Google vs. China Menschenrechte gegen eine Diktatur
(China) Der Weltgrößte Internetkonzern Goggle erklärt China den Cyberkrieg und das scheinbar für mehr Menschenrechte und eine bessere Welt. Goggle lässt sich nicht mehr zur der Internetzensur von China zwingen und erklärte der Volksrepublik den Krieg. Google hat ohne hin nur 35% Marktanteil in der Bevölkerungsreichsten Region und hat in diesem Zukunftsmarkt noch relative wenig zu sagen. Ganz anders ist der Imagegewinn in der westlichen Welt für den Internetgiganten Goggle. Denn hier kann Google seine Weste reinwaschen und der Welt beweisen das Goggle es nur gut meint, getreu dem Googlemotto „Don’t be evil“ – Tue nichts Böses, steht Google in China für eine bessere Welt in der die Meinugsfreiheit das höchste Gut ist.
Goggle geht und China macht weiter
Ein schwerer Schlag für die Freiheit in China wäre es wenn die chinesische Regierung so weitermacht wie bisher. Das Internet, Nachrichten, Fernsehen zu zensieren sind sicherlich nur einige unfassbare Dinge die es in diesem riesen Land noch gibt. Jedoch wird dies nur dann möglich sein, wenn die ganze Welt bei dieser Diktarur mitmacht. Wenn nähmlich die Internetnutzer Weltweit dagegen stehen frei nach dem Motto: Wir sind das Volk hat auch ein Staatsapparat wie der in China keine Chance mehr. Die Chinesen machen sich lächerlich, denn das von Armut gepägte Land hat schon alles verloren. Die Regierung muss also gestürzt werden, wie auch immer gegen das mächte Internet hat China keine Chance!
Laut unserer Verfassung ist eine Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig, zumindest nicht im bisher betriebenem Maß. Was gestoppt ist, ist nicht für immer beerdigt. Kritisch wurde die Vorratsdatenspeicherung von Experten immer gesehen, da es hierbei um moderne Stasipolitik geht.
Was die meisten über die ehemalige DDR und das kommunistische Regime dachten und wie sich dem gegenüber geäußert wird, wird von der Vorratsdatenspeicherung der modernen Politik bei weitem übertroffen. Eine traurige wie auch kontrollierte Wahrheit!
Wie sieht die Zukunft aus?
Nach dem Urteil der Karlsruher Richter ist die Vorratsdatenspeicherung in der Vergangenheit nicht zulässig es wird jedoch kein generelles Verbot ausgesprochen, um nicht in den Konflikt mit der EU zu kommen. Dies war für die Richter in Karlsruhe wichtig, denn einen Rechtsstreit mit der EU soll auf jeden Fall verhindert werden.
Es heisst also: Vorratsdatenspeicherung bis dato „Ade“ für dir Zukunft könntest Du aber wieder ein Gast sein!
Steuerfalle Datensicherung
Was ist zu beachten und was ist neu? Fakt ist eines es müssen Gelder gespaart und vom Steuerzahler geholt werden und zwar mit allen nur möglichen Mitteln. Schon lange wissen auch die Finanzämter das die Zeit nicht wie in Behörden stehen geblieben ist. Schon gibt es Pläne die Digitale Welt für den Fiskus zu nutzen. Nichts ist einfacher als ganz gewöhnliche Probleme wie zb. Festplatten versagen oder Datenverlust aus höheren Kräften zu nutzen um die Steuereinnahmen zu erhöhen. Darum sollen auch enorme steuerliche Nachteile entstehen wenn man eben in diese Fallen tappt.
Tipp:
DE Mail das neue „sichere“ E-Mail-Verfahren
DE Mail so sicher wie die Papierpost, dies behauptet zumindest die Bundesregierung zum neuen DE-Mail Verfahren. Was aber bedeutet De Mail eigentlich und was hat die DE Mail an Sicherheitsmerkmalen?
Was ist DE Mail?
DE Mail ist ein Verfahren welches per E-Mail übermittelt wird und somit dem Bürger/Kunde zur Verfügung stehen soll. Die ersten Stufen sollen die Behörden dann auch Banken nach und nach verwenden. DE Mail soll die Übertmittlung von Daten, elektronischer Post und Schriftverkehr in Echtzeit sicherer machen.
Ein guter Vorsatz oder doch nur ein Leistungnachweis?
Zugegeben, es gibt schon einige Dienste welche sich seit Jahren der Sicherheit verschrieben haben. Ist es aber möglich Daten über den Internettransfer sicher zu machen? Man sollte sich die Frage stellen, wie ausgereift sind denn Informationsdienste wie zb. Meldeämter oder Zentrale Speicherdienste? Genau da besteht sehr großer Aufholbedarf, bevor man Projekte wie DEMail in Angriff nehmen kann.
