BGH klärt Prüfregeln für Blog-Anbieter

Der Bundesgerichtshof hat Regeln für Blogseiten-Anbieter geregelt und festgelegt, dass diese zwar nicht für Inhalte welche von Nutzern der Webblogs wenn diese  zb. beleidigt oder denunziert werden haften.

Das BGH legt aber ganz klare Regeln fest, so müssen beispielsweise Inhalten nach Meldung an den Provider oder Betreiber entsprechend in einer zeitnahen Frist gelöscht werden wenn diese nicht den Tatsachen entsprechen oder gegen geltendes Recht verstoßen.

Dieses Beschluss des BGH ist Wegweisend und stützt die rechte derer die zb. in Onlineblogs gemobbt oder denunziert werden. Im Übrigen gilt die Löschpflicht auch für Blog-Anbieter wenn diese im Ausland sitzen.

Mit dieser Grundsatzentscheidung dürfte das Internet sicherer und weniger Gefährlich werden. Internet Anbieter welche sich bis lang an diese Entscheidung noch nicht in diesem Umfang gehalten haben, sind nun aufgefordert sich dem zu beugen.

Der Skandal um den Bundestrojaner

Der Chaos Computer Club wirft der Bundespolizei Missbrauch vor

Nach der Aussage des CCC (Chaos Computer Club) wirft dieser der Bundesregierung vor den Bundestrojaner untersucht zu haben und dabei erhebliche Fehler und Gefahren gefunden zu haben.

Der Bundestrojaner  ein gefährlicher Virus welcher als Trojaner erhebliche Daten und Reaktionen des betroffenen Computers oder dem Netzwerks ausspionieren kann und wird. Nach Aussagen des CCC Chaos Computer Club wurde diese im Club erkannt und untersucht. Dabei wurde festgestellt dass dieser Bundestrojaner noch einige mehr Funktionen offen lässt und weiter Schadprogramme oder Spionage Software nachladen zu können. Die Auswirkung wäre dann eine wahrscheinlich endlose Verbreitung des Virus und eine Art Großspionage Aktion. Dieser ermöglicht dann eine globale Überwachung und hinterlässt Sicherheitslücken vor denen man nur dringen warnen kann.

Was sagte die Bundesregierung dazu?

Die Bundesregierung streitet diese Aussage ab und beteuert das die Bundespolizei oder das BKA solch einen Trojaner zwar haben, diesen aber nicht eingesetzt hätten. Gleichzeitig kündigte die Bundesregierung aber Aufklärung in dieser Sache an.

Datenschützer warnen  schon lange vor dieser Art von Spionage

Denn man könnte meinen, dass es solche Spionageaktionen auf längst vergangenen Zeiten gegeben hat und wir doch aus diesen Regimen gelernt haben sollten. Ein Staat welcher seine Bürger oder Vereine auf eine solche Art überwacht, kann eine Rechtsstaatlichkeit nie und nimmer verwirklichen. So wurden dem Bundestrojaner schon 2008 gesetzlich sehr enge Grenzen gesetzt.

Wenn die Aktion des Bundestrojaners  also stimmt und es die erweiterten Möglichkeiten des Trojaners tatsächlich gibt, ist eine Weiterführung dieses Schadprogramm kaum noch zu rechtfertigen. Außerdem müssten auch die Vorwürfe des Servers welcher außerhalb des deutschen Rechts steht also in den USA begründet und ein klarer Verfassungsbruch dann zugegeben werden.

„Wir Datenschützer sehen der Entwicklung gespannt entgegen“

Keine Kosten- und Abofallen mehr in Zukunft

Das Bundeskabinett hat es nun beschlossen, keine Chance mehr für Kosten- und Abofallen mehr. Es soll wahrscheinlich schon im nächsten Jahr gelten.

Warum erst jetzt?

Nun es ist wirklich sehr spät. Fast jeder weiß jetzt schon Bescheid, eigentlich hätten Experten mit solchen staatlichen Lösungen schon viel eher gerechnet. Es lässt vermuten, dass die Steuereinnahmen von solchem dubiosen Kostenfallen nicht unerheblich gewesen sind.

Was ändert sich in Zukunft?

In Zukunft müssen Abobetreiber oder kostenpflichtige Dienste ihre Kunden explizit auf die Kosten hinweisen, sei es mittels einem Button oder eine unmissverständlichen Buttonbeschreibung welche dem Kunden zeigt, dass es sich hier um ein „kostenpflichtiges Angebot“ handelt.

Keine Chance mehr für Abzocker?

Nun auch hier raten wir dazu die Entwicklung abzuwarten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass dubiose Unternehmen sich wieder neuen Grauzonen erschließen denen diese ihr Unwesen treiben.

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Hacker wollen Facebook lahmlegen

Datenschutz – Hacker und Facebook

Facebook stand in der letzten Zeit so oft in der Kritik wie selten ein anderes Social Network. Nun haben die Hacker „Anonymous“ zum Schlag gegen den Internetdienst Facebook aufgerufen. Wie es heisst soll der Hack wohl am 05. November 2011 stattfinden. Allerdings sind die Anonymous-Hacker noch nicht ganz einig darüber ob dies der richtig Weg ist dem Internetdienst seine Grenzen zu zeigen.

