War dieses Ergebnis zu erwarten? Oder schockiert diese Studie noch?
Dieser Frage möchten wir nachgehen, denn die Smartphones sind sehr „Smart“ in der Sicherheit. Denn die kleinen Gefährten verraten oft mehr über einen Besitzer als dieser eigentlich möchte. Warum es so ist liegt daran, dass die Smartphones auch den Herstellern wichtige Infos über den Verbraucher verraten sollen.
Gerade die Werbetreibenden profitieren davon um zu wissen wo eine lukrativer Markt vorhanden ist. So mancher Nutzer der edlen Smartphones weiß nicht; dass hinter seinem Rücken Informationen weitergereicht und natürlich nur zu „Forschungszwecken“ verwendet werden.
Weniger als 20% sind sauber, bei diesem Ergebnis sollte man sich ernsthaft darüber Gedanken machen, welches App man sich wo und wann herunterlädt bzw. von welchem Smartphone.
Es ist abschließend sehr empfehlenswert, getrennte Smartphones zu benutzen, um nicht zu viele definitive Ergebnisse zu liefern, dies zumindest raten Datenschützer und Verbraucherberater den Nutzer von IPhones und Co.
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Jugendschutz für Schüler wurde verbessert. Viele unseriöse Nutzer kommen nicht mehr in SchülerVZ rein, da des Einladungscode nur noch per Einladung von bestehenden Nutzern versandt wird. Somit kann man es den „unseriösen“ Nutzern schwerer machen.
Nach dem Schüler VZ im letzten Jahr mit einigen anderen Communitys die Sicherheit verschärft hat klappt e besser mit dem Datenschutz und es wird eine gute Richtung für den Jugendschutz gegeben.
Neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
Seit gestern gilt das neue Arbeitnehmerdatenschutzgesetz an welches sich Arbeitgeber haten müssen. Datenschutz ist wichtig denn ohne diesen strengen Datenschutz welcher im BDSG (Bundesdatenschutzgesetzt) geregelt wird.
Jetzt wurde jedoch ein explizites Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geschaffen welches die Rechte der Arbeitnehmer stärken soll.
Nachteile des neuen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
Das neue Arbeitnehmerdatenschutzgesetz benachteiligt Unternehmen wenn es um die eigene Sicherung geht! Denn immerhin werden Straftaten wie zb. Diebstahl zu 20% von den eigenen Angestellten oder Arbeitern begangen. Der Schaden dadurch geht wohl in die Millionen. Bekannte Absicherungen wie: Kammeraüberwachung der Mitarbeiter und Angestellten soll nun nicht mehr möglich sein, dies ist laut Netprom ein großer Nachteil des Gestztes. Ebenso ist nun auch das abhören von Telefonen oder das lesen von privat geschriebenen E-Mails duch den Arbeitgeber verboten wurden.
Vorteile des Arbeitnehmerdatenschutzgesetz?
Die Vorteile liegen auf der Hand, Angestellte sollen nun sicher vor Überwachung ses Arbeitgeber sein! Nun ist es also möglich sich an der Arbeitsstelle sicher zu fühlen.
Sie haben Fragen zum neuen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz? Wir helfen Ihnen gerne…..kontaktieren Sie uns!
Der Elektronischer Personalausweis ist zu unsicher so wurde diese durch einen Hacker gehackt. Wie konnte sowas passieren? Ganz einfach durch einen Trojaner welcher auf dem Rechner (Destop) des Nutzers installiert wurde ohne das der Internetuser dies bemerkte.
Datenschützer warnen
Datenschützer warnen den Elektronischer Personalausweis in momentaner Form auf dem Markt zu bringen, denn dies könnte zu hohen Mißbrauchsfällen und Kriminalität führen.
Die Bundesregierung sollte dringend verbesserungen an der Ausweiskarte sowie an den Auslesegeräten vornehmen um Missbracu zu verhindern.
Sie haben eine Meinung zum Elektronischer Personalausweis? Bitte posten Sie diese unten im Komentarfeld!
Ist Elena bald am Ende? Elena = Elektronischer Entgeldnachweis
Elena das Elektronische Entgeldnachweis Datensystem. Sehr umstritten und zuhöchst gefährlich da unsere Gesellschaft spätestens dann Gläsern wird. Nun droht dem Elena System starke Kürzungen oder sogar das aus!
Datenschützer und Verbraucherorganisationen sind schon lange dafür Elena sofort zu stoppen und abzuschaffen. Nun hat Elena keine Befürworter mehr.
Momentan ist es möglich, dass bestimmte Behörden freien Zugriff auf persönliche Daten wie: Verdienst (Lohn und Gehalt), Kündigung, Abmahnungen, Fehl- und Arbeitszeiten sowie die Bewertung des Arbeitgebers haben. Dazu kommt das diese sensiblen Daten ohne Schutz verarbeitet werden können. Dies allein ist schon ein Verstoß gegen die Grundrechte.
