Polizei wird abgemahnt wegen fehlendem Impressum

Kriminalpolizei bekommt Abmahnung wegen einem fehlenden Impressum

Dies zeigt eine aktuelle Klage eines Klägers aus Husum. Der Polizei in Sachsen insbesondere der Sondereinheit INES aus Dresden wird vorgeworfen, sich nicht an das Telemediengesetz § 5 gehalten zu haben. Die Beamten haben am 08.06.2011 die Betreiber von der populären Internetseite Kino.to festgenommen und somit Zugang zur Domian erlangt. Durch die Meldung: „Die Kriminalpolizei weißt auf Folgendes hin“ und einen weiteren Text wird die „Kriminalpolizei“ als Domaininhaber ausgewiesen. Da es viele Kriminalpolizei Stationen gibt muss die zuständige mit allen Informationen ausgewiesen werden, ist zumindest die Anwaltskanzlei RAe Philipp Obladen & Robert Gäßler der Meinung.

Die Impressumspflicht

Im Gesetzt steht folgendes:

§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Dienstanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig
verfügbar zu halten.

Demzufolge wäre zu klären, ob die Polizei in diesem Fall ein „Dienstanbieter“ ist und ob geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien angeboten werden. Was aber viel wichtiger ist, wäre die Inhaberschaft der Web Domain www.kino.to diese müsste sich dann ja im rechtmäßigen Besitz des Sächsischen Staatsministerium befinden. Dazu bedarf es ganz sicher auch die Bestätigung und Durchführung des jeweiligen DNS Registrars wie es zb. bei einem Domainankauf der Fall ist. Dafür müsste jedoch der letzte Inhaber seine Zustimmung gegeben haben, was bei Kino.to wohl vermutlich nicht der Fall sein dürfte.

Die Frage warum die Polizei diesen Text auf die Webseite setzte bleibt nach wie vor ungeklärt. Denkbar wäre aber, dass die GVU dies sich so wünschte.

Kino.to nun gesperrt und Inhaber festgenommen

KINO.TO … Nun ist es das aus für die größte Streaming-Seite

Am 08.06.2011 wurde mehrere Geschäfts und Wohnräume von den mutmaßlichen Betreibern der Webseite Kino.to von einer Spezialeinheit der Polizei Dresden (INES) durchsucht und 13 Personen festgenommen.

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) hatte im April 2011 Strafantrag gegen die Betreiber von Kino.to gestellt. Nun haben Staatsanwaltschaft und Polizei eine Sondereinheit mit dem Namen: INES gegründet und sind gegen die Macher von Kino.to vorgegangen.

Grauzone zwischen Hostern und Verzeichnissen

Dies wird an diesem Beispiel einmal wieder sichtbar, eine Grauzone wie es sie in Deutschland oft gibt. Nicht verboten aber auch nicht direkt erlaubt. Was dazwischen steht ist oft nur Unklar. Das Internet ändert sich jeden Tag und Minute um Minute, Gesetzte und dessen Anpassung kann da niemals mithalten. Die Nutzung von Streamingdiensten iste

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen – in immerhin über einer Million Fälle.

Folgen & Nutzer der Kiono.to Webseite

Der Rahmen und das was dahinter steht ist selbst für Juristen nicht klar zu definieren, jedoch sollen sich nach Aussage eines Medienanwalts, für die Nutzer der Kino.to Webseite keine Sorgen machen wegen eines evtl. Strafverfahrens. Zudem haben die Betreiber der Kino-Seite zugesichert, keine Log-Daten/Logdateien der Nutzer zu speichern. Ausserdem können Nutzer zb. Cache leeren und Cockies löschen oder den Browser Verlauf leeren.

Für die Betreiber kann es wenn sich der Verdacht auf „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ bestätigt zu einem Strafverfahren kommen.

Prävention & die Macht der Filmindustrie

Wieder hat es sich gezeigt, wenn die Filmindustrie eigene adäquate Angebote gemacht hätte, wäre es vermutlich gar nicht zu Kino.to gekommen. Anders müssen aber enorm hohe Filmkosten eingenommen werden welche eigentlich schon von vornhinein viel zu hoch sind. Die GVU hat also einen ersten Sieg gewonnen, auch wenn die Website derzeit nicht funktioniert, da vermutlich viele Menschen nicht der gleichen Meinung sind wie die Filmindustrie.

