Künstliche Intelligenz in der Logistik – Der Schlüssel zur Effizienz in schweren Zeiten

Die Logistikbranche steht unter Druck – und das stärker denn je. Steigende Kosten, Personalmangel, lange Wartezeiten und ein zunehmend unberechenbarer Verkehr machen den Alltag von Transportunternehmern zur Herausforderung. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind hart, die Margen knapp, und selbst kleinste Verzögerungen können große Auswirkungen haben. Kurzum: Der klassische Weg funktioniert nicht mehr reibungslos.

Die Lösung: Künstliche Intelligenz – jetzt auch günstig!

Während früher nur große Unternehmen Zugang zu intelligenten Systemen hatten, ist KI-gestützte Logistiksoftware heute auch für kleine und mittlere Betriebe erschwinglich. Und genau hier liegt Ihre Chance: Mit günstiger Intelligenz lassen sich viele der bekannten Probleme in den Griff bekommen.

Weniger Warten. Weniger Leerlauf. Mehr Ergebnis.

KI-Systeme analysieren in Echtzeit Verkehrsflüsse, erkennen Staus frühzeitig und passen Touren automatisch an – bevor der Fahrer überhaupt ins Chaos gerät. Gleichzeitig minimiert die Software unnötige Leerfahrten, indem sie verfügbare Kapazitäten intelligent kombiniert und Aufträge effizient verteilt.

Das Besondere: Bereits ab Auftragseingang übernimmt die KI das Steuer. Sie verarbeitet neue Buchungen sofort, prüft verfügbare Ressourcen und vergibt den Transport – alles automatisch, in Echtzeit und mit maximaler Zuverlässigkeit. Feste, starre Terminpläne gehören der Vergangenheit an. Stattdessen erfolgt die Terminierung dynamisch und flexibel – je nach aktueller Verkehrslage, Auftragslage und Personalverfügbarkeit.

Ihr Wettbewerbsvorteil? Unschlagbar.

Transportunternehmen, die auf KI setzen, sind schneller, verlässlicher und wirtschaftlicher unterwegs. Und das absolut legal. Die Gewinne steigen, während der Stress sinkt. Effizienz wird messbar – und zwar von der ersten Minute an.

Unser Angebot: Beratung mit Weitblick

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Künstliche Intelligenz in Ihrem Betrieb nutzen können – praxistauglich, bezahlbar und zukunftssicher. Vertrauen Sie auf Erfahrung, Technik und traditionelle Werte: Denn auch in einer digitalen Welt zählt am Ende das, was funktioniert.

Jetzt Beratung anfragen und den nächsten Schritt gehen!

Kritische Infrastruktur und IT-Sicherheit in Krisenzeiten

Sicherheit als Schlüssel zur Krisenbewältigung

In Zeiten wirtschaftlicher, politischer oder gesellschaftlicher Krisen stehen Unternehmen, Behörden und kommunale Einrichtungen vor enormen Herausforderungen. Gerade jetzt ist der Schutz kritischer Infrastrukturen und sensibler Daten unerlässlich, um handlungsfähig zu bleiben und langfristige Schäden zu vermeiden.

Egal ob in der öffentlichen Verwaltung oder in der Privatwirtschaft – eine stabile und sichere IT-Infrastruktur ist die Grundlage für Resilienz und Zukunftssicherheit. Wer bereits in ruhigen Zeiten vorausschauend handelt, geht aus jeder Krise gestärkt hervor.


Warum IT-Sicherheit in Krisenzeiten essenziell ist

Krisenzeiten sind der ultimative Stresstest für Organisationen. Cyberangriffe, Datenverluste oder physische Sicherheitslücken können gravierende Folgen haben:

  • Wirtschaftlicher Schaden durch Erpressung, Industriespionage oder Sabotage
  • Reputationsverlust durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen und Datenlecks
  • Handlungsunfähigkeit aufgrund von Systemausfällen oder ungeschützten Infrastrukturen

Doch wer rechtzeitig Maßnahmen ergreift, schützt nicht nur seine aktuellen Prozesse, sondern sichert auch die Zukunftsfähigkeit seines Unternehmens oder seiner Behörde.

