Jugendschutz für Schüler wurde verbessert. Viele unseriöse Nutzer kommen nicht mehr in SchülerVZ rein, da des Einladungscode nur noch per Einladung von bestehenden Nutzern versandt wird. Somit kann man es den „unseriösen“ Nutzern schwerer machen.
Nach dem Schüler VZ im letzten Jahr mit einigen anderen Communitys die Sicherheit verschärft hat klappt e besser mit dem Datenschutz und es wird eine gute Richtung für den Jugendschutz gegeben.
Als Verbraucher haben Sie gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) das Recht, einmal pro Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa anzufordern. Es ist natürlich auch möglich, diese Selbstauskunft über weitere Drittanbieter zu bestellen, dies wäre dann aber meisst kostenpflichtig durch Sondergebühren der Anbieter.
Auf dem Portal der Schufa unter meine Schufa können Sie die gewünschte „Selbstauskunft“ gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kostenlos per Post anfordern!
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Neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
Seit gestern gilt das neue Arbeitnehmerdatenschutzgesetz an welches sich Arbeitgeber haten müssen. Datenschutz ist wichtig denn ohne diesen strengen Datenschutz welcher im BDSG (Bundesdatenschutzgesetzt) geregelt wird.
Jetzt wurde jedoch ein explizites Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geschaffen welches die Rechte der Arbeitnehmer stärken soll.
Nachteile des neuen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
Das neue Arbeitnehmerdatenschutzgesetz benachteiligt Unternehmen wenn es um die eigene Sicherung geht! Denn immerhin werden Straftaten wie zb. Diebstahl zu 20% von den eigenen Angestellten oder Arbeitern begangen. Der Schaden dadurch geht wohl in die Millionen. Bekannte Absicherungen wie: Kammeraüberwachung der Mitarbeiter und Angestellten soll nun nicht mehr möglich sein, dies ist laut Netprom ein großer Nachteil des Gestztes. Ebenso ist nun auch das abhören von Telefonen oder das lesen von privat geschriebenen E-Mails duch den Arbeitgeber verboten wurden.
Vorteile des Arbeitnehmerdatenschutzgesetz?
Die Vorteile liegen auf der Hand, Angestellte sollen nun sicher vor Überwachung ses Arbeitgeber sein! Nun ist es also möglich sich an der Arbeitsstelle sicher zu fühlen.
Sie haben Fragen zum neuen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz? Wir helfen Ihnen gerne…..kontaktieren Sie uns!
Der Elektronischer Personalausweis ist zu unsicher so wurde diese durch einen Hacker gehackt. Wie konnte sowas passieren? Ganz einfach durch einen Trojaner welcher auf dem Rechner (Destop) des Nutzers installiert wurde ohne das der Internetuser dies bemerkte.
Datenschützer warnen
Datenschützer warnen den Elektronischer Personalausweis in momentaner Form auf dem Markt zu bringen, denn dies könnte zu hohen Mißbrauchsfällen und Kriminalität führen.
Die Bundesregierung sollte dringend verbesserungen an der Ausweiskarte sowie an den Auslesegeräten vornehmen um Missbracu zu verhindern.
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Ist Elena bald am Ende? Elena = Elektronischer Entgeldnachweis
Elena das Elektronische Entgeldnachweis Datensystem. Sehr umstritten und zuhöchst gefährlich da unsere Gesellschaft spätestens dann Gläsern wird. Nun droht dem Elena System starke Kürzungen oder sogar das aus!
Datenschützer und Verbraucherorganisationen sind schon lange dafür Elena sofort zu stoppen und abzuschaffen. Nun hat Elena keine Befürworter mehr.
Momentan ist es möglich, dass bestimmte Behörden freien Zugriff auf persönliche Daten wie: Verdienst (Lohn und Gehalt), Kündigung, Abmahnungen, Fehl- und Arbeitszeiten sowie die Bewertung des Arbeitgebers haben. Dazu kommt das diese sensiblen Daten ohne Schutz verarbeitet werden können. Dies allein ist schon ein Verstoß gegen die Grundrechte.
Zur Zeit klagen mehr als 22.000 Menschen gegen Elena vor dem Gericht gegen Elena. Das Lieblingsprojekt von Bundesarbeitsministerin von der Leyen soll angeblich die Bürger entlasten. Das Gegenteil ist der Fall, Elena entwickelt sich zum Spionage Programm des Staates. Dies kann so nicht mit den Bürgern gemacht werden.
Nun will Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle die umstrittene Massenspeicherung von Arbeitnehmerdaten „ELENA“ auf unbestimmte Zeit aussetzen.
Folgende Daten sollen bei ELENA gespeichert und verarbeitet werden:
Sie haben Anregungen oder eine Meinung zu ELENA? Schreiben Sie Ihre Meinung unten!
