Wer Whatsapp nutzt könnte bald ein Problem bekommen. Denn Whatsapp wird kostenpflichtig und die Zahlungsarten sind auf höchst merkwürdige Dienste beschränkt. Zum einen bietet man Google Play an welches nur über Kreditkarte abrechnet und zu anderen Paypal der Dienst der Nutzer auch einfach mal sperrt. Beide Dienste sind nicht sicher und keines Wegs anonym. So können zb. Geheimdienste diese Zahlungen überwachen und auswerten.
Ist Whatsapp nun noch Zukunftsfähig?
Apps und Anbieter gibt es wie Sand am Meer und früher oder später gibt es neuen Anbieter. Wenn Whatsapp nicht schnell etwas ändert wird es nicht mehr lange der bekannteste Smartphone Messanger sein.
Fazit: Auf Dienste die es den Geheimdienstspitzeln so leicht machen, kann man verzichten.
Telebuch24.de Telefonbuch-Auskunft ohne Traffic
Die Macher der Plattform Telebuch24 Internetservice & Onlinebranchenverzeichnis Ltd. bedienen sich einer sehr fragwürdigen Geschäftsidee. Warum? Nun zum ersten sind Fehler schon von vorhinein entstanden. Als Hintergrund, wurde eine Kunde von uns angerufen, angeblich hätte er einen solchen Eintrag bei der Firma Telebuch24 Internetservice & Onlinebranchenverzeichnis Ltd. auf Telebuch24.de gemacht. Merkwürdig denn wir verwalten das komplette Marketing.
Unser Test auf Telebuch24.de
Es wird kein Opt-in noch ein Opt-out Verfahren verwendet, was dazu führt, dass ein Eintrag sofort ohne Prüfung freigeschalten wird. Es wird also weder festgestellt ob die E-Mail Adresse funktioniert noch ob diese dem „welcher den Eintrag macht“ zugeordnet werden kann. Es könnte auch Methode haben! Rechtlich dürfte dieses Geschäftsgebaren jedoch keinen Bestand haben. Weiter wäre es denkbar, dass unbekannte Einträge im fremden Namen ausführen. Da der Eintrag 12 Monate kostenlos ist und sich nach dieser Frist ein unseriöses 24 Monate Abo ausführt wäre es zumindest denkbar, dass Nutzer, zu Unrecht zur Zahlung verpflichtet werden könnten. Im Übrigen wurde die Buttonlösung für solche Angebote bestimmt, was die Firma Telebuch24 Internetservice & Onlinebranchenverzeichnis Ltd. wohl ganz ignoriert. Es dominiert der Begriff „Kostenlos“ sowohl auf der Startseite sowie in (rot) nach dem ersten Stap.
Telebuch24.de aus der Sicht von Internet Marketing Experten
Aus unserer Sicht handelt es sich bei Telebuch24 aus Sicht des Internet Marketing um ein bewusst erstellte „Internetseite“ ohne ein nennenswerte Besucherzahlen (Traffic) welche offensichtlich nur ein Ziel haben soll, Geld mit einer „Internetseite“ zu generieren welche ein gut besuchtes Branchenbuch vortäuschen soll.
Kommen wir zu den Daten:
Laut Google Page Rank hat die „Internetseite Telebuch24“ zum Testzeitpunkt* eine glatte 0, dies auch verdient.
Vergleichswerte:
Branchenbuch „Gelbe Seiten“ (Telekom) hat einen Google Page Rank von 7.
Branchenbuch „GoYellow“ hat einen Google Page Rank von 6.
Der maximale Page Rank welcher bei Google zu erreichen ist 10.
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Alexa
Laut Alexa hat Telebuch24.de zu Testzeitpunkt* einen Traffic Rank von 17,399,923 (Global Rank) ein DE Rank ist noch nicht einmal angegeben, was drauf schließen lässt, dass noch keine DE User mit einer Alexa Toolbar auf dieser „Internetseite“ war. Das Internet Marketing Ergebnis ist so schlecht, dass man es mit einer mittelmäßigen Handwerker Home Page vergleichen kann.
Vergleichswerte:
Branchenbuch „Gelbe Seiten“ (Telekom) hat einen Alexa Rank von 6,721.
Branchenbuch „GoYellow“ hat einen Alexa Rank von 18,305.
Der maximale also beste Alexa Rank welcher zu erreichen ist, ist der möglichst niedrige Wert. Je niedriger der Wert bei Alexa je besser das Ergebnis des Angebots.
Unsere Einschätzung/Bewertung von Telebuch24.de
Telebuch24 zeichnet sich durch ein sehr schlechtes Marketing aus. Die „Internetseite“ von Telebuch24 ist sehr schlecht gem. Prüftools Alexa, Google PR besucht. Aus dem Ergebnis lässt sich aus unserer Sicht nur einen Schluss ziehen: Das Unternehmen „Telebuch24 Internetservice & Onlinebranchenverzeichnis Ltd“. betreibt eine wenig besuchte „Internetseite“ welche diese „Firma“ als Branchenbuch darstellt. Die Preise sind jedoch fast auf dem Niveau der verglichenen Konkurrenten. Aus unserer Sicht könnte hier sogar „Wucher“ vorliegen. Ein Eintrag in diesem Verzeichnis bringt mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen merkbaren Erfolg. Man könnte diese Seite auch zu den „Nutzlosseiten“ zählen.
