Archives for : Filesharing

BGH zu Filesharing – Eltern haften nicht für Downloads ihrer Kinder

Nun ist es amtlich und vom BGH (Bundesgerichtshof) beschlossen. Eltern haften nicht in jedem Fall für die Downloads ihrer Kinder. Geklagt hatten 3 Musikkonzerne welche zum Teil erheblichen Schadenersatz von den Eltern forderten.

Filesharing Abzocke nun beendet?

Das mit dem Geschäft „Filesharing“ nun Schluss ist halten wir nicht für gegeben. Aber die Platten- und Musikindustrie welche über Jahre, Eltern dafür zum Teil sehr Hohe Schadenersatzforderungen auf Auge gedrückt haben könnten nun bald leer ausgehen.

Der BGH hat mit dem Urteil vom 15.11.2012 entschieden, dass Eltern welche ihre Kinder über die Folgen aufklären nicht für Verstöße haften müssen. Dies ist entscheidend und Wegweisend. Einmal der richtige Schritt in Richtung Zukunft!

Was sollten Eltern tun im Bezug auf Filesharing?

Es sei auch im Bezug auf das letzte Urteil des BGH richtig wichtig seine Kinder im Bezug auf die Gefahren im Internet aufzuklären und zu warnen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung um nicht für die eigenen Kindern zwangläufig haften zu müssen.

Kino.to nun gesperrt und Inhaber festgenommen

KINO.TO … Nun ist es das aus für die größte Streaming-Seite

Am 08.06.2011 wurde mehrere Geschäfts und Wohnräume von den mutmaßlichen Betreibern der Webseite Kino.to von einer Spezialeinheit der Polizei Dresden (INES) durchsucht und 13 Personen festgenommen.

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) hatte im April 2011 Strafantrag gegen die Betreiber von Kino.to gestellt. Nun haben Staatsanwaltschaft und Polizei eine Sondereinheit mit dem Namen: INES gegründet und sind gegen die Macher von Kino.to vorgegangen.

Grauzone zwischen Hostern und Verzeichnissen

Dies wird an diesem Beispiel einmal wieder sichtbar, eine Grauzone wie es sie in Deutschland oft gibt. Nicht verboten aber auch nicht direkt erlaubt. Was dazwischen steht ist oft nur Unklar. Das Internet ändert sich jeden Tag und Minute um Minute, Gesetzte und dessen Anpassung kann da niemals mithalten. Die Nutzung von Streamingdiensten iste

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen – in immerhin über einer Million Fälle.

Folgen & Nutzer der Kiono.to Webseite

Der Rahmen und das was dahinter steht ist selbst für Juristen nicht klar zu definieren, jedoch sollen sich nach Aussage eines Medienanwalts, für die Nutzer der Kino.to Webseite keine Sorgen machen wegen eines evtl. Strafverfahrens. Zudem haben die Betreiber der Kino-Seite zugesichert, keine Log-Daten/Logdateien der Nutzer zu speichern. Ausserdem können Nutzer zb. Cache leeren und Cockies löschen oder den Browser Verlauf leeren.

Für die Betreiber kann es wenn sich der Verdacht auf „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ bestätigt zu einem Strafverfahren kommen.

Prävention & die Macht der Filmindustrie

Wieder hat es sich gezeigt, wenn die Filmindustrie eigene adäquate Angebote gemacht hätte, wäre es vermutlich gar nicht zu Kino.to gekommen. Anders müssen aber enorm hohe Filmkosten eingenommen werden welche eigentlich schon von vornhinein viel zu hoch sind. Die GVU hat also einen ersten Sieg gewonnen, auch wenn die Website derzeit nicht funktioniert, da vermutlich viele Menschen nicht der gleichen Meinung sind wie die Filmindustrie.

Die Macht der Filmindustrie ist wie man wieder sieht gigantisch. Aber allein durch Macht wird sich dazu zunehmende Problem der „illegalen Verbreitung“ nicht eindämmen lassen, dass sollten die Filmgiganten doch beherzigen und an guten und vor allem legalen alternativen arbeiten.

Alles in allem kann man sagen, dass Internet ist immer der Gewinner, und jede Industrie ist gut beraten, sich an dieses Medium zu gewöhnen und mit diesem zu arbeiten.

Filesharing Abmahnungen

Sie sind Ofper von Filesharing Abmahnung geworden?

Tausende Menschen in Deutschland bekommen diese Post täglich, es geht um Filesharing Abmahnungen welche von zweifelhaften Unternehmen recherchiert und durch Rechtsanwälte versendet werden.

Was ist nun zu tun?

Zunächst sollte man auf jeden Fall ruhig bleiben und nichts überstürzen. Suchen Sie sich zb. bei Google nach einem „Filesharing Abmahnung Rechtsanwalt in Ihr Ort“ dann bekommen Sie eine große Liste angezeigt. Suchen Sie sich zunächst einen Ihnen sympathischen auf dieses Fachgebiet spezialisierten Rechtsanwalt!


WICHTIG!!!! Unterschreiben Sie auf keinen Fall die mit gesandte „Unterlassungserklärung“ der Abmahner sondern lassen Sie sich von dem Anwalt Ihrer Wahl eine solche Erklärung erstellen! Es gibt aber auch Modifizierte Unterlassungserklärung im Internet. Die Unterlassungserklärung ist unter Umständen 30 Jahre gültig und birgt ggf. auch weitere strafrechtliche Konsequenzen wenn diese nicht in Ihrem Sinne geschrieben wurden ist.
Weiter sind auch die Methoden der Firmen wo ihre Daten Sammeln nicht immer ganz legal, lassen Sie dies von Ihren Rechtsanwalt überprüfen.

Pornogarfischen Material

Oft werden in den Abmahnungen auch das „herunterladen von Pornos“ über das Internet im speziellen über eine Tauschbörse beschrieben. Dies kann ggf. auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen wenn der Jugendschutz nach § 184 nicht beachtet ist!

Vergleichs Links:

Filesharing-Abmahnung durch Urmann und Collegen Rechtsanwälte (U + C), ehemals Kanzlei Dr. Karl, Urmann, Wagner, Hirschberger, Brenninger (KUW Rechtsanwälte) aus Regensburg

Haben Sie Erfahrungen mit Filesharing Abmahnungen gemacht? Dann posten sie Ihre Erfahrungen bitte unten.