Die Macht der Filmindustrie ist wie man wieder sieht gigantisch. Aber allein durch Macht wird sich dazu zunehmende Problem der „illegalen Verbreitung“ nicht eindämmen lassen, dass sollten die Filmgiganten doch beherzigen und an guten und vor allem legalen alternativen arbeiten.

Alles in allem kann man sagen, dass Internet ist immer der Gewinner, und jede Industrie ist gut beraten, sich an dieses Medium zu gewöhnen und mit diesem zu arbeiten.

Links sind durch Meinungsfreiheit geschützt

BGH-Urteil zur Haftung von Links

Der Internetdienst Heise Online wurde von mehrerern große Unternehmen der Musikindustrie auf „Mithaftung“ verklagt. Heise katte 2005 einige Artikel in dem es um das Umgehen von Kopierschutz und dessen Software von „Any DVD“ verfasst. Obwohl Heisse sich dazu kritisch äusserte und auch auf die „Rechtswidrigkeit“ des Angebots hingewisen hat wurde der Internetdienst von der Musikindustrie verklagt.

Das Landgericht sowie das Oberlandesgericht München verurteielte Heise-Online wegen Teilnehmerhaftung. Diese Urteile wurden nun von BGH (Bundesgerichtshofs) aufgehoben und eine weitere Klage verwehrt. Das BGH begründete sich folglich richtig – Hyperlinks gehöhren zur Meinungsfreiheit und tragen nicht zu Straftaten oder Urheberrechtsverletzungen bei. Zumal diese noch einen Hinweis der rechtswidrigkeit der Software enthielt!

Wieder mal eine Schlappe der Musikindustrie und deren Anwaltsgehilfen, welche einmal wieder zu erfahren bekommen haben, dass das Internet nicht den Musikgiganten gehört. Das Internet trägt viel mehr der Informations- und Entertainmentfreiheit bei und ist somit als solches kein bestechliches Medium.

Im übrigen ist es doch bemerkenswert, googelt man nach Waldorf Rechtsanwälten die die Musikindustrie vertretten haben, sind die ersten Seiten übeseht mit Abmahnungen in Massen.

Aktenzeichen: I ZR 191/08

Artikellinks: heisse.de , tagesschau


Filesharing Abmahnungen

Sie sind Ofper von Filesharing Abmahnung geworden?

Tausende Menschen in Deutschland bekommen diese Post täglich, es geht um Filesharing Abmahnungen welche von zweifelhaften Unternehmen recherchiert und durch Rechtsanwälte versendet werden.

Was ist nun zu tun?

Zunächst sollte man auf jeden Fall ruhig bleiben und nichts überstürzen. Suchen Sie sich zb. bei Google nach einem „Filesharing Abmahnung Rechtsanwalt in Ihr Ort“ dann bekommen Sie eine große Liste angezeigt. Suchen Sie sich zunächst einen Ihnen sympathischen auf dieses Fachgebiet spezialisierten Rechtsanwalt!


WICHTIG!!!! Unterschreiben Sie auf keinen Fall die mit gesandte „Unterlassungserklärung“ der Abmahner sondern lassen Sie sich von dem Anwalt Ihrer Wahl eine solche Erklärung erstellen! Es gibt aber auch Modifizierte Unterlassungserklärung im Internet. Die Unterlassungserklärung ist unter Umständen 30 Jahre gültig und birgt ggf. auch weitere strafrechtliche Konsequenzen wenn diese nicht in Ihrem Sinne geschrieben wurden ist.
Weiter sind auch die Methoden der Firmen wo ihre Daten Sammeln nicht immer ganz legal, lassen Sie dies von Ihren Rechtsanwalt überprüfen.

Pornogarfischen Material

Oft werden in den Abmahnungen auch das „herunterladen von Pornos“ über das Internet im speziellen über eine Tauschbörse beschrieben. Dies kann ggf. auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen wenn der Jugendschutz nach § 184 nicht beachtet ist!