Google Street View gestoppt
Wie nun bekannt geworden ist hat Google private Daten aus nicht geschützten W-Lan Netzwerken gespeichert. Darum wurden der Dienst: Google Street View in Deutschland vorerst gestoppt. Alle bis jetzt gespeicherten Daten sollen laut Goggle Deutschland gelöscht werden. Gemäß den deutschen Datenschutzrichtlinien nach dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetzt) ist dies nicht erlaubt.
Es wurden so z.b. E-Mails, Verlauf von aufgerufenen Webseiten und diverse Anwenungen gespeichert.
Google hat sich öffentlich für diese Panne entschuldigt nachdem Datenschützer massiv gegen Goggel vorgegangen sind. Jedoch sollte man Goggle nicht zu viel schlechtes vorwerfen, denn schliesslich sind fast 80% der Menschen in Deutschland auf den Goggle Dienst angewiesen.
Es wird nun abzuwarten bleiben wie Google demnächst mit dem System Google Street View umgeht. Sicher ist nur, es wird auf jeden Fall sicherer und transparenter.
Google Street View erfasst auch WLAN Netz
Die Messungen vom Suchmaschinengiganten Google sind im vollen Gange. Der Dienst mit dem Namen: Google erfasst Häuser, Städte, Straßen und Plätze. Nun wurde bekannt das Google Street View auch noch WLAN Daten erfasst, speichert. Was mit diesen Daten passiert ist bislang noch unklar. Eines ist es aber: Mit Vorsicht zu genießen!
Viele andere Unternehmen haben diese WLAN Daten aber auch schon gespeichert und keiner weiß eben genau über die Verwendung Bescheid. Google ist und bleibt so sicher der Internet-Anbieter No. 1 Weltweit. Jetzt vorsorgen und mit Google neue Kunden erreichen. (Kontakt zu uns)
Datenschützer warnen von zu großer Macht duch den Internet Riesen Goggle und äussern sich kritisch. Goggle rechtfertigt sich weiter und sagt: Andere Unternehmen betreiben dies schon seit einigen Jahren. Damit hat Google auch recht. In der Tat sind auch andere Unternehmen auf eben solche Daten scharf.
Netprom bietet gegen über vielen anderen den wirklich zuverlässigen Rufverteidiger Service mit zuverlässigen Partnern wir Go Jugend/Datenschutz oder verschiedenen Internet Detektive.
Ihr Ruf ist uns wichtig! Wir möchte Ihnen unsere neues Konzept des Rufverteidiger vorstellen. Es kann so schnell gehen das Bekannt oder Neider Ihnen schaden wollen. Wir spüren es auch und erwirken die Löschung, dies oftmals schon in wenigen Stunden.
Ossis kein Volksstamm – Klage abgewiesen
„Eine Schande für uns Schwaben“
Stuttgart (dpa) – Mehr als 20 Jahre nach der Wende steht fest: Ossis sind kein eigener Volksstamm. Mit dieser Begründung hat das Arbeitsgericht Stuttgart am Donnerstag die Klage einer Frau abgewiesen, die als Ostdeutsche keine Stelle bei einer schwäbischen Firma bekam.
Der Arbeitgeber hatte der 49-Jährigen die Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt und auf dem Lebenslauf notiert: (-) Ossi. Dieser Vermerk könne zwar als diskriminierend verstanden werden, sei aber keine gesetzlich verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, urteilte das Gericht.
Nun kann man nur hoffen das das evtl. geführte Berufungsverfahren mehr bringt als nur labidare Ausagen, denn so ein verhalten wie diese Stuttgarter Firma darf sich nicht widerholen! jedoch zeigt es immer wieder, dass gerade ältere Menschen noch erhebliche Probleme haben dies zu verstehen. Und genau hier besteht noch großer Handlungsbedarf.
Laut unserer Verfassung ist eine Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig, zumindest nicht im bisher betriebenem Maß. Was gestoppt ist, ist nicht für immer beerdigt. Kritisch wurde die Vorratsdatenspeicherung von Experten immer gesehen, da es hierbei um moderne Stasipolitik geht.
Was die meisten über die ehemalige DDR und das kommunistische Regime dachten und wie sich dem gegenüber geäußert wird, wird von der Vorratsdatenspeicherung der modernen Politik bei weitem übertroffen. Eine traurige wie auch kontrollierte Wahrheit!
Wie sieht die Zukunft aus?
Nach dem Urteil der Karlsruher Richter ist die Vorratsdatenspeicherung in der Vergangenheit nicht zulässig es wird jedoch kein generelles Verbot ausgesprochen, um nicht in den Konflikt mit der EU zu kommen. Dies war für die Richter in Karlsruhe wichtig, denn einen Rechtsstreit mit der EU soll auf jeden Fall verhindert werden.
Es heisst also: Vorratsdatenspeicherung bis dato „Ade“ für dir Zukunft könntest Du aber wieder ein Gast sein!