Haben Sie Erfahungen mit der Firma Telebuch24 Internetservice & Onlinebranchenverzeichnis Ltd oder der Internetseite Telebuch24.de gemacht? Dann posten Sie doch unten Ihrer Erfahrungen.
* Testzeitpunkt 05-10-2012. Alle Testdaten wurden über Google Page Rank bzw. Alexa eingeholt. Livetest wurde protokolliert und ist nachweisbar.
Wer heute ein neues Internetfähiges Handy sucht wird schnell auf große und kleine Unterschiede stoßen. Dabei haben fast alle Internethandys entweder ein Android oder ein Apple Betriebssystem. Probleme ergeben sich oft schon aus diesen zwei Konkurrenten. Welches Betriebssystem ist besser, leistungsfähiger und für den einzelnen das Optimale Betriebssystem?
Android was ist das?
Android ist eine Betriebssystem von Google. Es ermöglicht die Internetnutzung per Hany. Android bietet eine eigenes Appstore ähnlich wie bei Apple.
Apple OS was ist das?
Apple Betriebssystem OS X bietet Nutzern die Möglichkeit das IPhone als Internetfähiges Handy zu nutzen.
Nützliche Link
Hier finden Sie nützliche Links zum Thema „Internetfähiges Handy“, Bestlisten und Vergleiche.
Button-Lösung Der Kampf gegen die Abo- und Kostenfallen im Internet
Das Gesetz zur Bekämpfung von Kostenfallen ist in Kraft – wie es nun weitergeht ist jedoch offen. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kostenfallen sollen sogenannte Abofallen und unseriöse Geschäfte im Internet verhindert werden.
Es bleibt überhaupt abzuwarten ob sich die unseriösen Händler welche ohnehin oft im Ausland sitzen oder mit Scheinfirmen arbeiten an dieses Gesetz halten werden.
Kostenfallen ein ernstes Problem der Justiz
Kostenfallen im Internet wie zb. Abofallen gibt’s im Internet zur Genüge. In den letzten Zeiten hatten die Betreiber von Abofallen im Internet auch dazu gelernt. Sie haben Ihre Kostenhinweise näher an den Button gelegt und leisteten sich gute Anwälte. Die Gerichte urteilten darum auch unterschiedlich und eben auch ab und an zu Gunsten der Abzocker. Was in vielen Fällen von den Gerichten zu wenig beachtet wurde ist der Umstand wie der Verbraucher auf die Abzockseiten gelangt. In vielen Fällen suchte man nach kostenlosen Angeboten wie Routenplanern, Kochrezepten oder Freeware Angeboten. Dann wird man über bezahlte Suchmaschineneinträge auf die Abzockseiten welche wiederum durch die Aufmachung und das Layout „Kostenlos“ symbolisieren.
Hinweise zum Schutz vor Abzocke von Abofallen
Verlassen Sie sich nicht auf das neue Gesetz
Wer nicht achtsam bleibt läuft immer Gefahr in eine Falle zu geraten. Darum sein Sie gerade jetzt besonders vorsichtig. Viele der Abofallenanbieter werden neue noch undurchsichtigere Geschäftsmodelle entwickeln, einzig mit dem Ziel, Verbraucher zu täuschen und denen das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) hat heute, am 3. Juli 2012 beschlossen, dass „Gebrauchte Software“ verkauft werden darf. Seit Jahren hatte die deutsche Gerichtsbarkeit sich mit dieser Frage beschäftigt und es sah aus, als warte diese nur auch die Richter der EU. Eine Vollständige Beschreibung er bisherigen Urteile kann man bei Wikipedia -Gebrauchte Software nachlesen.
Somit dürfen Gebrauchte Software-Lizenzen generell weiterverkauft werden. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und von dort heruntergeladen wurde.
Wichtig!
Der Europäische Gerichtshof hat entscheidendes dazu geäußert, wer seine Software weiterverkaufen möchte, muss sie zuerst deinstallieren. Es ist unzulässig, die Software für den Weiterverkauf zu kopieren. Der alte Lizenzinhaber darf also keine Kopien oder Freischaltcodes mehr besitzen. Weiter müssen dem neuen Inhaber der gekauften gebrauchten Software alle weiteren Aktualisierungen zur Verfügung stehen so der EuGH in seinem Urteil.