Netprom Kritische Infrastruktur und IT-Sicherheit in Krisenzeiten

Wichtige Schutzmaßnahmen für eine stabile IT-Infrastruktur

1. Schutz geistigen Eigentums und innovativer Technologien

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind Entwicklungen und technologische Fortschritte besonders wertvoll – und anfällig für unbefugten Zugriff. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass ihre Innovationen vor Diebstahl, Industriespionage oder Manipulation geschützt sind.

Empfohlene Maßnahmen:
✔ Sichere Netzwerke mit mehrstufigen Authentifizierungssystemen
✔ Verschlüsselungstechnologien für sensible Entwicklungsdaten
✔ Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen der IT-Systeme


2. Sicherung von Vermögenswerten – privat, betrieblich und kommunal

Ob Unternehmensvermögen, betriebliche Investitionen oder kommunale Haushaltsmittel – finanzielle Ressourcen sind ein zentrales Element jeder Organisation. Betrug, Cyberangriffe oder unsichere Zahlungssysteme können immense Schäden verursachen.

Empfohlene Maßnahmen:
✔ Implementierung sicherer Zahlungssysteme und Buchhaltungssoftware
✔ Zugriffskontrollen für Finanzdaten und Investitionspläne
✔ Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Betrugsprävention


3. Physische Sicherheit von Büro- und Verwaltungsräumen

Nicht nur digitale, sondern auch physische Sicherheit ist essenziell. Büroräume, Verwaltungsgebäude und sensible Bereiche müssen so gesichert sein, dass unbefugtes Eindringen erschwert oder unmöglich gemacht wird.

Empfohlene Maßnahmen:
✔ Zutrittskontrollen und Sicherheitskameras
✔ Alarmanlagen und Sicherheitsbeleuchtung
✔ Sensibilisierung der Mitarbeiter für Sicherheitsrisiken


4. Schutz sensibler Daten – die Grundlage langfristiger Stabilität

Daten sind das wertvollste Gut jedes Unternehmens und jeder Verwaltungseinheit. Ein Verlust oder Diebstahl kann nicht nur finanzielle Schäden verursachen, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Bürgern nachhaltig beeinträchtigen.

Empfohlene Maßnahmen:
✔ Backup-Strategien und redundante Speichersysteme
✔ Zugriffsbeschränkungen für vertrauliche Dokumente
✔ Verschlüsselungstechnologien für digitale Kommunikation


Fazit: Sicherheit schafft Stabilität und Zukunftsfähigkeit

Unternehmen, Kommunen und Behörden, die auch in Krisenzeiten konsequent auf Sicherheitsrichtlinien setzen, sichern ihre eigene Existenz und stärken ihre Widerstandsfähigkeit.

Denn eines ist sicher: Wer heute in seine IT- und Infrastruktursicherheit investiert, meistert Krisen souverän und geht gestärkt daraus hervor.

Lassen Sie uns gemeinsam an einer sicheren Zukunft arbeiten!

EuGH-Urteil: Anrede im Online-Shop ist Datenschutz-Verstoß

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. Januar 2025 (Rechtssache C-394/23) wurde durch eine Beschwerde gegen die französische Staatsbahn SNCF ausgelöst. Diese verlangte bei der Online-Buchung von Fahrkarten die verpflichtende Angabe der Anrede („Herr“ oder „Frau“). Der EuGH entschied, dass diese Praxis gegen den Grundsatz der Datenminimierung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO verstößt, da die Angabe der Anrede für die Vertragserfüllung nicht notwendig ist. Die Richter betonten, dass die Festlegung auf eine Geschlechtsidentität nicht erforderlich sei, um einen Beförderungsvertrag abzuschließen. Stattdessen könnten Unternehmen neutrale und inklusive Kommunikationsformen wie „Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde“ nutzen. Auch ein berechtigtes Interesse an personalisierter Ansprache wurde abgelehnt, da der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität vorrangig sei.

Das Urteil stärkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben. Es fordert eine Anpassung von Prozessen, um unnötige Datenerhebungen zu vermeiden.

In Deutschland hat das Urteil besondere Relevanz, da viele Online-Shops weiterhin solche Pflichtangaben verlangen. Laut DSGVO dürfen nur Daten erhoben werden, die für die Vertragserfüllung notwendig sind. Die Anrede ist hierfür jedoch nicht erforderlich, weshalb Unternehmen ihre Formulare anpassen müssen. Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher und fordert von deutschen Online-Händlern eine datenschutzkonforme Gestaltung ihrer Prozesse.

