwar ohne es zu merken!

Wie das passieren konnte? Wahrscheinlich hast Du Dich nicht ordentlich beraten lassen oder Dein Makler hat Dich absichtlich falsch informiert.
Das musst Du nicht länger hinnehmen.

Unter www.aktion-gegen-abzocke.*** habe ich einen Vergleich online gestellt, der Dir schnell, kostenlos und unverbindlich eine Prüfung Deines Versicherungstarifes ermöglicht.

Lass Dich nicht länger über den Tisch ziehen. Du hast die beste Leistung verdient. Und zwar ohne dabei zuviel zu zahlen!

Also zöger nicht länger und mache den Vergleich.

Diese und unzählige andere Spammails landen zum millionen ín unseren E-Mail Postfächern. Dahinter verbirgt sich immer Maklerwelten AG aus Central Amerika.

Diese Spammer möchten Verischerungsvergleiche verkaufen! Der Server bzw. die Domain auzf welcher man landet: beste-kasse.*** Dies hat jedoch datenschutzrechtliche Bedenken. Hier geben Sie Ihre persönlichen Daten dritten aus dem Ausland und wissen nicht was diese damit machen. Im schlimmsten Fall können diese Drittanbieter Sie durch Betrug komplett ruinieren!

Vorsicht: geben Sie keine Daten auf diesen Seiten ein, nutzen Sie am besten garnichts, löschen Sie diese E-Mails und antworten Sie auf keinem Fall!

Makieren Sie diese E-Mails als Spam und melden diese der Bundesnetzagentur (BNA).

Datenschutz wird oft im Internet nicht ernst genommen!

Zensus 2011 läuft ab 09.05.2011

Zensus – Bürgerzählung – Wer – wieviele Menschen leben wie und wo!

Zensus 2011 – Wie viele Bürger hat Deutschland? Wo leben sie? Und wie? Das will der Staat genau wissen. Erstmals seit 1987 werden im großen Stil Informationen über die Lebensumstände der Bundesbürger abgefragt.

Diese Zensus – Umfrage – Auswertung ist für ein drittel der Bevölkerung „Pflicht“ dies könnte für Bürger welche sich dem Test verweigern sogar mit Geldstrafen belegt werden.

Aus unserer Datenschutz-Sicht ist diese Art von Massendatenerhebung mit einem großem Vorsicht-Ruf zu bewerten. Denn obwohl diese Datensätze nicht ohne weiteres anderen Behörden zugänglich gemacht werden sollen, könnten zb. Hacker an diese Informationen kommen. Dies zeigen die Beispiele von Sony welche auch ein „sicheres Netzwerk“ hatten.

Die einzige Fragen die die Bürgern nicht beantworten müssen ist die nach der Religion!

Zur Umfrage

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Sie haben eine Meinung? Schreiben Sie uns einen Kommentar!

Hacker-Attacke trifft Sony

Hacker-Attacke am 17.04. – 19.04.2011 bei Sony trifft ca, 77 Millionen Internetnutzer welche Sony-Plattform nutzen. So gut wie alle Sony Online Dienste könnten also davon betroffen sein.

Datenklau bei Sony -> So können Sie sich schützen

Was können Sony Nutzer tun?

  • Ändern Sie alle Ihre Passworte überall, wenn Sie immer das gleiche Passwort nutzen!
  • Sein Sie sehr vorsichtig bei E-Mails, denn Spam und Phishing Mails können erwartet werden!
  • Ändern Sie umgehend Kreditkartendaten, sofern Sie diese bei Sony genutzt oder eingegeben haben!
  • Ändern Sie Ihre Passworte auf der Sonyplattform (wenn Sie sich dort löschen möchten trozdem vorher PW ändern)!

Warum Sony?

Häcker haben vermutlich eine Racheaktion gegen Sony gestartet, weil zuvor eine junger Hacker von Sony verklagt wurden sein soll.

Sagen Sie was dazu…..

Datenschützer fordern Aufklärung von Apple

Apple der neue Aufreger der Datenschützer so betonte es der Sprecher des sächsischen Datenschutzbeauftragten gegenüber der LVZ zur Ausgabe Ostern 2011.

Es geht um Daten der iPhone & iPad’s welche Positiosndaten der Nutzer sammeln dund diese Speichern. Dies wäre nach der Meinung der Experten ein Verstoß und ein Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer.

Appel ruft im 12 Stundentakt die Ortungsdaten von Mobilen Geräten wie Smartphones also iPhone, dem Computer Pad iPad ab. Britische Wissenschaftler haben herrausgefunden, dass die Datein der Verbindungsdaten auf dem Gerät abgelgt werden und somit zb. bei einem Weiterverkauf an Dritte nutzbar gemacht werden können.

Das Bundesverbraucherschutzministerium hat Apple aufgefordert, zu diesen Vorwürfen Stellung zu beziehen.

Behörden greifen immer mehr auf Bürgerkonten zu

Über 58.000 Zugriffe von Behörden auf Bankkonten von Bürgern

Schon zu Beginn des Gesetzes war es klar, der Missbrauch wird früher oder später betrieben. Nun ist es traurige Gewissheit: immer mehr Behörden greifen auf Konten von normalen Bürgern ohne Grund zu. So der neueste Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten PETER SCHAAR.
Noch bedenklicher hingegen ist, dass zb. ein Nachbar der bei einer Behörde (Finanzamt, Sozialamt, ARGE) arbeitet bestens über sein Umfeld informiert sein könnte, sofern dieser dass Gesetzt missbraucht. Dies ist nicht nur ein Verstoß gegen das BDSG sondern auch noch gegen das Grundgesetzt.
Es ist an der Zeit, am Gesetz, Nachbesserungen vorzunehmen und zwar so stark, dass es ohne Richterliche Anordnung nicht mehr möglich sein kann, also auch technisch und nicht nur juristisch.

Wenn dies nicht passiert wird Deutschland bald zu einem Stasi ähnlichen Behördenstaat.

CH Bundesgericht Urteil IP-Adressen sammeln verboten

Schweizer Bundesgericht hat das sammeln von privaten IP daten verboten!

Das Bundesgericht hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt: Wer im Internet gewerbsmässig Copyright-Verletzungen nachspürt und die so gewonnenen Informationen den betroffenen Urhebern verkauft, darf das ab sofort in der Schweiz nicht mehr tun. Denn er verstösst damit gegen gegen die schweizerische Datenschutzgesetzgebung.
Im konkreten Fall ging es um die Firma Logistep, die ihre international angebotene Dienstleistung so umschreibt:

Wir lokalisieren die ersten Veröffentlichungen des Datenverkehrs, welche für eine spätere behördliche Identifizierung der jeweiligen Anschlussinhaber erforderlich ist.

Die “beweiskräftige Dokumentation”, welche Logistep liefert, ist nur über die IP-Adresse möglich. Laut dem Urteil des höchsten Schweizer Gerichts sind IP-Adressen jedoch eindeutig Personendaten, womit sie unter das Datenschutzgesetz fallen. Deshalb erachtet es das höchste Gericht in einer Mehrheitsentscheidung als unzulässig, wenn private Unternehmen heimlich IP-Adressen ausforschen. Dafür, so der Bundesgerichtsentscheid, fehle ein ausreichender Rechtfertigungsgrund.