Vergleichs Links:

Filesharing-Abmahnung durch Urmann und Collegen Rechtsanwälte (U + C), ehemals Kanzlei Dr. Karl, Urmann, Wagner, Hirschberger, Brenninger (KUW Rechtsanwälte) aus Regensburg

Haben Sie Erfahrungen mit Filesharing Abmahnungen gemacht? Dann posten sie Ihre Erfahrungen bitte unten.

Neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

Neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

Seit gestern gilt das neue Arbeitnehmerdatenschutzgesetz an welches sich Arbeitgeber haten müssen. Neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz NETPROM ORGDatenschutz ist wichtig denn ohne diesen strengen Datenschutz welcher im BDSG (Bundesdatenschutzgesetzt) geregelt wird.

Jetzt wurde jedoch ein explizites Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geschaffen welches die Rechte der Arbeitnehmer stärken soll.

Nachteile des neuen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

Das neue Arbeitnehmerdatenschutzgesetz benachteiligt Unternehmen wenn es um die eigene Sicherung geht! Denn immerhin werden Straftaten wie zb. Diebstahl zu 20% von den eigenen Angestellten oder Arbeitern begangen. Der Schaden dadurch geht wohl in die Millionen. Bekannte Absicherungen wie: Kammeraüberwachung der Mitarbeiter und Angestellten soll nun nicht mehr möglich sein, dies ist laut Netprom ein großer Nachteil des Gestztes. Ebenso ist nun auch das abhören von Telefonen oder das lesen von privat geschriebenen E-Mails duch den Arbeitgeber verboten wurden.

Vorteile des Arbeitnehmerdatenschutzgesetz?

Die Vorteile liegen auf der Hand, Angestellte sollen nun sicher vor Überwachung ses Arbeitgeber sein! Nun ist es also möglich sich an der Arbeitsstelle sicher zu fühlen.

Sie haben Fragen zum neuen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz? Wir helfen Ihnen gerne…..kontaktieren Sie uns!

Elektronischer Personalausweis ist zu unsicher

Der neue Personalausweis Scheckkartenformat. (Bild: Bundesinnenministerium)

Der Elektronischer Personalausweis ist zu unsicher so wurde diese durch einen Hacker gehackt. Wie konnte sowas passieren? Ganz einfach durch einen Trojaner welcher auf dem Rechner (Destop) des Nutzers installiert wurde ohne das der Internetuser dies bemerkte.

Datenschützer warnen

Datenschützer warnen den Elektronischer Personalausweis in momentaner Form auf dem Markt zu bringen, denn dies könnte zu hohen Mißbrauchsfällen und Kriminalität führen.

Die Bundesregierung sollte dringend verbesserungen an der Ausweiskarte sowie an den Auslesegeräten vornehmen um Missbracu zu verhindern.

Sie haben eine Meinung zum Elektronischer Personalausweis? Bitte posten Sie diese unten im Komentarfeld!

Bußgeld bei Verletzung der Impressumspflicht

Jetzt drohen Bußgelder wenn man die Impressumspflicht nach Telemediengesetz (TMG) nicht beachtet. Im volgenden kann dies bis zu 50.000 Euro an Bußgeldkosten verursachen. Dazu kommen evtl. noch Gerichtskosten oder Auslagen für den Anwalt.

Impressum ist in Deutschland vorgeschrieben und muss auf jeder „nicht rein privaten Webseite“ angegeben werden. Vorsicht: Auch seitens Mitbewerbern, Konkurrenten und Verbraucherschutzvereinigungen können Abmahnungen die Folge sein, wenn man kein ordnungsgemäßes Impressum auf seiner Internetseite hat.

Nützliche Links:

– http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php
– http://www.abmahnwelle.de/certiorina/
– http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

0900 Servicerufnummern sind fast immer seriös

0900 Servicerufnummern sind fast immer seriös

Immer wieder liest man von angeblich geschädigten Personen welche eine Erotik 0900 Rufnummer angeblich nie gewählt haben, damit eine Rechung nicht bezahlen möchten. In den meissten Fällen ist diese Ausrede schnell nichtig. Denn selbst wenn eine fremde Person was jedoch fast nie der Fall ist den Anschluss nutzen würde, haftet immer der Anschlussinhaber.