Datenschutzgerechte Online-Formulare: Beratung und Lösungen für Ihr Unternehmen nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Internet-Router speziell für Studenten-WGs

Das Thema ist allgegenwärtig. In der WG soll für alle Bewohner Internet bereitstehen. Am besten alle an einem Anschluss – das spart Kosten und Verwaltungsaufwand. Doch wie sieht es mit dem Thema Haftung bei Missbrauch aus? Was ist, wenn ein Mitbewohner – wie des öfteren der Fall – illegal über Tauschbörsen downloadet? Ist der Schuldige ohne Weiteres zu enttarnen oder zahlt im Zweifel der Anschlussinhaber? Diese wichtigen Fragen sollten jedem Mitbewohner studentischer oder sonstiger Wohngemeinschaften klar sein und diese sollten vertraglich geregelt sein.

Zum anderen ist es relevant, welche Hardware hierbei zum Einsatz kommt. Wenn diese nicht die Möglichkeit bietet, über einen gewissen Zeitraum Logfiles zur Verfügung zu stellen, steht der Inhaber des Anschlusses bei einem Missbrauch im Dunkeln.

Eine sehr sichere hardwarebasierende Lösung bietet die Netbarry Firewall Home oder Business. Speziell zu diesem Einsatzzweck geschaffen, verhindert sie zuverlässig den Gebrauch div. verbreiteter und üblicher Tauschbörsenprogramme. So ist es keinem Mitbewohner mehr möglich, urheberrechtlich geschütztes Material herunterzuladen bzw. zum Upload freizugeben. Zudem ist die Installation kinderleicht und mit wenigen Handgriffen sowie ohne Konfigurationsaufwand zu bewerkstelligen.

Zur Website der Netbarry Home und Business Firewall

Vertrauen ist gut, vorbeugen ist besser. Vergleicht man die Höhe der Anschaffung eines Netbarry (Kosten ab ca. 90€) mit der einer anwaltlichen Abmahnung, wird jede, schnell klar, wie man sein Geld sparen bzw. wo man es besser nicht verbrennen sollte.

Router gegen Filesharing Abmahnungen mit Peer to Peer Blocker und Jugendschutz

Wer seinen privaten Zugang zum Internet mit Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern wie den eigenen Kindern sowie Unbekannten wie den Gästen in der privaten Zimmervermietung oder Pension teilt, sollte sich auf jeden Fall vor Missbrauch schützen. Anders ausgedrückt wäre es fahrlässig und kann weitreichende Konzequenten haben. Was ist zu beachten bei der Internetfreigabe, Tauschbörsen wie Kaaza, E-Mule, Bit-Torrent und Co. – und vor Allem: wie kann man sich gegen die Verwendung der beliebten Peer-to-Peer-Programme schützen?

Egal ob für den Internetzugang lediglich ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder mehrere verschiedene Endgeräte wie Computer, Laptop, Tablet und Smartphone – es gestaltet sich extrem schwierig und ist schier unmöglich, alle Geräte sinnvoll durch Firewall, Software-Reglementierungen, Blacklists für Websiten etc. zu präparieren.

Abhilfe schafft hier lediglich eine zentralisierte Lösung, welche den Netzwerkverkehr vom und ins Internet überwacht und bei Bedarf regelt. Ein Projekt, welches sich mit genau dieser „Lücke“ beschäftigt, bietet ebenfalls das passende Equipment an – sowohl für das heimische Netzwerk als auch für Pensionen oder Zimmervermietungen gedachte Internetanschlüsse.

Netbarry lautet der Name einer Firewall, welcher genau zu diesem Einsatzzweck konzipiert wurde. Den Netbarry gibt es in verschiedenen Ausführungen bzw. Leistungsstufen und Funktionen und lässt sich in Sekundenschnelle lediglich mit ein paar Handgriffen installieren und verwenden.

Die Hardware besteht im Grunde aus konventionellen Routern, bestückt und entsprechend konfiguriert mit der einer Open-source-Linux-Distribution. Hierbei wurde hoher Wert auf Robustheit, niedrigen Energieverbrauch und vor Allem Flexibilität und Sicherheit gelegt.