Wie sicher ist die DEMail?
DEMail bietet eine Reihe von Verfahren zur Sicherheit, welche sich zugegeben auch sehr gut anhören. Aber ist Sicherheit im Internet überhaupt gewährleistet? Die Bundesregierung spricht von: So sicher wie SSL Verschlüsselung. SSL Verschlüsselung wird immerhin schon seit einigen Jahren zb. von Banken oder der E-Commerce Branche verwendet. Man sollte sich die Frage stellen, sind denn diese bisherigen Systeme überhaupt sicher? Warum gibt es auch bei diesen Systemen immer wieder Sicherheitslücken? Die Frage nach der Sicherheit ist und bleibt also weitestgehend offen, weil man eben die Erfahrung auf diesem Gebiet noch nicht hat. Sicher ist, wer Sicherheit verspricht muss diese auch halten können.
DE-Safe und DE-Ident
DE Safe soll elektronische Post verschlüsseln und so sicher versenden. Diese Methode basiert auf dem SSL Verfahren welche schon weitläufig bekannt ist.
DE-Ident soll einen genannten Ident-Nachweis erbringen und somit den Verfasser eindeutig bestimmen können. Aber woher kommen die Daten zum DE-Ident? Diese Daten werden von den Meldebehörden abgefragt und sind meistens nicht so aktuell wie das Internet und dessen Zweck.
Fazit
Abschliessend kann man sagen, dass es nie 100% Sicherheit im Internet gibt, dies zeigen immer wieder Angriffe zb. durch Hacker auf Internetkonzerne oder auch Banken. ID Verfahren sind noch in der Planphase und können nur so gut sein wie seine Quellen. Zudem dürfte DE-Mail auch nur mit IPv6 (alte meisst verwendete Version 4) ausreichend funktionieren. Abschliessend kann man sagen, dass Internet ist für private Anwenungen und sichere Übermittlung nicht gemacht. Vielmehr soll das Internt als großes Medium und weltweites Netzwerk angesehen werden.
DE-Mail ist durchaus gut gemeint, verfolgt eine sehr nützliches Ziel hat aber Risiken und Nebenwirkungen vor denen man nur dringend Warnen kann.
Weiterführende Links: Bund.de – PDF DE-Mail
Petition gegen kostenpflichtige Abmahnungen
Zurzeit ist eine Petition an die Bundesregierung anhängig in der es im besonderen um die teilweise Serienmäßige und teure Abmahnwelle geht. Oft mahnen Rechtsanwälte Seitenbetreiber wegen verschiedenen kleinen Verstößen ab. Die Abmahnung hingegen ist nicht selten viele tausende Euro hoch und dem zufolge extrem kostenintensive.
Der Antrag der Petition ist sehr kurz aber präzise, bleibt abzuwarten wie dieser bei der Regierung ankommt.
Text der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.Begründung:
Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.
Jetzt liegt es an jedem selber, zu entscheiden ob dubiosen Rechtsanwälten das Handwerk gelegt wird, oder ob diese einen weiteren Freibrief zur Abmahnwelle bekommen.
Hier der Link zur Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8308
Skandalbeispiele:
Die Stadt Augsburg versendete eine Abmahnung an einen Internetnutzen welcher sich eine Domain anmeldetet. Die Abmahnung betrug knapp 2000 Euro. Obwohl die „Anwälte“ eigentlich hätten wissen müssen, dass dies garnicht zulässig ist. Aber heute versuchen eben auch Anwälte welche gestern noch Scheidungen bearbeitet haben Geld mit Abmahnungen zu machen. Die Stadt Augsburg hat auf jeden Fall jetzt ein sehr „gutes“ Image! Mehr zum Fall hier
Die neuen Urteile könnten für Sie wichtig sein, wenn Sie eine der Fragen mit „ja“ beantworten:
1. Erheben Sie E-Mail-Adressen von Formularen oder Bestellungen?
2. Versenden Sie E-Mail Anfragen an potenzielle Geschäftspartner?
3. Verwenden Sie bei der Online Anmedung das Confirmed-Opt-In-Verfahren?
zu 1.) Erheben Sie E-Mail Adressen zur Nutzung von Formularen oder Bestellungen?
Wenn Personen sich bei Ihnen anmelden um ein Produkt zu bestellen oder sich in Ihrer Online-Community anmeldet, will er deshalb nicht zwingend auch Ihren Newsletter lesen/abonieren. In solchen Fällen benötigen Sie eine zusätzliche eindeutige Einwilligung. So einfach geht es: In diesem Bereich eine Zeile mit der E-Mail-Adresse setzen Sie ein Ankreuz Feld (nicht vorangekreuzt) und schreiben dazu zb.: „ja, ich möchte aktuelle Informationen/News per E-Mail empfangen und ich weiß, dass ich mich jederzeit wieder abmelden kann“. Kreuzt jemand das Feld nicht an, dürfen Sie die Adresse lediglich verwenden, um über den Grund der Anmeldung oder Ähnliches zu informieren.
