Laut unserer Verfassung ist eine Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig, zumindest nicht im bisher betriebenem Maß. Was gestoppt ist, ist nicht für immer beerdigt. Kritisch wurde die Vorratsdatenspeicherung von Experten immer gesehen, da es hierbei um moderne Stasipolitik geht.
Was die meisten über die ehemalige DDR und das kommunistische Regime dachten und wie sich dem gegenüber geäußert wird, wird von der Vorratsdatenspeicherung der modernen Politik bei weitem übertroffen. Eine traurige wie auch kontrollierte Wahrheit!
Wie sieht die Zukunft aus?
Nach dem Urteil der Karlsruher Richter ist die Vorratsdatenspeicherung in der Vergangenheit nicht zulässig es wird jedoch kein generelles Verbot ausgesprochen, um nicht in den Konflikt mit der EU zu kommen. Dies war für die Richter in Karlsruhe wichtig, denn einen Rechtsstreit mit der EU soll auf jeden Fall verhindert werden.
Es heisst also: Vorratsdatenspeicherung bis dato „Ade“ für dir Zukunft könntest Du aber wieder ein Gast sein!