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Vorteile externer Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter Ihr Vorteil

Die umfangreichen Tätigkeiten eines Datenschutzbeauftragen beanspruchen Zeit und binden betriebliche Ressourcen. Das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt die Bestellung eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (ist eine betriebsfremde Person in nicht-öffentlichen Stellen).

Vorteile bei der Bestellung eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten:

  • • Keine zusätzlichen Aufgaben für Ihre Mitarbeiter
    • Verhandelter Dienstleistungsvertrag
    • Transparente und nachvollziehbare Kosten
    • Fachkunde und Zuverlässigkeit sind gewährleiste
    • Kosten für seine Weiterbildung trägt der externe Datenschutzbeauftragte
    • Kennt verschiedene betriebliche Organisationen
    • Schnelle Ergebnisse
    • Synergieeffekte und Erfahrungen
    • Kein Abberufungsschutz

Der externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bringt betriebswirtschaftliche Vorteile. Nutzen Sie diese Vorteile und unsere Erfahrungen.

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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Datenschutz ist Deutschland wird und ist immer aktuell. Für wen dieses Gesetzt ist lässt sich kurz und einfach beschreiben. Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) schützt die personenbezogenen Daten aller Bürger in Deutschland. Somit sind in Deutschand die Bürgerinnen und Bürger am besten geschützt.

Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten nach BDSG (merh lesen)

Das Bundesdatenschutzgesetz als Downloade: (BDSG)

 

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Schon wieder ein Datenskandal bei Hotmail

 

Schon wieder ein Datenskandal bei Hotmail

Schon wieder wurden Kundendaten ausspionioert diesmal traf es den Softwareriesen Hotmail, welcher Microsoft gehört. Nach Berichten des britischen Nachrichtensenders BBC sind außerdem Adressen der Anbieter AOL und Comcast betroffen. Insgesamt gehe es um 20.000 Adressen.

Zuvor hatte der E-Mail-Dienst Hotmail eingeräumt, dass mehr als 10.000 europäische Konten ausgespäht und ins Internet gestellt wurden. Das bestätigte der Mutterkonzern Microsoft. Dahinter steckten offenbar Kriminelle, die mit Phishing-Angriffen Datenmissbrauch betrieben. Beim Phishing werden Mails mit Links zu gefälschten Internetseiten an die E-Mail-Kunden verschickt. So gelangen die Betrüger an Benutzerdaten wie zum Beispiel Online-Banking-Passwörter.

Ein Skandal ist dies für die Datenschutzbeauftragen in Deutschland schon lange.

Was kann man tun und wie Schützt man sich am besten?

Sinnvoll ist auf jeden Fall,

  1. wählen Sie lange Passwörter min. 6 Zahlen und Buchstaben (gemischt)
  2. ändern Sie regelmässig Ihre Passworte
  3. geben Sie diese niemals frei oder speichern diese auf Ihrem Computer

Datenschutz für Unternehmen

Datenschutz für Unternehmen

Netprom Online ORG bietet professionellen Datenschutz für Unternehmen. Wir beraten Sie, geben Hilfe bei Vertragsgestalltungen, aber auch bei der technischen Umsetzung zBsp. in Netzwerken oder Benutzerkonten.

Warum ist Datenschutz für Unternehmen wichtig?

In vielen Unternehmen ist der Datenschutz gesetztlich vorgeschrieben und wird zwingend verlangt. Haben Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten oder halten die gesetzliche Regelung nicht ein, kann dieses Zwangs.- oder Geldbußen zur Folge haben.

Wir helfen Ihnen auch bei Fragen wie: Videoüberwachung oder Mitarbeiter Controlling welches in der heutigen Zeit  immer brisanter wird.

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Zugangserschwerungsgesetz

Mit 389 Ja-Stimmen, 128 Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen hat der Bundestag gestern bei 535 anwesenden Abgeordneten die Zensursula-Gesetzgebung beschlossen. Nun beginnen die Planungen für Verfassungsklagen. Max Stadler (FDP) erklärte die handwerklichen Fehler im Zugangserschwer…

 

Leider hat dieses Gesetzt welches Kinderpornografie weitestgehend aus dem Internet verbannen soll, einige Fehler und viele Unklarheiten. Es wird zu klären sein ob diese Gesetzt so überhaupt zulässig ist. Weiter ist die Gesetzesgrundlage nicht konform mit dem deutschen Datenschutz.

Sehr bedenklich ist bei dem Zugangserschwerungsgesetz das dies ein Einstig in die Internetzensur ist. Aber es kann auch schnell zur Falle für „normale“ Internetnutzer werden, wenn diese zb. durch die Nutzung von Suchmaschinen oder Verwendung von Popups auf eine solche Seite gelenkt werden. Dann wird nämlich unter Umständen allein diese Tatsache gegen den Internetnutzer verwendet. Eine weitaus schlimmere Zensur kann aber auch bei sogenannten „ungeliebten Webseiten“ der Fall sein. So ist es denkbar, das auch Webseiten gemeldet werden, welche keine verbotenen Inhalte verwenden, weil diese Meldungen nur so; steht es im Gesetz „stichprobenhaft“ geprüft werden, nähmlich einmal in Quartal.

Das Bundesverfassungsgericht wird sich damit höchstwahrscheinlich noch befassen müssen nämlich dann, wenn Beschwerden eingehen welcher sicherlich die Folge sein dürften.

Das Zugangserschwerungsgesetz ist gut gemeint, jedoch mit vielen Risiken und Nebenwirkungen verbunden.