Warum haben Hacker Facbook im Visier?

Die Anonymous Hacker verurteilen Datenverkauf und unzureichende Datenschutzeinstellungen bei Facebook. Ein sehr lockeren Datenschutz hat Facebook allemal, darum stand dieser Dienst sehr oft in der Kritik!

Was für ein Angriff könnte da stattfinden und wie sicher in der Facebook-Account?

Wahrscheinlich reden die Hacker über eine DDoS Attacke was vermutlich über Botnetzwerke geschieht. Botnetzwerke sind illegale Programme welche über Trojaner-Vieren auf fremde Rechner geschleust werden.

Datenschutzverstöße mit Hilfe von illegalen Aktionen zu bekämpfen ist jedoch nicht in Ordnung, darum können wir dies nicht als gut einstufen und hoffen, dass die Hacker später auch zu einem solchen Entschluss kommen.

Sagen sie ihre Meinung unten…

Domainnews: Haftung auch ohne Marken-Nachweis

Haftung zb. bei Domains auch ohne Marken-Nachweis so das LG Stuttgart

Das Landgericht in Stuttgart hatte zu klären, ob ein Domaininhaber welcher Kenntnis von einer Markenrechtverletzung auf seiner Domain hat handeln muss.

Die Klägerin betreibt eine Online-Community (kwick.de) werbefinanziertes Social Network und ist Markeninhaber der EU Wortmarke „KWICK“ als deutsche Marke exklusiv lizenziert.

Die Beklagte bietet Domainparking an. Einer der Kunden der Beklagten war Inhaber der Domain kwwick.de und hat seinen Sitz in den USA. Er bewarb unter der Domain einen im Wettbewerb stehendes Untenehmen. Die Klägerin forderte die beklagte auf, den Markenrechtsverstoß von der Webseite zu entfernen. Dies tat die beklagte jedoch nicht. Die Folge war eine kostenpflichtige Abmahnung einen Rechtsbeistandes. Darauf hin wurde die Domain gesperrt. Die Kosten der Abmahnung wurden nicht bezahlt und waren streitig.

Das LG Stuttgart hatte hier zu entscheiden und entschied, dass es ausreichend sei, auf den Markenrechtsverstoß hinzuweisen ohne einen enstsprechenden Beleg. Das LG Stuttgart wies auf die Möglichkeit der Onlinesuche zb. in Markenregistern hin.

Das Urteil finden Sie hier.

Ihre Meinung können Sie unten posten…

Abmahnung wegen IP Beweis

Immer mehr Abmahnungen mit dem Beweis IP Adresse

Anwaltskanzleien und Musikindustrie versenden täglich mehrere tausend Abmahnungen in den meisten Fällen wegen „Urheberrechtsverletzungen“ wo als einziger Beweis eine IP Adresse dient.

Wie sicher sind IP Adressen?

Eine IP Adresse (Internetprotokoll) dient zu Identifizierung des Internets. Eine IP Adresse bei dem Internetanschluss betrieben wird, wird einmal pro Verbindung zb. mittels eines W-Lan Routers vergeben. Wenn man sich zb. neu in das Internet einwählt bekommen Sie auch eine neue IP Adresse. Eine IP Adresse eindeutig als Beweis zb. bei Urheberrechtsverletzungen ist nicht ohne Zweifel möglich. Zum ersten wurde nun das IP 6 Verfahren gestartet was sich wohl in den nächsten 5 Jahren voll durchsetzten wird. Dabei wurde vorgegeben, das das herkömmliche IP 4 Verfahren also die Zahl der IP Adressen langsam knapp werden. Sicherlich könnte das ist ca. 10 Jahren der Fall sein, jedoch vermuten wir, dass das IP 4 Verfahren auch diverse Sicherheitslücken hat.

Ein weitere Punkt ist der Man-in-the-middle-Angriff welcher reale IP Adressen über Vieren oder Trojaner findet. So können fremde Personen über Programme und Software Ihre IP Adresse filtern und diese dann im Internet verwenden. Das Risiko einem Man-in-the-middle-Angriff zum Opfer zu fallen ist groß und sie lauert quasi überall!

Eine sichere Lösung zur Identifizierung

Es gibt überall Mittel und Möglichkeiten um sicher zu Identifizieren dies gilt gerade auch bei IP Beweisen wie diese zb. bei Urheberrechtsverletzungen genutzt werden. Dazu müssten die  Anzeigenerstatter dies wären zb. dann Rechtsanwälte und deren Auftraggeber meist die Musik- oder Filmindustrie einfach die IP Adresse mit Verbindung der MAC Adresse verwenden. Eine MAC Adresse ist die feste IP Adresse der jeweiligen Rechners, Laptop oder PDA.

Sie haben Fragen oder selber so etwas erlebt? Posten Sie es einfach unten.

