Jugendschutz ist gesetzlich vorgeschrieben
Auch wenn sich immer wieder Erotik-Webmaster sträuben einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen kann man nur davon abraten dies nicht zu tun. Denn wer Ihn nicht bestellt kann dadurch empfindliche Geldstrafen bezahlen.
Egal ob Sie einen Onlineshop oder eine erotische Dienstleistung anbieten, wenn Sie keinen Jugendschutzbeauftragten für Ihre Internetpräsenz haben, kann es teuer werden.
Unsere Erfahrungen haben auf diesem Gebiet gezeigt, dass sich Jugendschutz positiv auf den Betreiber auswirken kann, denn man kann sehr viel Kosten sparen.
Jugendschutzbeauftragter für Erotik Webseiten
Nie war es wichtiger als jetzt einen qualifizierten Jugendschutzbeauftragten für seine Erotik-Webseite zu bestellen. Im gegensatzt zu anderen bieten wir echte Beratung in Sachen Internet, Jugendschutz und dem Umgang mit Digitalen Medien.
Der Jugendschutzbeauftragte ist für Erotik-Webseiten in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und somit Pflicht für jeden Betreiber solcher Webseiten. (JuSchG)
Wenn Sie Ihrer Webseite/n sicher und im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Erfolg führen möchten, wenden Sie sich am besten an uns, wir helfen Ihnen gerne.