So sicher ist das W-Lan!
Nach der neuesten Meldung von heise Security hat ein Student eine massive Sicherheitslücke im W-Lan genau in der WPA/WPA2 entdeckt und im Internet bekannt gegeben. Was dies heißt ist das nun potentiell alle W-Lan Verschlüsslungen nicht mehr sicher sind und daher Risiken bergen.
Dies würde dann auch neues Licht auf die dubiosen Abmahungen durch IP Beweis werfen. Dann würden nämlich so gut wie alle W-Lan Nutzer gefährdet sein.
Wie kann man sich gegen W-Lan Hacking schützen?
Angesichts der Tatsache, dass das W-Lan verfahren nicht restlos sicher ist, wäre für die welche auf Nummer sicher gehen wollen nur das herkömmliche LAN-Netzt (Lan-Kabel) das sicherste.
Das ansehen von illegalen Streams ist nun nach erster Bewertung des AG Leipzig strafbar
Das Amtsgericht Leipzig hat nun bei dem Verfahren gegen die Hintermänner von der damaligen Plattform Kino.to eine erste Bewertung der Nutzer von illegalen Streams abgegeben. Hiernach ist es als Strafbar, wenn ein User sich einen illegalen Stream ansieht das dieser nach erster Ansicht des AG Leipzig auch kurze Zeit im Zwischenspeicher des Gerät verbleibt. Somit können nun alle Nutzer solcher illegalen Streams auch Straf- und Zivilrechtlich belangt werden.
Anwälte dürfen mal wieder auf dicke Gewinne hoffen
Es ist Glasklar, die Justiz spielt spezialisierten Medien/Internet Rechtsanwälten neu Gewinnmöglichkeiten zu. Somit werden vermutlich einige neue Verfahren in Zukunft eröffnet oder von Anwälten der Medienindustrie Abmahungen erhalten. Das etwas von der damligen Nutzung von Kino.to kommt ist eher unwarscheinlich da dies schon vermutlich zu lange her ist.
Empfehlung an Nutzer von Streams
Es gibt mittlerweile viel gute und auch kostengünstige legale Alternativen zu illegalen Streams, nutzen Sie diese um einen schönen Filmabend nicht später zu bereuen.
Warum ist anonymes bezahlen so interessant?
Viele Dinge im normalen Leben kann man mit Bargeld bezahlen, Bargeld ist völlig anonym. Online oder in Versandhäusern ist die bis lang nicht so einfach und vorallem sicher möglich gewesen. Mit PaySafeCard hat dies sich jetzt aber geändert. Auch hier sollte man aber wie überall Vorsicht walten lassen.
Was ist beim anonymen bezahlen wichtig?
Achten Sie unbedingt auf das was Sie machen. Wer steckt dahinter und was soll bezahlt werden. Dies sind die wichtigsten Voraussetzungen bei dem anonymen bezahlen im Internet.
Prüfen Sie folgende Punkte:
Wenn Sie sich an diese Punkte halten, haben Sie viel getan um nicht ein zu hohes Risiko ein zu gehen. Aus unseren Tests ist Paysafecard sehr gut hervorgegangen.
Mal wieder stehen ein Dienst vom Internet Giganten Google in der Kritik des Datenschutz. Nach vorläufigen Erkenntnissen speichert der Dienst Google Wallet (wird von App Nutzern zb. Android genutzt) einige Nutzerdaten wie Adressen und Namen wohl unverschlüsselt und gibt so die Möglichkeit, dass kriminelle auf diese Daten zugreifen könnten.
Zwar sind zb. Keditkartennummer sicher, aber diese stehen auch nicht im Focus. Mit namen udn Adressdaten kann ein erheblicher Missbrauch betrieben werden, wenn diese in die falschen Hände gelangen.
Google verweisst auf die Betriebssicherheit der Browseranbieter wie „Android“.
Hier finden Sie einen sehr guten Speedtest an welchem Sie Ihre DSL/W-Lan oder Mobile Internetverbindung zb. mittels einem Stick relative genau testen können. Wichtig ist bei diesen Tools die Zverlässigkeit und das System.
Warum ist eine DSL Speedtest wichtig?
Hier können Sie zb. die Versprechen Ihren Internetproviders testen, hat der Ihnen zb. eine 16.000 DSL Leitung versprochen und Sie haben als Beispiel nur eine reale 5.000 DSL Verbindung weil mehr garnicht Möglich ist. Die kommt gerade in großen Städten vor in denen viele Menschen in einem engen Gebiet surfen. Sie können dann Ihren Vertrag ändern lassen und einiges an Geld sparen.
Muss ein Admin C einer .de Domain haften, dies hatte der Bundesgerichtshof zu klären. Laut dem Urteil (vom 09.11.2011, Az.: I ZR 150/09) kann der Admin C zumindest in bestimmten Fällen haftbar gemacht werden.
Ein Meilenstein denn wenn man die unzähligen Klagen und die recht unterschiedlichen Urteile der Amts-, Land- und Oberlandesgerichte haben lange nach diesem Richterspruch der BGH Richter verlangt.