DDoS Attacken und ihre Folge

Was ist eine DDoS Attacke?

Unter dem Begriff  DDoS Attacke versteht man einen Cyber-Angriff in dem zb. an eine Webseite so viele Anfragen gestellt werden, dass diese letztlich unter dieser Last zusammen bricht. Solche Ausfälle haben dann zur Folge, dass die Webseite dann nicht mehr für einige Stunden erreichbar ist.

DDoS Attacke wie diese funktionieren

Zunächst sollte man wissen, dass DDoS Attacken meistens nur mittels vielen tausenden fremden Rechnern ausgeführt werden können. In der Regel sind diese Rechner eines Netzwerks fremdgesteuerete Rechner die über einen Trojaner oder Virus infiziert wurden.

Allein diese Tatsache ist schon strafbar!

DDoS Attacke und ihre Hintermänner

Oft werden DDoS Attacken von Gruppen oder Organisationen geplant und durchgeführt die für eine bestimmte Sache einstehen. Leider kommt es häufig vor, dass diese Gruppen oder Organisationen sich genau so wenig an Gesetze halten wie die welche man stören will.

Prüftools für Webseiten und Inhaberdaten

Immer wieder kommt es vor, dass besonders Webseiten und Portale im Internet gehackt werden. Darum ist es wichtig nicht allein die Webseite anzupassen sondern auch den Server oder das Webspace.  Denn guter Schutz vor Hackern, Vieren und Spoofing Attacken sind sehr wichtig. Wichtig dabei können effektive Tools sein welche man im Internet kostenfrei nutzen kann. Sollen diese Tool nicht mehr ausreichen, freuen wir uns auf ihre Anfrage um Ihre Webpräsenz zu kontrollieren und ggf. Fehler zu beseitigen.

Fehleranalyse der Optimierung ihres Angebotes

Fehler können nur dann gefunden werden, wenn diese genau analysiert werden. Diese Dienstleistung bieten wir Ihnen zu wirklich überschaubaren Preisen.

Links zu guten Tools

Möchten Sie einen Inhaber prüfen so können Sie dies über ein Wohisanbieter finden. Dazu kann man zb. des eigene Tool der Denic eG bei .de Domains nutzen oder bei anderen zb. ip-adress.com. dazu haben Sie die Möglichkeit Server oder Inhaber zu identifizieren.

Um Sicherheitslücken zu finden empfehlen wir Ihnen den Dienst Safersite mit welchem Sie viele nützliche Hinweise bekommen können.

Anonymes Hosting mit Whois Protect Service Anbieter

Warum erscheinen öffentliche Wohis Einträge?

Dies ist eigentlich dafür gedacht um zu wissen (gilt soweit nur für Gewerblichen-Nutzer) wer hinter einem Angebot steckt. Nun hat diese Verfahrensweise aber auch zwei Seiten, zum einen ist es die Datenerhebung und zum anderen die Weitergabe dieser Daten. Immerhin werden hier ganze Adressen anzeigt. Dies könnte für viele Menschen welche es zb. teilgewerblich nutzen oder im Erotikbereich tätig sind zu ernsthaften Problemen führen. Darum so meinen wir, ist ein Whois Protection Service eine nützliche Alternative.

Sicherheit der Whois Protect Service Anbieter

Auch hier gilt natürlich genug Vorsicht und Menschenverstand walten zu lassen sonst kann es schnell sein, dass Sie Ihre Aktion schon bald bereuen können. Seriöse Whois Protect Anbieter zu finden ist nicht leicht, achten Sie daher auf folgende Merkmale.

Whois Protect bei .de Domain möglich?

Dies ist laut den Richtlinien der Denic eG nicht erlaubt. Eine Ausnahme gibt es jedoch….wenn man einen Trust Service (Treuhändler) in Anspruch nimmt der die Registrierung übernimmt. Einen Domain-Treuhändler benötigen zb. auch Domaininhaber welche .de Domains im Ausland anmelden möchten.

Gerne helfen wir Ihnen weiter….

Spoofing die neue Gefahr im Internet

Wenn Sie morgen eine E-Mail bekommen sollten Sie sich fragen, ob diese auch echt ist. Warum? Weil es Spoofing Seiten gibt, bei denen man die wahre E-Mail-Adresse fälschen kann und somit sich als ziemlich jeder ausgeben kann.

Wie funktioniert Spoofing?

Es gibt Spoofingseiten bei denen kann man die Absender E-Mail sowie den Sendernamen fälschen und sogar eine Antwortadresse selber eingeben, so kann der dem Sie die E-Mail senden auch antworten.

Eine neue Dimension der Internetkriminalität gegen welche Menschen ohne erweiterte Internet Kenntnissen keine Chance haben.

Hilfreiche Tipps

Wenn Sie eine E-Mail bekommen wo der Inhalt etwas fragwürdig erscheint, dann sollten Sie die E-Mail-Header kontrollieren.

So sieht ein E-Mail Header aus:

Return-Path: <sender e-mail>
Delivered-To: <empfänger>
Received: <mailserver>