Aktuell hat der Bundesgerichtshof BGH zu entscheiden, ob es als Störerhaftung gilt, wenn ein Seitenbetreiber fremde nicht moderierte RSS Feeds verlinkt und veröffentlicht. Der BGH hat wie schon zwei Gerichte zu vor eine Haftung der Seitenbetreiber welche fremde nicht moderierte RSS Inhalte per Abonnement auslesen, diese dann auf der Webseite angezeigt werden ausgeschlossen.
Was sind RSS Feeds?
RSS-Feeds sind Inhalte welche man auf verschiedene Weise abonnieren kann. So zb. kann man einen RSS-Feed als Newsletter im Internet-Browser oder in einem E-Mail Programm abonnieren. Weiter Möglichkeiten sind diese auf dem Smartphone oder eben als Seitenbetreiber als dynamischen RSS-Feed zu verarbeiten.
RSS Feeds ist eine nützliche Alternative zum klassischen E-Mail Newsletter und hat den klaren Vorteil, dass sich der RSS-Feed sehr gut anpassen lässt und eben nur an der gewünschten Stelle oder im gewünschten Programm aufgerufen wird.
Eine neue Betrugsmasche ist nun per E-Mail unterwegs in deutsche E-Mail Postfächer, hier heißt es, man hätte im Jahr 2011 zu viel Steuern bezahlt und sollte nun ein angefügtes Formular ausfüllen was in der Regel als .html Datei angefügt ist.
ACHTUNG: Dieses Formular ist lediglich dafür da, Daten dazu gehören Konto, und Kreditkartendaten auszuspionieren! Füllen Sie dieses Formular auf keinen Fall aus.
Es handelt sich um eine Phishing-Mail
Bei dem E-Mail Anschreiben handelt es sich um eine Phishing-Mail welche Sie dazu verleiten soll, Ihre Bank,- Kreditkartendaten preis zu geben. Phishing ist nicht neu nur diese Art von Phishing Mail schon. Wir kennen solche betrügerischen Phishing-Mails schon getarnt als Paypal, Amazon oder Kreditkartenanbieter.
Was ist eine Phishing-Mail
Mit einer Phishing-Mail versuchen kriminelle an Ihre Daten zu kommen um diese dann zu missbrauchen. Sollten Sie auf so eine Phishing Mail versehentlich reagiert haben, empfehlen wir Ihnen sofort alles was Sie dort angegeben haben sperren zu lassen und Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.
Die aktuelle Pressemitteilung des Bundeszentralamt für Steuern können Sie hier nachlesen.
Wieder eine Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung. Die europäische Union (EU) will die Bundesrepublik Deutschland verklagen das diese sich zu Recht gegen diese Spionage währt.
Es wird abzuwarten bleiben was vor dem europäischen Gerichtshof entschieden wird. Es ist jedoch davon aus zu gehen, dass diese Klage eine lange Zeit in Anspruch nehmen wird. Im Falle das die Bundesrepublik Deutschland eine Niederlage erleidet wäre ein Bußgeld von 315.036 Euro und 54 Cents täglich fällig, solange, bis Deutschland nicht mehr europäisches Recht bricht.
Was ist Vorratsdatenspeicherung?
Als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet man das speichern von Verbindungsdaten, gleich ob diese über Telefon oder Internet zustande gekommen sind. In der europäische Richtlinie wird eine Speicherzeit von 6 Monaten verlangt. Zurzeit ist eine Speicherung von ca. 7-14 Tagen die Regel.
Datenschutz vs. Vorratsdatenspeicherung
Wer dieses Rennen gewinnt ist fraglich, leider könnte die Vorratsdatenspeicherung jedem Betroffenen die Freiheit im Bereich Datenschutz kosten. Zwar wird die Vorratsdatenspeicherung mit der Bekämpfung von Verbrechen begründet, jedoch wäre eine Spionage sowie Missbrauch zb. durch Hacker oder Trojaner möglich.
Welche Daten sind bei der Vorratsdatenspeicherung betroffen?
Alle Verbindungsdaten egal ob per Telefon oder Internet sind von der Vorratsdatenspeicherung betroffen. Darunter zählen zb. IP Adressen der Anrufer bis zu allen augerufenen Seiten, gewählten Telefonnummern und vieles mehr…
Seit es Menschen gibt ist die Erotik eine ständiger Begleite
Nicht nur das ca. 30% der Internetnutzer pornografische Internetseiten oder Dienste nutzen. Auch das Internet und dessen so wichtige Weiterentwicklung werden durch Pornos vorangetrieben. Immer wieder wird den Bereich Erotik in Verbindung mit dem Jugendschutz als sehr bedenklich besonders von der Politik eingestuft.
Oft wird hier jedoch der positive Effekt nämlich die technische Entwicklung des Internet was ohne den Erotikbereich nie so gut ausgebaut sein würde. Was früher eher versteckt war wird nun auch von Google oder Facebook zunehmend angeboten bzw. wird dort von den Nutzern angeboten.
Auch bei anderen sozialen Netzwerken findet man zunehmend Erotik und Pornoangebote in Hülle und Fülle.
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