Ja… zumindest ist es vorstellbar, dass nun einige dubiose Angebot besonders von angeblichen Treuhand Admin C‘s – Gestellung beendet werden können.
Der BGH erklärte dass es entscheiden darum geht ob der Admin C von rechtwidrigen Inhalten Kenntnis hatte oder haben musste. Dies wird ein entscheidender Punkt für die Haftung des Admin C. Und genau darum verwies der BGH den Fall an das Oberlandesgericht was diese Sache zuvor zu entscheiden hatte zurück.
Quelle: www.bundesgerichtshof.de sowie eigene Recherche
Der Bundesgerichtshof hat Regeln für Blogseiten-Anbieter geregelt und festgelegt, dass diese zwar nicht für Inhalte welche von Nutzern der Webblogs wenn diese zb. beleidigt oder denunziert werden haften.
Das BGH legt aber ganz klare Regeln fest, so müssen beispielsweise Inhalten nach Meldung an den Provider oder Betreiber entsprechend in einer zeitnahen Frist gelöscht werden wenn diese nicht den Tatsachen entsprechen oder gegen geltendes Recht verstoßen.
Dieses Beschluss des BGH ist Wegweisend und stützt die rechte derer die zb. in Onlineblogs gemobbt oder denunziert werden. Im Übrigen gilt die Löschpflicht auch für Blog-Anbieter wenn diese im Ausland sitzen.
Mit dieser Grundsatzentscheidung dürfte das Internet sicherer und weniger Gefährlich werden. Internet Anbieter welche sich bis lang an diese Entscheidung noch nicht in diesem Umfang gehalten haben, sind nun aufgefordert sich dem zu beugen.
Der Chaos Computer Club wirft der Bundespolizei Missbrauch vor
Nach der Aussage des CCC (Chaos Computer Club) wirft dieser der Bundesregierung vor den Bundestrojaner untersucht zu haben und dabei erhebliche Fehler und Gefahren gefunden zu haben.
Der Bundestrojaner ein gefährlicher Virus welcher als Trojaner erhebliche Daten und Reaktionen des betroffenen Computers oder dem Netzwerks ausspionieren kann und wird. Nach Aussagen des CCC Chaos Computer Club wurde diese im Club erkannt und untersucht. Dabei wurde festgestellt dass dieser Bundestrojaner noch einige mehr Funktionen offen lässt und weiter Schadprogramme oder Spionage Software nachladen zu können. Die Auswirkung wäre dann eine wahrscheinlich endlose Verbreitung des Virus und eine Art Großspionage Aktion. Dieser ermöglicht dann eine globale Überwachung und hinterlässt Sicherheitslücken vor denen man nur dringen warnen kann.
Was sagte die Bundesregierung dazu?
Die Bundesregierung streitet diese Aussage ab und beteuert das die Bundespolizei oder das BKA solch einen Trojaner zwar haben, diesen aber nicht eingesetzt hätten. Gleichzeitig kündigte die Bundesregierung aber Aufklärung in dieser Sache an.
Datenschützer warnen schon lange vor dieser Art von Spionage
Denn man könnte meinen, dass es solche Spionageaktionen auf längst vergangenen Zeiten gegeben hat und wir doch aus diesen Regimen gelernt haben sollten. Ein Staat welcher seine Bürger oder Vereine auf eine solche Art überwacht, kann eine Rechtsstaatlichkeit nie und nimmer verwirklichen. So wurden dem Bundestrojaner schon 2008 gesetzlich sehr enge Grenzen gesetzt.
Wenn die Aktion des Bundestrojaners also stimmt und es die erweiterten Möglichkeiten des Trojaners tatsächlich gibt, ist eine Weiterführung dieses Schadprogramm kaum noch zu rechtfertigen. Außerdem müssten auch die Vorwürfe des Servers welcher außerhalb des deutschen Rechts steht also in den USA begründet und ein klarer Verfassungsbruch dann zugegeben werden.
„Wir Datenschützer sehen der Entwicklung gespannt entgegen“
Das Bundeskabinett hat es nun beschlossen, keine Chance mehr für Kosten- und Abofallen mehr. Es soll wahrscheinlich schon im nächsten Jahr gelten.
Warum erst jetzt?
Nun es ist wirklich sehr spät. Fast jeder weiß jetzt schon Bescheid, eigentlich hätten Experten mit solchen staatlichen Lösungen schon viel eher gerechnet. Es lässt vermuten, dass die Steuereinnahmen von solchem dubiosen Kostenfallen nicht unerheblich gewesen sind.
Was ändert sich in Zukunft?
In Zukunft müssen Abobetreiber oder kostenpflichtige Dienste ihre Kunden explizit auf die Kosten hinweisen, sei es mittels einem Button oder eine unmissverständlichen Buttonbeschreibung welche dem Kunden zeigt, dass es sich hier um ein „kostenpflichtiges Angebot“ handelt.
Keine Chance mehr für Abzocker?
Nun auch hier raten wir dazu die Entwicklung abzuwarten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass dubiose Unternehmen sich wieder neuen Grauzonen erschließen denen diese ihr Unwesen treiben.
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