Zur Zeit klagen mehr als 22.000 Menschen gegen Elena vor dem Gericht gegen Elena. Das Lieblingsprojekt von Bundesarbeitsministerin von der Leyen soll angeblich die Bürger entlasten. Das Gegenteil ist der Fall, Elena entwickelt sich zum Spionage Programm des Staates. Dies kann so nicht mit den Bürgern gemacht werden.
Nun will Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle die umstrittene Massenspeicherung von Arbeitnehmerdaten „ELENA“ auf unbestimmte Zeit aussetzen.
Folgende Daten sollen bei ELENA gespeichert und verarbeitet werden:
Sie haben Anregungen oder eine Meinung zu ELENA? Schreiben Sie Ihre Meinung unten!
Google Street View gestoppt
Wie nun bekannt geworden ist hat Google private Daten aus nicht geschützten W-Lan Netzwerken gespeichert. Darum wurden der Dienst: Google Street View in Deutschland vorerst gestoppt. Alle bis jetzt gespeicherten Daten sollen laut Goggle Deutschland gelöscht werden. Gemäß den deutschen Datenschutzrichtlinien nach dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetzt) ist dies nicht erlaubt.
Es wurden so z.b. E-Mails, Verlauf von aufgerufenen Webseiten und diverse Anwenungen gespeichert.
Google hat sich öffentlich für diese Panne entschuldigt nachdem Datenschützer massiv gegen Goggel vorgegangen sind. Jedoch sollte man Goggle nicht zu viel schlechtes vorwerfen, denn schliesslich sind fast 80% der Menschen in Deutschland auf den Goggle Dienst angewiesen.
Es wird nun abzuwarten bleiben wie Google demnächst mit dem System Google Street View umgeht. Sicher ist nur, es wird auf jeden Fall sicherer und transparenter.
Google Street View erfasst auch WLAN Netz
Die Messungen vom Suchmaschinengiganten Google sind im vollen Gange. Der Dienst mit dem Namen: Google erfasst Häuser, Städte, Straßen und Plätze. Nun wurde bekannt das Google Street View auch noch WLAN Daten erfasst, speichert. Was mit diesen Daten passiert ist bislang noch unklar. Eines ist es aber: Mit Vorsicht zu genießen!
Viele andere Unternehmen haben diese WLAN Daten aber auch schon gespeichert und keiner weiß eben genau über die Verwendung Bescheid. Google ist und bleibt so sicher der Internet-Anbieter No. 1 Weltweit. Jetzt vorsorgen und mit Google neue Kunden erreichen. (Kontakt zu uns)
Datenschützer warnen von zu großer Macht duch den Internet Riesen Goggle und äussern sich kritisch. Goggle rechtfertigt sich weiter und sagt: Andere Unternehmen betreiben dies schon seit einigen Jahren. Damit hat Google auch recht. In der Tat sind auch andere Unternehmen auf eben solche Daten scharf.
Ossis kein Volksstamm – Klage abgewiesen
„Eine Schande für uns Schwaben“
Stuttgart (dpa) – Mehr als 20 Jahre nach der Wende steht fest: Ossis sind kein eigener Volksstamm. Mit dieser Begründung hat das Arbeitsgericht Stuttgart am Donnerstag die Klage einer Frau abgewiesen, die als Ostdeutsche keine Stelle bei einer schwäbischen Firma bekam.
Der Arbeitgeber hatte der 49-Jährigen die Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt und auf dem Lebenslauf notiert: (-) Ossi. Dieser Vermerk könne zwar als diskriminierend verstanden werden, sei aber keine gesetzlich verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, urteilte das Gericht.
Nun kann man nur hoffen das das evtl. geführte Berufungsverfahren mehr bringt als nur labidare Ausagen, denn so ein verhalten wie diese Stuttgarter Firma darf sich nicht widerholen! jedoch zeigt es immer wieder, dass gerade ältere Menschen noch erhebliche Probleme haben dies zu verstehen. Und genau hier besteht noch großer Handlungsbedarf.
Datenschutz: Arztpraxen auf dem Prüfstand 2010
Noch immer fehlen in vielen Arztpraxen oft der Datenschutzbeauftragte. Die Sicherheit der sensiblen Daten scheint den Ärzten wohl wenig an Bedeutung zu sein. Missstände wohin man sieht, genau dies soll 2010 genauer überpfüft werden. Kontrollen in Arztpraxen werden die Folge dem jahrelang vernachlässigtem Datenschutz sein.
Schon jetzt drohen Unternehmen, Vereinen, Arztpraxen bis zu 250.000 Euro an Bußgeldern wenn diese keinen Datenschutzbeauftragten bestellt haben.
Dabei ist es so einfach, bestellen und das eigene Unternehmen, die Arztpraxis prüfen zu lassen. Die verhältmismässig geringen Kosten gegenüber den Bußgeldern sprechen dabei für sich.