Der Internetdienst Heise Online wurde von mehrerern große Unternehmen der Musikindustrie auf „Mithaftung“ verklagt. Heise katte 2005 einige Artikel in dem es um das Umgehen von Kopierschutz und dessen Software von „Any DVD“ verfasst. Obwohl Heisse sich dazu kritisch äusserte und auch auf die „Rechtswidrigkeit“ des Angebots hingewisen hat wurde der Internetdienst von der Musikindustrie verklagt.
Das Landgericht sowie das Oberlandesgericht München verurteielte Heise-Online wegen Teilnehmerhaftung. Diese Urteile wurden nun von BGH (Bundesgerichtshofs) aufgehoben und eine weitere Klage verwehrt. Das BGH begründete sich folglich richtig – Hyperlinks gehöhren zur Meinungsfreiheit und tragen nicht zu Straftaten oder Urheberrechtsverletzungen bei. Zumal diese noch einen Hinweis der rechtswidrigkeit der Software enthielt!
Wieder mal eine Schlappe der Musikindustrie und deren Anwaltsgehilfen, welche einmal wieder zu erfahren bekommen haben, dass das Internet nicht den Musikgiganten gehört. Das Internet trägt viel mehr der Informations- und Entertainmentfreiheit bei und ist somit als solches kein bestechliches Medium.
Im übrigen ist es doch bemerkenswert, googelt man nach Waldorf Rechtsanwälten die die Musikindustrie vertretten haben, sind die ersten Seiten übeseht mit Abmahnungen in Massen.
Aktenzeichen: I ZR 191/08
Artikellinks: heisse.de , tagesschau
Gerade auch für SEO’s und Firmen welche im Internet Marketing Bereich arbeiten wird der Datenschutz als Globales Medium immer wichtiger. Die Neuregelungen von 2009 und 2010 wirken sich weiter als bislang angenommen auch auf die Internetbranchen aus.
Ein zunehmender Hilferuf ist besonders auch von der Vergleichs- und Preissuche Branche zu vernehmen, dort wird nämlich im Gegensatz zu anderen Internetangeboten zunehmend mit personenbezogenen Daten gearbeitet.
Was kann man tun um sich zu schützen?
Eine der wichtigsten maßnahmen, hohlen Sie sich stets Datenschutz Hilfe. Unternehmen Sie keine Alleingänge, denn diese können nach den neuen Bußgeldregelungen im BDSG sehr teuer werden.
Wir sind für Sie da für Fragen und Hilfe im Bereich Datenschutz sowie Internet Marketing
Gerne berät unser Außendienst Sie auch persönlich! Sprechen Sie uns an…
Geld verdienen im Internet mit guten partnerprogrammen? Dies ist schon lange kein Traum mehr sondern für viele Webmaster echte Realität! Jetzt unverbindlich und kostenlos am Partnerprogramm von zanox anmelden! Link: www.zanox.de
Melango.de die Internetfirma betreibt in Chemnitz in der Neefestr. die Firma Melango.de.
Liegt Betrug und der Abzocke im Internet in der Luft? Diese Firma soll auch Scheinadressen haben bei denen Sie garnicht sitzen. Schauen Sie das Akte 09 Video bei Youtube an und bilden Sie sich Ihr ganz eigenes Urteil über Melango.de.
Melango jetzt auch bei gutefrage.net (http://www.gutefrage.net/frage/ist-melango-de-eine-betrugsfirma-ja-oder-nein)
Hier findet man Testberichte über die Melangofirma (Melango.de): (http://www.ciao.de/Erfahrungsberichte/melango_de__7837314)
Das Schwarze Schaf für Melago: http://das-schwarze-schaf.com/html/alle_schafe.html
Update: Melango die Ossi Firma aus Chemnitz nutzt jetzt auch restposten-kaufen.de als Domian!
Wer Erfahrungen mit dieser Abzockfirma gemacht hat sollte seine Erfahrungen unten posten!
Haftet ein Besitzer eines unverschlüsselten W-Lan?
