Links welche redaktionell auf illegale Webseiten verweisen sind zulässig, dies entschied im Jahr 2011 der BGH im Rechtsstreit zwischen heise.de und der Verwertungsindustrie. Dagen wurde Verfassungsbeschwerde von der Verwertungsindustrie eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Streit die Verfassungsbeschwerde letzterer gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 2010 nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 15.12.2011, Az.: 1 BvR 1248/11)
Urteil des BGH: Aktenzeichen: I ZR 191/08
Der Internetdienst Heise Online wurde von mehrerern große Unternehmen der Musikindustrie auf „Mithaftung“ verklagt. Heise katte 2005 einige Artikel in dem es um das Umgehen von Kopierschutz und dessen Software von „Any DVD“ verfasst. Obwohl Heisse sich dazu kritisch äusserte und auch auf die „Rechtswidrigkeit“ des Angebots hingewisen hat wurde der Internetdienst von der Musikindustrie verklagt.
Das Landgericht sowie das Oberlandesgericht München verurteielte Heise-Online wegen Teilnehmerhaftung. Diese Urteile wurden nun von BGH (Bundesgerichtshofs) aufgehoben und eine weitere Klage verwehrt. Das BGH begründete sich folglich richtig – Hyperlinks gehöhren zur Meinungsfreiheit und tragen nicht zu Straftaten oder Urheberrechtsverletzungen bei. Zumal diese noch einen Hinweis der rechtswidrigkeit der Software enthielt!
Wieder mal eine Schlappe der Musikindustrie und deren Anwaltsgehilfen, welche einmal wieder zu erfahren bekommen haben, dass das Internet nicht den Musikgiganten gehört. Das Internet trägt viel mehr der Informations- und Entertainmentfreiheit bei und ist somit als solches kein bestechliches Medium.
Im übrigen ist es doch bemerkenswert, googelt man nach Waldorf Rechtsanwälten die die Musikindustrie vertretten haben, sind die ersten Seiten übeseht mit Abmahnungen in Massen.
Aktenzeichen: I ZR 191/08
Artikellinks: heisse.de , tagesschau