Der Service von 0900 Rufnummern ist in den letzten Jahre sehr seriös geworden, da diese Rufnummern streng von der Bundesnetzagentur überwacht werden.

Den Aunrufern von 0900 Rufnummern wird darum dringen angeraten, Rechungen schnell und Fristgerecht zu bezahlen sonst drohen fast immer rechtliche Konziquenzen und teure Gerichts-, Anwaltskosten.

Auch ist zb. der Erotikbereich schon lange ein seriöses Geschäftsfeld, dies ist auch von den Gerichten duch entsprechende Urteile belegt.

Elena bald am Ende?

Ist Elena bald am Ende? Elena = Elektronischer Entgeldnachweis

Elena das Elektronische Entgeldnachweis Datensystem. Sehr umstritten und zuhöchst gefährlich da unsere Gesellschaft spätestens dann Gläsern wird. Nun droht dem Elena System starke Kürzungen oder sogar das aus!

Datenschützer und Verbraucherorganisationen sind schon lange dafür Elena sofort zu stoppen und abzuschaffen. Nun hat Elena keine Befürworter mehr.

Momentan ist es möglich, dass bestimmte Behörden freien Zugriff auf persönliche Daten wie: Verdienst (Lohn und Gehalt), Kündigung, Abmahnungen, Fehl- und Arbeitszeiten sowie die Bewertung des Arbeitgebers haben. Dazu kommt das diese sensiblen Daten ohne Schutz verarbeitet werden können. Dies allein ist schon ein Verstoß gegen die Grundrechte.

Zur Zeit klagen mehr als 22.000 Menschen gegen Elena vor dem Gericht gegen Elena. Das Lieblingsprojekt von Bundesarbeitsministerin von der Leyen soll angeblich die Bürger entlasten. Das Gegenteil ist der Fall, Elena entwickelt sich zum Spionage Programm des Staates. Dies kann so nicht mit den Bürgern gemacht werden.

Nun will Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle die umstrittene Massenspeicherung von Arbeitnehmerdaten „ELENA“ auf unbestimmte Zeit aussetzen.

Folgende Daten sollen bei ELENA gespeichert und verarbeitet werden:

  • Bruttoentgelt und Steuerklasse
  • Kinderfreibetrag
  • Angaben zur Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit
  • Renten-, Sozialversicherungs-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsabzüge
  • Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
  • Name und Anschrift, Geburtsort, Geburtsdatum und Geburtsname
  • Angaben zu Arbeitgeber und Betrieb
  • Speicherung von Krankheitstagen, Mutterschutz, Pflegezeit, Elternzeit, Wehrdienst, Zivildienst, usw.)
  • Höhe und Art sonstiger steuerpflichtige. Bezüge (Weihnachts- u. Urlaubsgeld, zusätzliches Monatsgehälter, Gratifikationen, Tantiemen, Urlaubsabgeltungen, Abfindungen …)
  • Höhe und Art von steuerfreien Bezügen Zeitpunkt des Beginns sowie voraussichtliches und tatsächliches Ende einer Ausbildung
  • Arbeitgeber-Zuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Grund von Arbeitszeitänderungen
  • Arbeitsstunden, aufgeschlüsselt in Arbeitsstunden jeder einzelnen Kalenderwoche des Monats
  • Urlaubsanspruch und tatsächlich genommene Urlaubstage, Urlaubsentgelt
  • Angaben zu befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Angaben zu Entlassungen und Kündigungen
  • Auskunft über bereits erfolgte Abmahnungen im Vorfeld von Kündigungen
  • Schilderung von “vertragswidrigen Verhalten” des Angestellten
  • Vorruhestandsleistungen und -gelder, Abfindungen

Sie haben Anregungen oder eine Meinung zu ELENA? Schreiben Sie Ihre Meinung unten!

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