Netbarry bietet folgende Funktionen:

  • Tauschbörsen/Filesharing Blocker (Kazaa, Emule, Bittorrent, Torrent etc.)
  • Kinder- und Jugendschutz durch DNS-Filter
  • Multiple W-LAN-Accesspoints für getrennte Hotspots
  • Bandbreitenmanagement
  • gekapseltes Gästenetzwerk

Zur Website des Anbieters

Abmahnung wegen Filesharing mit Tauschbörsen und Urheberrechtsverstößen

Wer gewievten Anwälten schon einmal in die Falle gegangen ist und eine Abmahnung wegen Missbrauch des Urheberrechtes kassiert hat, kennt das Problem nur zu gut.

Erhalten die eigenen Kinder oder Mitbewohner ungehindert Zugang zum hauseigenen Internet, ist der Missbrauch vorprogrammiert. Das betrifft seit geraumer Zeit besonders auf Filesharing-Programme zu, welche zum Zwecke der dezantralen Verteilung digitaler Inhalte entwurfen wurden. Werden jedoch urheberrechtlich geschützte Werke wie bzw. Musikstücke, Filme oder Software heruntergeladen, kann das ein kostspieliges Ende nehmen. Das Herunterladen an sich ist nicht die Achillesferse, in welche Anwälte stechen. Maßgebend hierfür ist die unerlaubte Verteilung der Werke an andere Nutzer.

Da nun jede Tauschbörse aber genau vom Upload ihrer Nutzer lebt, ist vielen Nutzern die Tragweite einer uneingeschränkten Nutzung dieser Programme nicht klar. Auch die Inhaber der Internetanschlüsse stehen in der Regel vor vollendeten Tatsachen, sollte ein Anwaltlicher Brief mit einer Unterlassungeerklärung den Inhalt des eigenen Briefkastens zieren.

Um einen Datenklau auf die Schliche zu kommen, bedarf es speziell zur Aufklärung geschultes Personal. Spezialisten, welche im Auftrag eines Plattenlabels, Hollywood-Studios o. Ä. handeln und sich im Grunde als normale Nutzer tarnen. Läd ein Mitarbeiter dieser digitalen Detektei ein urheber rechtlich geschütztes Werk von der Festplatte eines Nutzers, hat er auch dessen Verbindungsdaten wie die IP-Adresse des Internetanschlussen. Im Eilverfahren wird ein dringend benötigter gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss erwürgt, welcher diese Firmen dazu authorisiert, Verbindungsdaten des des Nutzers bei dem jeweiligen Provider für diese Tatzeit anzufordern und gegen den Inhaber des Anschlusses zu verwenden.

Im günstigsten Fall kommt die dafür haftende Person mit einer Unterlassungsklage, einer Verwarnung und zusätzlich anfallenden anwaltlichen Kosten davon. Grundsätzlich ist die Höhe der Abmahnkosten auf ca. 100 Euro gedeckelt. Jedoch kommen dazu Kosten für die eigene Rechtsberatung sowie für die gegnerische Anwaltskanzlei dazu. So ist man schnell in Sphären für die Gesamtkosten von bis zu 1000 Euro. Wird zusätzlich der vom Gläübiger zugesandte Unterlassungsvertrag unverändert unterschrieben, bedeutet das bei einer erneuten Verletzung des Urheberrechts des gleichen Werkes eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro.

Wie Sie sich vor dieser ungewollten Datenfalle schützen können, lesen Sie hier.

Nutzer von Whatsapp bekommen bald ein Problem

Wer Whatsapp nutzt könnte bald ein Problem bekommen. Denn Whatsapp wird kostenpflichtig und die Zahlungsarten sind auf höchst merkwürdige Dienste beschränkt. Zum einen bietet man Google Play an welches nur über Kreditkarte abrechnet und zu anderen Paypal der Dienst der Nutzer auch einfach mal sperrt. Beide Dienste sind nicht sicher und keines Wegs anonym. So können zb. Geheimdienste diese Zahlungen überwachen und auswerten.

Ist Whatsapp nun noch Zukunftsfähig?

Apps und Anbieter gibt es wie Sand am Meer und früher oder später gibt es neuen Anbieter. Wenn Whatsapp nicht schnell etwas ändert wird es nicht mehr lange der bekannteste Smartphone Messanger sein.