Anders sieht die Sache aus, wenn das Formular ausschliesslich zu dem Zweck dient, Informationen per E-Mail (dazu gehören Newsletter) anzufordern. Dann brauchen Sie kein zusätzliches Ankreuzfeld. Jedoch muss der Hinweis auf die Abbestellmöglichkeit vorhanden sein.
zu 2.) Versenden Sie E-Mail-Anfragen an potenzielle Geschäftspartner?
Auch hier zum BGH (Bundesgerichtshof): Wer eine Webseite betreibt, muss dort natürlich eine E-Mail-Adresse zb. unter Kontakt oder Impressum angeben. Diese dürfen Sie nun aber nicht als Freibrief zum Versenden von Werbung benutzen. Wenn zum Beispiel ein kleiner Sportverein eine Webseite hat, freut er sich über relevannte E-Mail zb. von neue Mitglieder, die sich per E-Mail dort anmelden melden. Dies ist auch erlaubt. Verboten ist hingegen, dass Sie anfragen stellen, ob der Verein mit seiner Website über Banneranzeigen Geld verdienen will. Das ist nicht der Zweck des Vereins. Es könnte nähmlich sein, dass der Webmaster vor lauter Angeboten nicht mehr zum Fußballspielen kommt. Wenn Sie jedoch Händler oder Dienstleister sind, müssen Sie hinnehmen, dass jemand per E-Mail sein Interesse an Ihren Produkten per E-Mail bekundet was aber auch der Zweck ist.
zu 3.) Verwenden Sie bei der Adressgewinnung das Confirmed-Opt-In-Verfahren?
Beim Confirmed-Opt-In-Verfahren gibt es nach der Online-Registrierung eine kurze E-Mail Bestätigung und dann ist die Adresse im Verteiler gespeichert. Der Nachteil: Das System kann jedoch auch missbraucht werden, wenn jemand eine Person ärgern will. Sie als Betreiber sind dann der „Mitstörer“ (so wird das unter Juristen genannt). Um nun sicher zu gehen, dass wirklich der Besitzer einer E-Mail Adresse sich selbst eingetragen hat, gibt es das Double-Opt-In-Verfahren. Bisher gibt es kein Gesetz, dass dieses Verfahren zwingend vorschreibt. Aber es gibt zumindest ein Urteil in diese Richtung. Da hat nämlich jemand seinen Mitbewerber ärgern wollen und dessen Adresse in den Verteiler eingetragen. Der Mitbewerber hat geklagt und nicht Recht bekommen. Der Grund war einfach, dass es sich nur um eine Double-Opt-In Bestätigungsmail handelte. Und die muss der Mitbewerber hinnehmen, wenn sie nicht werblich formuliert ist und klaren Bezug zu der Online-Anmeldung hat.
Dieser Satz tauch immer öffter in div. AGB’s oder Impressum von Internetseiten auf. Es hat wohl wie auch überall „Schlitzohren“ gegeben, welche meinen das dies Verboten sei. Man könnte meinen, dass es genau diese Personen sind, welche von den Abmahnwellen profitieren.
Kurz um: Die Wettbewerbszentrale soll wohl offensichtlich aktive gegen solch eine Formulierung vorgehen wollen. es beliebt abzuwarten was in dieser Sache entschieden wird.
Um was geht es genau:
Warum? Nun es lässt sich nicht bestreiten, dass immer wieder sinnlose aber kostenintensive Rechtsstreite geführt werden mit dem Ziel Anwälte und Gerichte reich zu machen. Es ist jedoch aus Wirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar!
Die Wettbewerbszentralen sind besser beraten sich um große Fische wie zb. Energiekonzerne zu kümmern, dass wiederum ist wohl zu schwierig für die kleinen Zentralen. Hier sollen wohl offensichtlich weniger finanziell starke Menschen zur Kasse gebeten werden.
Am 27. September ist Bundestagswahl, dazu ist es wichtig, die Wahlbeteiligung so stark wie möglich zu halten. Warum soll ich wählen? Dann könnte man auch fragen ob es egal ist was in der Zukunft mit unserem Land passiert. Hier einmal 4 gute Gründe zur Wahl zu gehen:
Hier das offizielle Video zur Bundestagswahl 2009
Also geh hin und Entscheide Dich für ein besseres Deutschland!