Externer Datenschutzbeauftragter Ihr Vorteil
Die umfangreichen Tätigkeiten eines Datenschutzbeauftragen beanspruchen Zeit und binden betriebliche Ressourcen. Das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt die Bestellung eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (ist eine betriebsfremde Person in nicht-öffentlichen Stellen).
Vorteile bei der Bestellung eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten:
- • Keine zusätzlichen Aufgaben für Ihre Mitarbeiter
• Verhandelter Dienstleistungsvertrag
• Transparente und nachvollziehbare Kosten
• Fachkunde und Zuverlässigkeit sind gewährleiste
• Kosten für seine Weiterbildung trägt der externe Datenschutzbeauftragte
• Kennt verschiedene betriebliche Organisationen
• Schnelle Ergebnisse
• Synergieeffekte und Erfahrungen
• Kein Abberufungsschutz
Der externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bringt betriebswirtschaftliche Vorteile. Nutzen Sie diese Vorteile und unsere Erfahrungen.