Fazit: Auf Dienste die es den Geheimdienstspitzeln so leicht machen, kann man verzichten.

Smartphones im Vergleich der „Chip Bestlisten“

Wer heute ein neues Internetfähiges Handy sucht wird schnell auf große und kleine Unterschiede stoßen. Dabei haben fast alle Internethandys entweder ein Android oder ein Apple Betriebssystem. Probleme ergeben sich oft schon aus diesen zwei Konkurrenten. Welches Betriebssystem ist besser, leistungsfähiger und für den einzelnen das Optimale Betriebssystem?

Android was ist das?

Android ist eine Betriebssystem von Google. Es ermöglicht die Internetnutzung per Hany. Android bietet eine eigenes Appstore ähnlich wie bei Apple.

Apple OS was ist das?

Apple Betriebssystem OS X bietet Nutzern die Möglichkeit das IPhone als Internetfähiges Handy zu nutzen.

Nützliche Link

Hier finden Sie nützliche Links zum Thema „Internetfähiges Handy“, Bestlisten und Vergleiche.

 

Schufa prüft Verwendung von Daten in Social Network

Die Schufa prüft derzeit ob es juristisch möglich sei, Daten auch aus Social Network Medien zu nutzen wie zb, Facebook, Twitter, Google+ und Xing. Was davon zu halten ist, ist eher zweideutig und wäre ein tiefer Einschnitt in den Datenschutz.

Was bingen Nutzerdaten aus Social Network-Diensten?

Sicher ist das die heutigen Social Network Anbieter allein schon einen großen Verlust für den Datenschutz darstellen. Eine Abfrage bringt den Unternehmen wie zb. der Schufa einen sehr hohen Informationsgehalt, jedoch ist dieser auch mit Risiken und Nebenwirkungen für den Betroffenen verbunden.

Wie sicher sind Nutzerdaten aus Social Networks?
Die Sicherheit sollte eigentlich im Focus stehen, vielmehr wird diese mit einer globalen Netzüberwachung wohl nicht mehr gegeben sein. Allein die Tatsache, dass die Schufa als Unternehmen andere Ziele hat als eine zb. öffentliche rechtliche Organisation sind Fehler der Daten von Nutzern schon jetzt vorprogrammiert.
Allein die Tatsache das es gewollte oder ungewollte Verwechslungen geben kann, würde eine Nutzung von Social Network als keine Option kennzeichnen. Ein Beispiel was eine Nutzung von Social Network Daten als nicht sicher kennzeichnet:

 

Ein Nutzer registriert sich unter falschem Namen und fehlerhafter Daten. Diese können ggf. auf einen Nutzer passen, welcher in diesem System nicht angemeldet ist, so könnte ein falsches Ergebnis dem Nutzer zugewiesen werden.

 

Als Fazit darf so eine Art der globalen Überwachung von Unternehmen nicht Recht gegeben werden, denn die Risiken könnten leicht von dem Unternehmen ausgespielt. So eine Art von Cyberspionage darf niemals zugestimmt werden!

RSS Feeds keine Störerhaftung

Aktuell hat der Bundesgerichtshof BGH zu entscheiden, ob es als Störerhaftung gilt, wenn ein Seitenbetreiber fremde nicht moderierte RSS Feeds verlinkt und veröffentlicht. Der BGH hat wie schon zwei Gerichte zu vor eine Haftung der Seitenbetreiber welche fremde nicht moderierte RSS Inhalte per Abonnement auslesen, diese dann auf der Webseite angezeigt werden ausgeschlossen.

Was sind RSS Feeds?

RSS-Feeds sind Inhalte welche man auf verschiedene Weise abonnieren kann. So zb. kann man einen RSS-Feed als Newsletter im Internet-Browser oder in einem E-Mail Programm abonnieren. Weiter Möglichkeiten sind diese auf dem Smartphone oder eben als Seitenbetreiber als dynamischen RSS-Feed zu verarbeiten.

RSS Feeds ist eine nützliche Alternative zum klassischen E-Mail Newsletter und hat den klaren Vorteil, dass sich der RSS-Feed sehr gut anpassen lässt und eben nur an der gewünschten Stelle oder im gewünschten Programm aufgerufen wird.

Link zum Urteil des BGH