Diese Frage muss sich nun das Bundesverfassungsgericht (BGH) stellen, denn es gibt in Deutschland noch unzählige nicht geschützte W-Lan Router. Eine solche ungeschütze Internerverbindung kann schnell sehr gefährlich werden, nähmlich dann wenn aus der Nutzung eine kriminelle oder illegale Handlung hervor geht.
Im konkteten Fall hat eine Firma bis zum Bundesverfassungsgericht (BGH) geklagt weil ein Nutzer illegale Musik (Album) aus dem Internet herunter geladen hat. Besondes wichtig sollte diese Entscheidung für Besitzer von HotSpots oder Internet Cafe’s sein, diese dürft dann vermutlich Ihre Geschäfte einstellen.
Das Urteil zum ungesicherten WLan Internetverbindungen mit dem sich der BGH befassen muss, wird mitte Mai erwartet.
Wichtige Schritte
Hetzner Online eröffent neues Rechenzentrum
(Falkenstein) Der Internet Hoster Hetzner Online AG eröffnet einen neuen Datencenterpark mit dem größen Rechenzentrum in Falkenstein im sächsischen Vogtland. Wieder ein Bayrisches Unternehmen welches seine Unternehmenstruktur nach Sachsen verlagert, mit gutem Grund. Dort werde es dann so Hetzner 1200 qm Serverflächen mit ca. 10000 verbundenen Servern geben. Dies wird dann der erste Datacenterpark Deutschlands und kann somit die Entwicklung des Internet etwas stabiler machen.
Der Umzug der Server soll Mitte März stattfinden und eine Zeit von nur wenigen Stunden in Anspruch nehmen. So wären dann alle Server oder auch Webspace davon betroffen und die Kunden können auf besser Leistungen insbesondere im Hosting Bereich hoffen.
Die neue Internetseite des Datacenterpark von Hetzner ist seit einiger zeit online. Dort kann man den Verlauf des Unternehmen ständig verfolgen. Auch werden die Chancen auf eine Flexibilität insbessonder der Support und Betriebstzeiten des Bayrischen Unternehmens um einiges gesteigert. (http://www.datacenterpark.de/)
Mit 389 Ja-Stimmen, 128 Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen hat der Bundestag gestern bei 535 anwesenden Abgeordneten die Zensursula-Gesetzgebung beschlossen. Nun beginnen die Planungen für Verfassungsklagen. Max Stadler (FDP) erklärte die handwerklichen Fehler im Zugangserschwer…
Leider hat dieses Gesetzt welches Kinderpornografie weitestgehend aus dem Internet verbannen soll, einige Fehler und viele Unklarheiten. Es wird zu klären sein ob diese Gesetzt so überhaupt zulässig ist. Weiter ist die Gesetzesgrundlage nicht konform mit dem deutschen Datenschutz.
Sehr bedenklich ist bei dem Zugangserschwerungsgesetz das dies ein Einstig in die Internetzensur ist. Aber es kann auch schnell zur Falle für „normale“ Internetnutzer werden, wenn diese zb. durch die Nutzung von Suchmaschinen oder Verwendung von Popups auf eine solche Seite gelenkt werden. Dann wird nämlich unter Umständen allein diese Tatsache gegen den Internetnutzer verwendet. Eine weitaus schlimmere Zensur kann aber auch bei sogenannten „ungeliebten Webseiten“ der Fall sein. So ist es denkbar, das auch Webseiten gemeldet werden, welche keine verbotenen Inhalte verwenden, weil diese Meldungen nur so; steht es im Gesetz „stichprobenhaft“ geprüft werden, nähmlich einmal in Quartal.
Das Bundesverfassungsgericht wird sich damit höchstwahrscheinlich noch befassen müssen nämlich dann, wenn Beschwerden eingehen welcher sicherlich die Folge sein dürften.
Das Zugangserschwerungsgesetz ist gut gemeint, jedoch mit vielen Risiken und Nebenwirkungen verbunden.